Hi!
Nur mal eine grundsätzliche Frage:
Angenommen, ein Mensch lässt sich bei seinem Zahnarzt einige Kunststofffüllungen machen und erhält darüber Rechnungen.
Kurze Zeit später stellt ein anderer Zahnarzt fest, dass alle Füllungen für die Tonne sind und komplett erneuert werden müssen.
In den Rechnungen würden Positionen auftauchen, die definitiv nicht gemacht wurden oder komplett von der Krankenkasse übernommen werden.
Jetzt die konkrete Frage: Ist es ratsamer, die Rechnungen zu zahlen und hinterher zurück zu fordern, oder sollte man den Mahnbescheid abwarten und somit den Klageweg provozieren?
Ich hoffe, das war neutral genug, zumal es sich nur um ein Hirngespinst handelt, weil ein Arbeitskollege mir von seinem vergangenen Prozess berichtete (und wie kompliziert es war, das Geld zurück zu bekomen).
LG
Guido
Ich würde niemals Geld bezahlen, von dem ich denke, es nicht nicht zahlen zu müssen. Niemals! Damit bringt man sich doch in eine ungleich schlechte Position.
Ich würde aber auch nicht einfach einen Mahnbescheid abwarten, sondern ich würde eine Stellungnahme zur Rechnung („Widerspruch“) schicken und bei Bedarf einen Anwalt einschalten.
Levay
Danke
Hi!
Ich würde niemals Geld bezahlen, von dem ich denke, es nicht
nicht zahlen zu müssen. Niemals! Damit bringt man sich doch in
eine ungleich schlechte Position.
Ich würde auch so handeln - wollte eigentlich nur eine Bestätigung 
Ich würde aber auch nicht einfach einen Mahnbescheid abwarten,
sondern ich würde eine Stellungnahme zur Rechnung
(„Widerspruch“) schicken und bei Bedarf einen Anwalt
einschalten.
Bringt so ein Widerspruch (den auch ich durchführen würde) etwas, außer vor Gericht einen besseren Eindruck zu hinterlassen?
LG
Guido
Bringt so ein Widerspruch (den auch ich durchführen würde)
etwas, außer vor Gericht einen besseren Eindruck zu
hinterlassen?
Tja, was soll man dazu sagen? Der „bessere Eindruck“ vor Gericht ist sicher eine Fiktion und auch unerheblich. Ob’s was bringt? Das lässt sich wirklich nicht vorhersagen.
Schon der Fairness halber weise ich aber jemanden, der eine Forderung gegen mich zu haben glaubt, immer einmal ausdrücklich darauf hin, dass ich das anders sehe.
Levay