Zahnarztrechnung ohne Kostenvereinbarung

Mein Zahnarzt behandelte eine schmezhaften Zyste an einer Zahnwurzel mit folgenden Behandlungsschritten:
-Durchbohren der über dem Zahn liegenden Brücke
-Aufbohren des Zahnes bis zur Wurzelspitze
-Einspriztung eines Medikaments zur Zystenheilung
-mehrmaliger provisoricher Kanalverschluß zum erfolgreichen Abfluß des Zystensekretes
-nach Abheilung der Zyste endgültiger Kanalverschluß und Brückenverschluß mit bisshartem Material.
Er hat mir dafür keinerlei Kostenübernahmeerklärung vorgelegt und auch nie erwähnt, dass ich eine Zuzahlung zu leisten hätte. Ich hatte bei Behandlungsbeginn die TK-Versicherungskarte vorgelegt.
Die nunmehr vorliegende Zahnarztrechnung über ca. 100 Euro nennt folgende Positionen:
7x „Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden“, sowie 2x „Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nummern 236 bis 238 einschließlich temporärem Verschluß“.
Warum sollte ich diese Rechnung bezahlen?

Guten Morgen,

also die Berechnung für die Behandlung ist sicherlich korrekt und angemessen, wenn nicht eher günstig, was natürlich nicht geht ist die fehlende Aufklärung, reden Sie mit ihm. Wen die Behandlung erfolgreich war, dann sollten Sie dem Kollegen schon sein Honorar gönnen. Aber sagen Sie ihm, dass Sie in Zukunft vorher wissen wollen, was anfällt, es sei denn die Notwendigkeit für die zusätzlich berechneten Leistungen hat sich erst aus dem Behandlungsverlauf ergeben, aber auch dann sollte er eine entsprechende Bemerkung machen.
Schönen Tag noch
Eckart Heidenreich

Guten Abend,
Besten dank für Ihre schnelle und aufklärende Antwort, sie hat mir auch gut weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Plunder