Zahnarztrechnung ohne mein Wissen

Hallo Zusammen

ich bin gesetzlich Krankenversichert und war gestern bei meinem Zahnarzt zur alljährlichen Untersuchung. Als Pfand habe ich die 10,- Euro Praxisgebühr bezahlt die man zurück erhält wenn es nur bei einer Untersuchung bleibt.

Jetzt gehts los…Mein Zähne sind soweit in Ordnung allerdings hat der ZA mir empfohlen und mir geraten eine Füllung auszuwechseln. Gesagt, getan.

Die 10,-€ Praxisgebühren erhielt ich übrigens nicht mehr zurück.

Heute habe ich eine Rechnung über 56,77 € erhalten (abzgl. Kassenanteil von 29,83€). Leistungsbeschreibung: Dentiathäsive gesch. KST-Rest. 1fl. anal §6.2.

Ich dachte ich seh nicht richtig, denn er hat mich nicht darauf hingewiesen, dass die Behandlung was kostet und sehe es nicht ein, die Rechnung zu bezahlen.

Meine Frage nun an euch. Auf was kann ich mich beziehen? Ich meine, ich kann ja nicht einfach zu ihm hin und ihm erzählen dass ich das nicht bezahle?!

…muss ich denn bezahlen oder nicht?

Vielen Dank im Voraus

Hallo.

Ohne Aufklärung und vorheriges Einverständnis müssen Sie nichts bezahlen. Rufen Sie an und sagen der Dame an der Rezeption, dass Sie keine Aufklärung darüber erhalten haben, dass eine kostenpflichtige Behandlung stattfinden würde. Sie hätten bei der Füllung ja auch die Kassenleistung wählen können. Doch diese Wahl hat man Ihnen ja nun anscheinend nicht gelassen.

>> Keine Zahlungsverpflichtung.

Ich würde das nett und freundlich sagen, denn evtl. ist hier nur ein Fehler passiert, oder die Absprache mit der Dame die die Abrechnung erstellt hat nicht funktioniert.

Lieben Gruß

Ramius

Hallo Ramius

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber auf was kann ich mich da beziehen? Ich meine, wo steht es, dass ein ZA mich zuvor aufklären muss …und muss dies schriftlich sein oder kann das auch mündlich sein?
Sonst kann der ZA ja behaupten, er habe mich mündlich aufgeklärt

Vielen Dank im Voraus und
viele Grüße

Hallo

Eigentlich muss das schriftlich passieren. Der Patient muss vor der Behandlung eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung (sie hieß das bei uns jedenfalls) unterschreiben.
Wo genau festgehalten ist, dass jeder ZA solchermaßen aufklären muss kann ich dir leider nicht sagen. Das hat sicherlich die KZV (Kassenzahnärztliche Vereinigung) festgelegt. Aber Fakt ist: keine Unterschrift, keine Kohle.

Kleiner Tipp noch: Lass dich, wenn du in der Praxis anrufst, gleich mit dem ZA oder der Helferin, die die Rechnungen schreibt, verbinden.

Alles Gute!
tam

Hallo,
Im Prinzip kann die Aufklärung auch mündlich erfolgen. Die Beweislast, dass diese erfolgt ist, hast jedoch nicht Du, sondern der Behandler.

Viele Grüße Christian

Dann erstmal vielen Dank an alle!

Werde den ZA nun höflich anschreiben und euch hier auf dem Laufenden halten

Für weitere Info bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße