kürzlich war ich mit einer wurzelentzündung beim oralchirurgen, dieser wollte mir eine wurzelspitzenentfernung machen,
sagte allerdings, dass die kosten 80 euro (pro zahn) bei 2 zähnen also 160 euro für eine gründlichere reinigung bei der behandlung betragen würden (man sagte mir, dass die beschwerden ansonsten wieder auftreten könnten).
Dem stimmte ich erstmal zu, habe allerdings keinerlei vertrag oder sonstiges unterschrieben.
leider bin ich momentan teilzeitkraft und schüler, und aus beruflichen gründen, und nicht zuletzt der wirtschtaftskrise war die auftragslage auf der arbeit nicht sehr hoch, folglich das gehalt auch nicht. Bis dahin hatte ich schon eine rechnung erhalten, worin ich bitte ca 180! nicht 160 euro zahlen sollte. unter anderem für materialkosten wie feilen, füllungsstoffen und dem eigentlich 160 euro teuren eingriff. teilweise wurde die behandlung schon angefangen. es wurde gemessen, füllungen entfernt und erneuert, aber der eingriff bei dem kosten von 160 euro entstehen noch nicht. ich erinnerte die ärztin daran, dass der 160 euro eingriff noch nicht durchgeführt wurde, sie sagte jedoch, das sei egal, da die behandlung schon teilweise durchgeführt wurde.
jetzt meine frage:
darf mir die ärztin mir 180 bzw 160 euro in rechnung stellen,
a) obwohl ich keinerlei vertrag unterschrieben habe,
b) obwohl die behandlung noch nicht durchgeführt wurde,
c) für materialkosten über welche sie mich vorher nicht informiert hat
Hallo,
das hört sich für mich alles nicht gut an. Allerdings muss man bei Zahnarzt oder Chirurgen keine „Verträge“ unterschreiben. Die mündliche Einwilligung reicht.
Allerdings verstehe ich nicht, wieso die Kasse die Wurzelspitzenresektion nicht (wenn auch anteilig) übernimmt. Dann wäre ein Kostenvoranschlag angefertigt worden, der vorher von der Kasse genehmigt werden muss.
Auf jeden Fall muss man nicht für zwei neuen Füllungen bezahlen (denn mehr ist ja noch nicht gemacht worden)und schon gar nicht Euro 180,–!
In Ihrem Fall würde ich dringend mit Ihrer Krankenkasse bzw. mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufnehmen und den Fall schildern.
Ich glaube nicht, dass man für etwas zahlen muss, über das man vorher nicht informiert wurde bzw. die Behandlung müßte normalerweise eine Kassenleistung sein.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
Viel Glück
Mit besten Grüßen
Eike
hallo neumond,
das Thema Rechnungslegung ist eine leidige Angelegenheit und führt immer wieder zu Unstimmigkeiten. In einzelnen Urteilen dazu wurde angeführt, das der so genannte Behandlungsvertrag schon durch die Tatsache zustande kam, dass man sich überhaupt hat behandeln lassen. Auf der anderen Seite werden gern mal Dinge in Rechnung gestellt, von denen vorher nicht die Rede war, und die Richter lehnen eine Zahlungsverpflichtung des Patienten ohne schriftlichen Vertrag ab.
Wenn Sie Privatpatient sind, muss die Versicherung einen notwendige Behandlung erstatten, bei gesetzlich Versicherten ist eine Wurzelbehandlung immer von den Kassen zu bezahlen - dafür gibt es schließlich entsprechende Abrechnungsgebühren.
Da ich über Ihre Behandlung nichts weiß, kann ich Ihnen Ihre Frage nicht beantworten. Auf jeden Fall ist ein kritisches Hinterfragen einer Rechnung (egal ob vom Zahnarzt oder von jemand anders) sinnvoll. Vielleicht kann Ihre Versicherung Ihnen dabei helfen. Gehen Sie mit Ihrer Rechnung zu Ihrer Versicherung und lassen sich dort beraten. Wenn Sie die erhaltene Rechnung einfach nicht bezahlen, müssen Sie sich auf eine Klage gefasst machen, das geht leider recht schnell meistens. Aussitzen hilft also nicht! Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Dr. K.
Ergänzend zu meiner ersten Antwort noch ein Nachtrag:
Natürlich wird eine Rechnung erst fällig NACH der Behandlung. Wenn Sie sich auf 160 Euro Zuzahlung geeinigt haben, würde ich diese 160 Euro zahlen und keinen Cent mehr. Schließlich war das so verabredet. Das allerdings auch erst nach der vereinbarten Behandlung.
