Zahnarztrechnung - ist das normal?

Hallo,
ich war erst vor 2 Wochen wieder zur Kontrolle beim Zahnarzt. Es war eigentlich alles in Ordnung soweit, doch mein ZA macht 2 mal jährlich eine Prophylaxebehandlung bei mir. Jedes Mal danach kriege ich eine Rechnung über 80 Euro. Ist es normal, dass man so oft diese Behandlung vornimmt und sind 80 Euro gerechfertigt. Ein Posten in der Rechnung ist beispielsweise:
„Entfernen harter und weicher Zahnbeläge…Überdurchschnittlicher Zeitaufwand, aufgrund aufwendiger Kontrollen im Approximalraum von Zähnen.“
Dies kostet mich genau 68,16 Euro. Ist das normal?
Außerdem habe ich es schon öfter gehabt, dass mein ZA einen höheren Satz für irgendwelche Behandlungen angerechnet hat und auch jedes Mal wenn ich dort bin, will man mir irgendwas verkaufen. Beim letzten Mal wars ne Schallzahnbürste.
Was meint ihr??
Liebe Grüße

Servus Kartracer,

es ist gar nicht so einfach festzustellen, was ‚normal‘ ist. Die ‚professionelle Zahnreinigung‘ ist ein privat berechnetes Leistungsbündel. In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind Leitungen zu finden, die in das Bündel passen, andere kommen nicht vor. Das führt zu - möglicherweise gewollter - Intransparenz im Preis und bei den Leistungen. Hier hilft dieser Link etwas weiter:

http://www.pzr-vergleich.de/

Da kannst Du wenigstens sehen, was verlangt wird. Der Inhalt bleibt solange ein Überraschungsei, wie Du nicht vorher danach fragst, und im Zweifelsfall den Preis aushandelst.

Wenn die PZR rund eine 3/4 Stunde dauert, wenn jeder Zahn und jeder Zahnzwischenraum aufgesucht und behandelt worden ist (manuell UND Ultraschall), wenn die Zähne poliert und fluoridiert worden sind, wenn Art und Ausmaß Deiner Mundhygiene kritisch und hilfreich beurteilt worden sind, sind 80 € (je nach Preisniveau der Gegend in der Du lebst) IMO nicht zu viel. Allerdings sollte eine PZR alle 9 - 12 Monate ausreichen, wenn Du selber einigermaßen gewissenhaft mit Deinen Zähnen umgehst. In strukturschwachen Gebieten mit niedrigeren Lebenshaltungskosten halte ich 45 bis 50 € für angemessen, wenn man bedenkt, daß ‚Waschen-Schneiden-Fönen‘ in der gleichen Preisregion liegt.

Als Zahnarzt will ich noch dazu sagen, daß Zeit und Geld für eine gute und gewissenhafte PZR sehr sinnvoll angelegt sind, was ich für gepiercte Lippen und Zungen aus gesundheitlicher Sicht keineswegs sagen kann - und die gibt’s auch nicht umsonst.

Gruß

Kai

BTW: wenn Zahnärzte in ihrer Praxis Produkte verkaufen, (Ultraschallzahnbürsten z.B.) werden sie gewerbesteuerpflichtig. Nicht nur für die verkauften Produkte, sondern für ihren gesamten Umsatz - ob Dein ZA das weiß :wink:)

Ich wurde nur leider nie gefragt, wie oft und ob ich überhaupt solche Prophylaxe-Behandlungen möchte. Das kommt mir etwas komisch vor, andererseits habe ich nicht das Gefühl (z.B. bei alten Füllungen), dass der ZA mehr macht, als er sollte.

Wenn die PZR rund eine 3/4 Stunde dauert, wenn jeder Zahn und
jeder Zahnzwischenraum aufgesucht und behandelt worden ist
(manuell UND Ultraschall), wenn die Zähne poliert und
fluoridiert worden sind, wenn Art und Ausmaß Deiner
Mundhygiene kritisch und hilfreich beurteilt worden sind, sind
80 € (je nach Preisniveau der Gegend in der Du lebst) IMO
nicht zu viel. Allerdings sollte eine PZR alle 9 - 12 Monate
ausreichen, wenn Du selber einigermaßen gewissenhaft mit
Deinen Zähnen umgehst. In strukturschwachen Gebieten mit
niedrigeren Lebenshaltungskosten halte ich 45 bis 50 € für
angemessen, wenn man bedenkt, daß ‚Waschen-Schneiden-Fönen‘ in
der gleichen Preisregion liegt.

Behandlung ohne Einwilligung

Ich wurde nur leider nie gefragt, wie oft und ob ich überhaupt
solche Prophylaxe-Behandlungen möchte. Das kommt mir etwas
komisch vor,

Servus Kartracer,

das ist dann allerdings kein zahnmedizinisches-, sondern ein juristisches Problem. Man kann es in einem Satz zusammenfassen:

Ohne eingehende Aufklärung (dokumentiert) und Einwilligung kein rechtskräftiger Behandlungsvertrag, ohne Vertrag keine Kohle - basta!
Ohne diese Voraussetzungen ist eine Behandlung mit scharfen Instrumenten unter dem Zahnflasch auch Körperverletzung.

Gruß

Kai

BTW: wenn Zahnärzte in ihrer Praxis Produkte verkaufen,
(Ultraschallzahnbürsten z.B.) werden sie
gewerbesteuerpflichtig. Nicht nur für die verkauften Produkte,
sondern für ihren gesamten Umsatz - ob Dein ZA das weiß :wink:)

Servus Kai,

dazu hab ichnoch folgendes im Netz gefunden:
„Da gewerbliche Handlungen bei Ärzten in geringem Umfang häufig nicht zu vermeiden sind, hat der Fiskus eine Bagatellgrenze eingeführt. Erst wenn die gewerblichen Umsätze mehr als 1,25% der Gesamtumsätze betragen, sind die gesamten ärztlichen Umsätze gewerblicher Natur.“
( http://www.opti-med.com/serendipity/index.php?/archi… )

also ein bischen was geht schon.

Grüße, Bernhard.