Zahnarztrechnung

Hallo liebe Experten,

ich bin privatversichert, erhalte ergo die Arzt-Rechnungen.

Bei der letzten Behandlung, die sich über drei Behandungstage erstreckte, habe ich in der Rechnung einen Fehler entdeckt. Ich hatte mir ein Stück eines gesunden Zahnes abgebissen, so dass eine Teilkrone angefertigt werden musste. Aber bei dem ersten Besuch beim ZA ist nichts passiert (also keine Füllung, kein Provisorium etc.) - dies kam erst eine Woche später (Abdrücke machen, abschleifen, Provisorium).

Jetzt behauptet die Frau meines ZA, die Herrscherin der Zahlen ist, dass an dem ersten Behandlungstag 203: besondere Maßnahmen beim Präparieren o. Füllen sowie 209: Präparieren einer Kavität, dreiflächig (mit erhöhtem Fator) erfolgt sein soll. Dies war aber definitiv nicht der Fall. Letztlich stellte sie mich so da, dass ich vollkommen falsch läge; schließlich stünde ja alles in meiner Karteikarte.

Die KK trägt zwar diese Kosten, aber ich bin gerade richtig sauer, dass hier etwas angesetzt wurde, was einfach nicht an Leistung erbracht wurde. Auch wurde eine Faktorerhöhung damit begründet, dass eine sehr tiefe Karies vorherrschte - Blödsinn: Der Zahn war in keiner Weise kariös.

Natürlich werde ich die Rechnung begleichen, aber ich bin gerade recht „stinkig“ und frage mich, wie man dagegen vorgehen kann. Meine KK schien weniger interessiert.

Wen interessiert es denn, wenn falsche Abrechnungen erfolgen?

Ach so: Besagte Frau meinte zu mir, dass eine Teilkrone von der KK wie eine Füllung betrachtet wird, ich ergo keine Zuzahlung leisten muss. Weit gefehlt - die KK zahlt nur 60 %. Jetzt will Madame aber so etwas nie behauptet haben.

Leider ist der Zahnarzt ein wirklich guter, aber ich möchte diesen Umstand einfach so nicht stehen lassen.

Viele Grüße

Kathleen

Moin,

was spricht dagegen mit dem ZA selbst zu sprechen? Nur weil es seine Ehefrau ist, müssen sie ja nicht derselben Meinung sein :smiley:

Wen interessiert es denn, wenn falsche Abrechnungen erfolgen?

Vermutlich übersteigen die Kosten einer Prüfung die der Rechnung. Bei einer Krebstherapie dürfte das Interesse deiner KK eine höhere sein.

IMHO ist das Versicherungsbrett auch für KK gedacht, vielleicht passt dein Artikel dort besser?

VG!
J~

Gruß in den Norden! :smile:

was spricht dagegen mit dem ZA selbst zu sprechen? Nur weil es
seine Ehefrau ist, müssen sie ja nicht derselben Meinung sein

sie hat sich bei ihm rückversichert und mich zurückgerufen. Allerdings habe ich Mitte des Monats noch einen Termin, wo dieses Thema sicherlich auf den Tisch kommt.

Vermutlich übersteigen die Kosten einer Prüfung die der
Rechnung. Bei einer Krebstherapie dürfte das Interesse deiner
KK eine höhere sein.

Klar, wir sprechen hier nur von Beträgen unter 100 Euro. Aber mir geht es um das Prinzip!

IMHO ist das Versicherungsbrett auch für KK gedacht,
vielleicht passt dein Artikel dort besser?

Dann warte ich mal ab, ob der MOD mein Posting verschiebt.

Danke und sonnige Grüße

Kathleen

Hallo liebe Experten,

Hi,

ich bin privatversichert, erhalte ergo die Arzt-Rechnungen.

Jep die du dann weiterleitest und je nach Versicherungsart bekommst dann 60- 100% zurückerstattet.

Bei der letzten Behandlung, die sich über drei Behandungstage
erstreckte, habe ich in der Rechnung einen Fehler entdeckt.
Ich hatte mir ein Stück eines gesunden Zahnes abgebissen, so
dass eine Teilkrone angefertigt werden musste. Aber bei dem
ersten Besuch beim ZA ist nichts passiert (also keine Füllung,
kein Provisorium etc.) - dies kam erst eine Woche später
(Abdrücke machen, abschleifen, Provisorium).

So weit so gut.

Jetzt behauptet die Frau meines ZA, die Herrscherin der Zahlen
ist

Nennt man auch Verwaltungsangestellte oder Zahnmedizinischefachangestellte/ assitentin :wink:

dass an dem ersten Behandlungstag 203: besondere
Maßnahmen beim Präparieren o. Füllen sowie 209: Präparieren
einer Kavität, dreiflächig (mit erhöhtem Fator) erfolgt sein
soll. Dies war aber definitiv nicht der Fall. Letztlich
stellte sie mich so da, dass ich vollkommen falsch läge;
schließlich stünde ja alles in meiner Karteikarte.

