Zahnarztrechnung - muss ich das zahlen ?

Hallo !!
Ich hoffe jemand kann mir bzw meiner Freundin helfen .
Folgende Situation :
Meine Freundin war beim Zahnarzt und hat , bei zwei Backenzähne , die Kanäle gereinigt und danach gefüllt bekommen .
Bei ihrem vorherigen Zahnarzt musste sie dafür 60 Euro bezahlen .
Ihr jetziger Zahnarzt hat sie nicht einen Moment über die Kosten informiert .
Es wurde nichts abgesprochen .
Nach der Behandlung bekam sie die Rechnung , 600 Euro !!! 300 muss sie selber zahlen .
Hätte sie das gewusst hätte sie die im Vorfeld auch ziehen lassen können ,
wer zahlt denn bitte sowieso Geld für tote Backenzähne !?

Als sie bei der Krankenkasse angerufen hat , wurde ihr gesagt , das sobald ein Zahn in der oberen Reihe fehlen würde , die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen würde . Den Faktor könne er sich selber aussuchen .

Meine Frage nun : Ist das alles so richtig ?
Ich habe ihr gesagt sie soll ihn darauf ansprechen und danach zum Anwalt , kann mir nicht vorstellen das es richtig ist , ohne Informationen und Absprache , eine solche Rechnung (mit Faktor 2,3) auszustellen .

Vielen Dank im Vorfeld für Ideen und Antworten .

Besten Gruß
André

Hallo

Hat er sie also einfach behandelt, so wie wenn es eine Kassenleistung wäre?

Oder wurde wenigstens gesagt, dass es teilweise privat zu zahlen sei?

Viele Grüße

Genau .
Wie gesagt , hätte sie gewusst dass das so teuer ist hätte sie die Zähne ja ziehen lassen können .
Der Arzt hat ihr nichts gesagt bezüglich der Kosten . Keine Infos .
Sie ist zwar davon ausgegangen das sie vielleicht einen kleinen Beitrag zahlen muss ( da sie ja vorher auch die besagten 60 zahlen musste ) aber niemand hat mlt so einer Rechnung gerechnet .

Hallo,
dann sollte deine Freundin mal das Gespräch mit dem Arzt suchen und fragen.
Der Faktor 2,3 ist übrigens normal, ich habe noch keinen Arzt gesehen, der nicht das maximale genommen hätte, dass er nicht begründen muss.

Gruß
HaweThie

Ja danke , das wird sie auch machen .
Nur so wie sie ihn beschrieben hat , wird er nicht sonderlich kooperativ sein.
Aber danke für die Antworten und Ratschläge !

Was heißt hier ‚Genau‘, wenn ich frage: War es so oder war es so?

Er hat gar nichts gesagt, sondern nur behandelt?

  • Bei Privatleistungen ist der Arzt verpflichtet, das vorher zu besprechen. Ob er sagen muss, wie hoch die Rechnung werden kann, weiß ich nicht, glaube ich auch eher nicht. Aber da könnte man ja nachfragen. Es muss das Einverständnis des Patienten eingeholt werden, bevor eine Privatbehandlung erfolgt. - Wenn wirklich gar nichts gesagt wurde, würde ich die Rechnung nicht bezahlen, und zwar gar nichts.

Mir ist aber noch nicht ganz klar, ob es so war.

Hier ist ein Bericht über ein höchstrichterliches Urteil zu dem Thema:

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Was soll sie ihn denn fragen?

Der Link ist nicht so passend, kann es aber leider nicht mehr ändern. Der hier ist besser:

https://www.kzvb.de/zahnarztpraxis/abrechnung/der-boehmsche-rat/aufklaerungspflicht-und-schriftliche-vereinbarungen/

Da steht drin:
„Falls der Patient vor der Behandlung klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er auf eigene Kosten behandelt werden will, obwohl hierfür Leistungen der GKV zur Verfügung stehen, muss sich der Vertragszahnarzt den Wunsch des Versicherten schriftlich bestätigen lassen. Die gesetzliche Mehrkostenregelung bleibt davon unberührt.“

Ich würde dem Zahnarzt per Einschreiben mitteilen, dass ich nicht wusste, dass die Behandlung kostenpflichtig sein würde, und dass ich nicht bereit bin, sie zu bezahlen. - Dann kann er sich ja überlegen, ob er den Betrag einklagen will.

  • Ich habe so etwas ähnliches übrigens tatsächlich mal erlebt. Die DZR hatte die Sache nicht mehr weiter verfolgen wollen, nachdem ihr der Sachverhalt mitgeteilt wurde, und der Zahnarzt hat zwar noch mal eine Mahnung geschickt, aber dann habe ich nichts mehr von ihm gehört.
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Ich weiß nicht ob du sorgfältig gelesen hast was ich geschrieben habe aber hier noch mal ;

Hat er sie also einfach behandelt, so wie wenn es eine Kassenleistung wäre?

Oder wurde wenigstens gesagt, dass es teilweise privat zu zahlen sei?

Das war deine Frage und darauf habe ich geantwortet -
Genau ! Ja er hat sie natürlich behandelt ( sagte ich bereits ) sonst hätte sie wohl kaum eine Rechnung bekommen oder nicht !? Und nein er hat sie über gar nichts informiert . ( sagte ich auch bereits !) sonst würde ich wohl nicht hier um Hilfe bzw um Ratschläge fragen .

[Beitrag editiert - www Team]

Hallo

Ja habe ich, im Gegensatz zu dir.

„Hier noch mal gratis für dich:“
Wenn man auf eine Oder-Frage mit Ja antwortet, ist das keine Antwort.
Beispiel:
Frage: - Ist heute Freitag oder Samstag?
Antwort: - Ja, genau.

Tut mir leid, dass ich so unverschämt war, mich mit deinem Problem zu beschäftigen.
Wird nicht wieder vorkommen.

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Also lieber tote Backenzähne als Löcher und ein Brücke (sofern machbar) kostet auch nicht wenig.

Krümel