Zahnarztrechnung

Ein Zahnarzt berechnet im Rahmen einer Parodontosebehandlung neben der Betäubung Ziffer 405/7/8.
Der Patient empfindet daß ihm mit einer Art Feile am Zahn rumgekratzt wurde. Anfänglich wird ihm auch mal was gezeigt, was der Arzt da entfernt hat.
Das rechtfertigt für den Patienten die 407, aber keinesfalls die 408. Was müsste er bemerkt / gefühlt / beobachtet haben, wenn die Abrechnung so stimmig wäre.

Hallo,

Die GOZ 408 wird berechnet für eine Gingivektomie oder Gingivaplastik.

Ersters ist einfach gesagt die Entfernung/Reduktion von Zahnfleisch. Das zweite ist die Konturierung oder Formgebung des Zahnfleischs.

Dies kann chirurgisch mit Skalpell oder anderen Instrumenten geschehen oder auch mit dem Elektrotom (eine Art Elektroskalpell - stinkt fürchterlich verbrannt).

Hoffe geholfen zu haben.
Grüße Christian

Es ist nicht so, dass einem lernbegierigen :wink: Patienten im Falle der 408 Fleischtrümmer vom Kaliber eines Porterhouse-Steaks vor die Nase gehalten werden könnten/müssten.

Näheres hier

http://www.tu-dresden.de/medparo/scripte/Skript_Chir…

ENAP suchen.

Hast Du da eine Anästhesie bekommen?

Wenn der Leistungsinhalt der GOÄ 408 erfüllt sein soll, geht das nämlich eigentlich nur mit einer Betäubung, denn das Schneiden oder Wegbruzzeln tut natürlich sehr weh (bei der 407 macht man die normalerweise auch schon, aber da gibts eher Ausnahmen).

Grüße, Bernhard