Na womöglich liegt da der Fehler in der Datumssetzung.
Die 209 hätte ich dann beim Eingliederungsdatum abgerechnet.
Die 203 an dem Tag an dem der Zahn excaviert wurde und die Abdrücke genommen wurden.

Die KK trägt zwar diese Kosten, aber ich bin gerade richtig
sauer, dass hier etwas angesetzt wurde, was einfach nicht an
Leistung erbracht wurde. Auch wurde eine Faktorerhöhung damit
begründet, dass eine sehr tiefe Karies vorherrschte -
Blödsinn: Der Zahn war in keiner Weise kariös.

Und warum ist er dann gebrochen? Unterminierende Karies, vorhandene Füllung? Ansonsten bricht so ein Zahn nicht einfach wenn er gesund ist, es sei den man hat eine abbekommen.

Natürlich werde ich die Rechnung begleichen, aber ich bin
gerade recht „stinkig“ und frage mich, wie man dagegen
vorgehen kann. Meine KK schien weniger interessiert.

Natürlich, weil sie wissen das diese Postionen in Abrechnung kommen wenn ein Inlay ( keine Teilkorne wobei da auch plus zusätzlich andere Positionen) zur Abrechnung kommen.

Wen interessiert es denn, wenn falsche Abrechnungen erfolgen?

Wenn wirklich was falsch sein sollte ( bei dir vermute ich einfach nur das Datum) dann kann man sich an die KZV oder die Landeszahnärztekammer wenden.

Ach so: Besagte Frau meinte zu mir, dass eine Teilkrone von
der KK wie eine Füllung betrachtet wird, ich ergo keine
Zuzahlung leisten muss. Weit gefehlt - die KK zahlt nur 60 %.
Jetzt will Madame aber so etwas nie behauptet haben.

Weil *Madam* auch weiß was du für einen Versicherungsvertrag mit deiner privaten Versicherung eingegangen bist. Wie gesagt es gibt diverse PKVen zurückerstattet wird je nach Vertragsschluss zwischen 60-100%.

Leider ist der Zahnarzt ein wirklich guter, aber ich möchte
diesen Umstand einfach so nicht stehen lassen.

Dann sprich mit ihm bei deinem nächsten Termin alles lässt sich klären. Auch falsch gelegte Daten.

Viele Grüße

Kathleen

Gruß

Lieben Dank Lucia,

Na womöglich liegt da der Fehler in der Datumssetzung.

kann sein, aber ich wundere mich, dass sich die „Verwaltungsangestellte oder Zahnmedizinischefachangestellte“ so gesträubt hat, dies aufzuklären.

Die 209 hätte ich dann beim Eingliederungsdatum abgerechnet.
Die 203 an dem Tag an dem der Zahn excaviert wurde und die
Abdrücke genommen wurden.

Am ersten Tag ist aber definitv nichts erfolgt - außer dass ein Foto von meinem abgebrochenen Zahn gemacht wurde

Blödsinn: Der Zahn war in keiner Weise kariös.

Und warum ist er dann gebrochen?

Weil ich extrem mit den Zähnen knirsche, seit Jahren eine Aufbiss-Schiene nutze, aber mich tagsüber leider häufig „verbeiße“, so dass auch die Gefahr besteht, dass ich meine Teilkrone „zerbeiße“.

Unterminierende Karies,
vorhandene Füllung?

Nein, keine Karies - und die vorhandene Füllung hatte Bestand - sprich, ich habe den gesunden Teil des Zahns zerbissen und die Füllung war noch da. Ich bin in keiner Weise kariesanfällig! Ich bin 40 und habe vier Plomben (ok - jetzt drei Plomben und eine Krone).

Ansonsten bricht so ein Zahn nicht einfach
wenn er gesund ist, es sei den man hat eine abbekommen.

Doch, siehe oben! Man muss nur nachts kräftig knirschen! :smile:

Natürlich, weil sie wissen das diese Postionen in Abrechnung
kommen wenn ein Inlay ( keine Teilkorne wobei da auch plus
zusätzlich andere Positionen) zur Abrechnung kommen.

Könntest Du das näher erläutern?

Danke und viele Grüße

Kathleen

Lieben Dank Lucia,

Na womöglich liegt da der Fehler in der Datumssetzung.

kann sein, aber ich wundere mich, dass sich die
„Verwaltungsangestellte oder Zahnmedizinischefachangestellte“
so gesträubt hat, dies aufzuklären.