Leider gibt es immer wieder „Abrechnungskünstler“, die gern Zusätzliches in Rechnung stellen, was Sie aber m.E. nicht zu akzeptieren brauchen. Mehrkosten, die nicht zuvor vereinbart wurden, können nicht berechnet werden. Das gilt auch für Materialien.
Hallo,
ich kann dir leider nicht in allen Punkten weiterhelfen.
zu a) obwohl du keinen Vertrag unterschrieben hast musst du die Rechnung zahlen, es kommt schon zu einem Vertrag mit dem Arzt, wenn du diesen besuchst, sonst müsstest du bei jedem Arzt für jede Behandlung erstmal unterschreiben.
zu b) meist bekommt man die Rechnung erst wenn die Behandlung abgeschlossen ist ich weiss nicht genau wie es hier rechtlich aissieht.
zu c)sehe ich das richtig, dass du nun statt 160€ 180€ bezahlen sollst? wenn ja, dann würde ich die Ärztin nochmal darau hinweisen, dass 160€ vereinbart wurden und eine Erklärung verlangen.
Bei den meisten Ärzten kann man auch Ratenzahlung vereinbaren.
was diese 160 bzw 180 euro extrakosten angeht bin ich etwas unsicher: man sagte mir, dass das zu empfehlen sei, damit sich das nicht wieder entzünden kann. aber was da genau gemacht wird, weiß ich leider nicht.
ist das so üblich bei einer wurzelspitzenresektion?
a) ohne Unterschrift können Sie alles abstreiten.
b) es darf natürlich nur und ausschließlich abgerechnet werden was auch gemacht wurde.
c) Materialkosten sind extra berechenbar, jedoch sollte bei einem seriösen Angebot so etwas bereits einkalkuliert sein
hallo, die Frage kann ich dir so jetzt nicht beantworten - meine Zeit als Zahnarzthelferin ist schon länger her, da mußte man noch nicht so leicht für irgendwelche Behandlungen zuzahlen, da hatten die Kassen wohl noch mehr Geld…
Am Besten ist es, du rufst bei deiner Krankenkasse an,
die arbeiten eigentlich immer mit Vertrauensärzten zusammen, bzw. die Verwaltungsangestellte kann sicher auch genauer drüber Auskunft geben, wo man zuzahlen muß und wo nicht und ob so ein Vertrag immer schriftlich gemacht werden muß (ich glaube nicht) usw.
Tut mir leid, hoffe, du kommst bei der Kasse weiter…
#Liebe Grüße und guten Ausgang für dich und die Geschichte…
Caro
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Hallo gleich vorab nein die Kosten müssen Sie nicht tragen gerade weil Sie noch nichts unterschrieben haben ist kein Behandslungsvertrag zustande gekommen.
Und noch dazu suchen sie sich einen neuen Zahnarzt in meiner Praxis werden weder für Wurzelbehandlungen,Wurzelspitzenresektionen oder normale Füllungen Kosten berechnet einzig und allein für Kunststofffüllungen un da müssen unsere Patienten einen Zettel unterschreiben wo die Kosten aufgelistet werden also keine Panik und einfach bitte den ZA wechseln es geht auch anders.
Hallo also ganz klar nein die Zahnärztin darf die Kosten nicht berechnen aus dem einfachen Grund das kein Behandlungsvertrag zustande gekommen ist also sie nichts unterschrieben haben.
Finde es sowieso ziemlich frech so hohe Kosten zu berechnen nur zur Info in der Regel sind Wurzelbehandlungen und auch Wurzelspitzenresektionen kostenlos und Füllungen kosten nur was wenn es Kunststoff ist und das liegt bei uns maximal bei 50 pro Füllung
Hallo,
das klingt reichlich dubios. Ich höre zum ersten Mal, dass bei einer WSR Zuzahlungen verlangt werden. Vermutlich wird auch die ganze Wurzelbehandlung nochmals durchgeführt?
Normalerweise sollte man so etwas schon schriftlich machen, viele Kollegen scheuen aber den Papierkram.
Verlange einfach eine Behandlung nach den Richtlinien der Krankenkasse. Das ist noch immer ein recht hohes Niveau. Wenn das der Oralchirung verweigert, kannst Du ja mal bei Deiner Krankenkasse nachfragen, was die davon hält.
