Moin,
ich habe gestern eine Zahnarztrechnung von Nov. 2008 über 536,- Eu. ins Haus bekommen. Ich war sehr überrascht und habe dort angerufen und nachgefragt. Man sagte mir dann, das diese Rechnung vesehentlich vergessen und verlegt wurde und nun beim Aufräumen des Computers dann gefunden wurde!!! Ich habe nie vorher Post o. eine Rechnung bekommen. Die Arbeiten wurden damals tatsächlich gemacht… aber muß ich das jetzt noch bezahlen??? Alles??? Gibt es eine Verjährungsfrist???
glg. Harry
ich habe keine ahnung…
ich bin edv-techniker, ich weiß nicht wieso du mir sowas schickst …
aber der hausverstand sagt, nicht bezahlen. frage deinen anwalt…
Hallo,
leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Anja
PS: Auf welche meiner Interessen-/Wissensgebietnennungen hin hast Du die Anfrage denn an mich gerichtet? Ich bin rechtlich völlig unbewandert…
Da ich nicht in Deutschland lebe kann ich diese Frage leider nicht beantworten
gruss
Gerry
Hallo
Recht ist zwar nicht mein Bereich. Ich habe aber gelesen, das auch bei Unternehmern eine Verjährungsfrist von drei Jahren greifen kann, da davon ausgegangen wird, dass eine Rechnung zeitnah gestellt werden kann.
Ich würde dazu raten, einen Anwalt zur Prüfung aufzusuchen.
Wolfgang
Hallo Harry1969,
leider kann ich Dir bei Deinem Problem nicht weiterhelfen.
Viel Glück!
Hochzeitsvorbereiterin
Hallo Harry,
ich kann Dir keine Rechtsberatung geben, aber nach allem was ich weiß müssen Rechnungen gestellt werden innerhalb des Jahres nach dem Jahr der Leistungserbringung. D.h. Leistung in 2008 mus die Rechnung zum 31.12.2009 bei dir sein. Dann muss dir Rechnung bis 31.12.2010 gemahnt worden sein. Aus meiner Sicht musst Du die Rechnung nicht zahlen und ich würde mal abwarten ob man Dich mahnt. Du solltest aber unbedingt einen Anwalt konsultieren!
Grüße
Jörg