Möglich das der Za einfach ein falsches Datum geschrieben hat oder gar keins oder oder oder… warum die sich gesträubt hat… mhh womöglich eine Zicke :wink: keine Ahnung.

Die 209 hätte ich dann beim Eingliederungsdatum abgerechnet.
Die 203 an dem Tag an dem der Zahn excaviert wurde und die
Abdrücke genommen wurden.

Am ersten Tag ist aber definitv nichts erfolgt - außer dass
ein Foto von meinem abgebrochenen Zahn gemacht wurde

Aber an den anderen Tagen, somit habe ich immer noch den Verdacht das nur das Datum falsch ist.

Blödsinn: Der Zahn war in keiner Weise kariös.

Und warum ist er dann gebrochen?

Weil ich extrem mit den Zähnen knirsche, seit Jahren eine
Aufbiss-Schiene nutze, aber mich tagsüber leider häufig
„verbeiße“, so dass auch die Gefahr besteht, dass ich meine
Teilkrone „zerbeiße“.

Unterminierende Karies,
vorhandene Füllung?

Nein, keine Karies - und die vorhandene Füllung hatte Bestand

  • sprich, ich habe den gesunden Teil des Zahns zerbissen und
    die Füllung war noch da. Ich bin in keiner Weise
    kariesanfällig! Ich bin 40 und habe vier Plomben (ok - jetzt
    drei Plomben und eine Krone).

Aber der Zahn war nicht mehr gesund, :wink: eine Füllung war schon vorhanden, durch das Knirschen womöglich auch noch kleine Haarrisse.

Ansonsten bricht so ein Zahn nicht einfach
wenn er gesund ist, es sei den man hat eine abbekommen.

Doch, siehe oben! Man muss nur nachts kräftig knirschen! :smile:

Ja siehe auch oben :wink:

Natürlich, weil sie wissen das diese Postionen in Abrechnung
kommen wenn ein Inlay ( keine Teilkorne wobei da auch plus
zusätzlich andere Positionen) zur Abrechnung kommen.

Könntest Du das näher erläutern?

Möchtest du jetzt die GOZ Postionen für ein Inlay von mir haben oder was genau willst du erläutert haben?

Danke und viele Grüße

Kathleen

Gruß

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Hallo.

Ne, verschiebe ich nicht. Hier geht es ja nicht um Deinen Versicherungsvertrag, sondern um den ZA bzw. um die Rechnung.

Hier sieht man mal wieder, das Kommunikation nicht einfach ist. Man sagt A, der Andere versteht aber B. Die Zahnarztfrau-Fachangestellte, sollte meiner Meinung nach auf Dein Problem eingehen. Das gehört auch in einer Zahnarztpraxis zum Service und zum guten Ton.

Lieben Gruß

Ramius

Servus Kathleen,

jetzt will ich doch noch meinen Senf dazugeben, weil es völlig wurscht ist, ob der Zahn mit Recht gebrochen ist, ob da etwas ‚unterminiert‘ hat, oder ob der Kalender Deines Zahnarztes falsch ‚geht‘:

Zahnarzt sagt (ausgedrückt durch seine Rechnung, die Du ja bezahlen sollst), dass er an einem bestimmten Tag bestimmte Maßnahmen vorgenommen hat, die er nun bezahlt haben will.
Du sagst, dass er an diesem Tag nichts dergleichen getan hätte.

Wenn Du jetzt (des ‚Prinzips‘ wegen) Abzüge von der Rechnung vornähmest, der ZA aber auf Zahlung bestehen würde, gäbe es einen Rechtsstreit. Der Richter würde sich weigern, ohne Gutachter die
Aufzeichnungen des ZA’s zu interpretieren, der Gutachter würde die Karteikarte studieren. Wäre an dem bewussten Datum eine entsprechende Eintragung zu finden, könnte es noch zur Vernehmung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (vulgo: Helferin) kommen und dann müsste das Gericht eine Beweiswürdigung vornehmen müssen. Wie geht das aus?

Steht am richtigen Tag an der richtigen Stelle in der Karte das Richtige drin und sagt die Helferin nichts gegenteiliges aus, wird der Richter nur deshalb einen Vergleich vorschlagen, weil das weniger Arbeit macht. Steht nichts drin, kriegst Du Recht - egal, ob die Leistung erbracht wurde, oder nicht.

Dein Problem kannst Du selbst am besten beurteilen: lässt Du Dich und Deine Versicherung sehenden Auges beschummeln, weil der Zahnarzt sonst nicht schlecht ist, oder zeigst Du ihm, wo der Hammer hängt? Von Deiner Krankenversicherung brauchst Du keine Schützenhilfe zu erwarten, wie es mit der Rechtsschutzversicherung aussieht, kann ich nicht beurteilen.

Such is life, and it get’s sucher and sucher ;-(

Gruß

Kai Müller