Also grundsätzlich ist das mit Ferndiagnose schwer zu beantworten, ich versuche mal (ohne Gewähr, eine Anwaltskonsultation bringt Rechtssicherheit):
schriftliche Verträge sind bei Ärzten eher die Ausnahme. Eine Behandlung, die man an sich ausführen lässt, begründet einen Vertrag in solchem Falle mit der Leistungserbringung.
Was nicht durchgeführt ist, kann auch nicht als solches berechnet werden. Sollten andere Dinge gemacht worden sein, müssen diese im Detail erläutert sein. Einen Kostenvoranschlag sollte es wenigstes mündlich gegeben haben. Dann könnte eine Berechnung durchaus rechtmäßig sein.
Materialkosten sind bei ersetzen Füllungen sicherlich angefallen, wenn diese angemessen sind, ist auch das durchaus in Ordnung.
Eine etwas höher ausfallende Rechnung wird im Rahmen um die 10% von Juristen als durchaus akzeptabel angesehen.
Ich darf zu einer gütlichen Einigung raten, denn wie sollte das sonst gelöst werden? Die Behandlung ist nicht rückgängig zu machen und offenbar ist eine Leistung erbracht worden. Als Patient darf man jedoch auch erwarten, dass man über die Kosten umfassend und vollständig informiert wird. Vorab. Also sollte hier ein freundliches Gespräch zur Lösung beitragen. Im Zweifelsfalle ist ein Anwalt zu Rate zu ziehen.
tja, das ist so eine sache… eigentlich ist die gesamte wurzelbehandlung in den offiziellen gebührenordnungen enthalten. es gibt allerdings kollegen, die der meinung sind, es gehe noch besser und effizienter, und das koste dann halt extra. darüber kann man geteilter meinung sein. meine persönliche erfahrung ist, dass man oft nur eine wurzelbehandlung im schnellverfahren erhält, wenn man auf der offiziellen gebührendordnung besteht. vielleicht wäre es sinnvoll, kosten und zeitaufwand miteinander zu verrechnen. eine zahnarztpraxis kostet durchschnittlich 250 bis 300 euro pro stunde. was der zahnarzt darüber hinaus an umsatz macht, ist sein verdienst. jetzt kann manausrechnen: was hat er gemacht, was bekommt er insgesamt dafür, und wie lange hat es gedauert? wenn er dann eine stunde braucht und 500 euro dafür einnimmt, dann ist es in der regel zu viel…
ich bedaure es sehr, dass es vereinzelt immer wieder kollegen gibt, die ich als abrechnungskünstler bezeichnet habe, sie stören m.E. massiv das vertrauensverhältnis zwischen arzt und patient. eine VOLLSTÄNDIGE aufklärung des patienten über die voraussichtlichen kosten wäre eigentlich unabdingbar, häufig hört man jedoch nur schwammige angaben darüber. ob das auf sie persönlich zutrifft, kann ich nicht beurteilen.
mit freundlichen grüßen
dr. k.
also das ist natürlich eine ganz schwierige Sache… Nomalerweise stellt man schon erst die Rechnung wenn die Behandlung abgeschlossen ist , das stimmt…die Koste können jedoch auch mal variieren. Einen „Vertrag“ schließt man schon mit Terminvereinbarung ab.- Daher würde ich in der Hinsicht nicht damit argumentieren. Reden Sie doch nochmal mit dem Arzt. Vielleicht ist es ja auch möglich in Raten zu zahlen…
Viel Glück
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Hallo…
Ist das die Komplette Rechnung oder der eigenanteil?
Ich weiß von einer bekannten.die hat sich eine neue Prothese
machen lassen,das sie einen gewissen teil selber übernehmen
musste.Dort war auch der preis für das Material mit
inbegriffen…Zur zeit ist meine Bekannte arbeitslos muss aber
noch die Prothese für unten neu gemacht haben,da sie
arbeitslos ist stellt sie einen Kostenvoranschlag bei ihrer
Krankenkasse und die werden dann die kosten übernehmen.Ich
denke schon das es seine richtigkeit hat,da du ja am arbeiten
bist,ist zwar nur ein Aushilfsjob aber du verdienst ja dein
eigenes geld.Bin mir nicht zu100% sicher deswegen empfehle ich
dir dich genauer zu erkundigen.
ohne dabeigewesen zu sein, nicht zu beantworten. Eine aufwändige Behandlung gibt es heute nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse, eine Zuzahlung ist in den meisten Fällen normal.