Zahnarztrechnungen / Heil und Kostenplan prüfen

Hallo,

ich habe vor ein paar Wochen den Zahnarzt gewechselt, da ich mir irgendwie wie ein Goldesel vorkam und dieses Gefühl hat sich nun auch irgendwie bestätigt.
Ich habe Rechnungen für überflüssige Leistungen bekommen bzw. Leistungen, die laut meinem neuen Arzt die Kasse trägt.
Bei mir wurde eine Amalgamfüllung gesetzt und als Einlagefüllung nach Dentinbonding abgerechnet (angeblich neuestes Amalgam, was keine Kasse trägt) und bei einem Zahn, der überkront werden soll, Titanstifte gesetzt und auch eine Füllung nach Dentinbondung gemacht (hier sagte mir mein neuer Arzt, dass Titanstifte auch Kassenleistung sind und eine normale Aufbaufüllung im Zahn wäre). Diese Füllung sieht aus wie Schrott, kann ich nicht anders sagen.
Ich wollte auch bei einer Lücke ein Implantat haben, mein alter Arzt sagte mir, dass dies aufgrund fehlender Knochensubstanz nicht möglich wäre und nur eine Brücke in Frage kommt.
Mein neuer Arzt hat heute alles vermessen und mir anhand von Schablonen und Röntgenbildern gezeigt, dass ein Implantat kein Problem wäre.
Ich habe nun auch von Ihm einen Heil und Kostenplan bekommen, bin nach dem letzten Arzt aber sowas von misstrauisch, dass ich nicht weiß, ob alles richtig ist.
Kann ich den Plan irgendwie prüfen lassen bzw. einfach eine zweite Arztmeinung einholen?
Ist es irgendwie möglich zu prüfen, ob und in wie weit falsche bzw. überflüssige Dienste meines alten Arztes in Rechnung gestellt wurden? Oder ob er vielleicht sogar doppelt kassiert hat? (Amalgamfüllung gesetzlich abgerechnet und bei mir auch noch kassiert)?

Hallo dbuergi,

Bei mir wurde eine Amalgamfüllung gesetzt und als Einlagefüllung nach Dentinbonding abgerechnet (angeblich neuestes Amalgam, was keine Kasse trägt)

Eine Amalgamfüllung als Einlagefüllung abzurechnen ist nicht zulässig. Als Dentinbonding bezeichnet man eine Haftvermittlung zwischen Dentin (Zahnbein) und Kunstofffüllung. In Verbindung mit einer Amalgamfüllung eine unsinnige Maßnahme!

und bei einem Zahn, der überkront werden soll, Titanstifte gesetzt und auch eine Füllung nach Dentinbondung gemacht (hier sagte mir mein neuer Arzt, dass Titanstifte auch Kassenleistung sind und eine normale Aufbaufüllung im Zahn wäre).

Mit der Behauptung, daß Titanstifte eine Kassenleistung sind hat Dein neuer Zahnarzt Recht. Ob Du aber eine normale Aufbaufüllung bekommen hast oder eine mit Dentinbonding lässt sich nachträglich nicht sicher feststellen.

Ich habe nun auch von Ihm einen Heil und Kostenplan bekommen, bin nach dem letzten Arzt aber sowas von misstrauisch,

das kann ich verstehen

…dass ich nicht weiß, ob alles richtig ist. Kann ich den Plan irgendwie prüfen lassen bzw. einfach eine zweite Arztmeinung einholen?

Du kannst Dir jederzeit eine zweite oder dritte Meinung einholen, Du musst nur in jeder Praxis erneut die Praxisgebühr bezahlen. Aber beachte bitte, nirgendwo wirst Du eine allgemeingültige Meinung bekommen und jeder Zahnarzt wird Dir einen anderen Vorschlag machen. Das liegt einfach in der Natur der Sache.

Ist es irgendwie möglich zu prüfen, ob und in wie weit falsche bzw. überflüssige Dienste meines alten Arztes in Rechnung gestellt wurden? Oder ob er vielleicht sogar doppelt kassiert hat? (Amalgamfüllung gesetzlich abgerechnet und bei mir auch noch kassiert)?

Manche Zahnärztekammern bieten eine derartige Patientenberatung an. Dein Recht musst Du dann aber gegebenenfalls zivilrechtlich einklagen.

Gruß
Gero

Hallo und vielen Dank für die Antwort!

Die Rechnung über die Amalgamfüllung bzw. dann Rechnung für Füllung nach Dentinbonding habe ich noch, sollte ich den Arzt hierauf einfach ansprechen? Erklären sollte er das können oder?

Die Rechnung für die Stifte usw. hatte folgenden Text, vielleicht liege ich ja auch falsch:

„Parapulpär o. intrakanaläre Stiftverankerung e. Füllung / Ausb. inkl. Kosten für Verankerungselement 14,23 €
Parapulpärer Stift Titan 4x 67,20 €“

Ich habe keine Problem für Zusatzleistungen zu bezahlen, wenn diese angebracht sind aber hier hatte ich irgendwie ein komisches Gefühl.

Hallo dbuergi,

vorausschickend muss ich darauf hinweisen, daß meine Ausführungen nur gelten unter der Voraussetzung, daß Du in Deutschland gesetzlich krankenversichert bist (für privatversicherte oder für im übrigen deutschen Sprachraum versicherte Patienten gelten ganz andere Regelungen)

Die Rechnung über die Amalgamfüllung bzw. dann Rechnung für Füllung nach Dentinbonding habe ich noch, sollte ich den Arzt hierauf einfach ansprechen?

Das kannst Du natürlich versuchen. Es ist allerdings davon auszugehen, daß der Kollege von der Rechtmäßigkeit seiner Abrechnung überzeugt ist und wenig empfänglich für Deine Bedenken sein wird.

Erklären sollte er das können oder?

Da gibt es nichts zu erklären. Zahnärzte dürfen nicht kaufmännisch kalkulieren sondern unterliegen den Regelungen des Sozialgesetzbuchs V. Insofern ist ein Argument wie „dieses neue Amalgam ist so aufwendig, das wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen“ einfach falsch.

Die Rechnung für die Stifte usw. hatte folgenden Text,
vielleicht liege ich ja auch falsch:

„Parapulpär o. intrakanaläre Stiftverankerung e. Füllung / Ausb.
inkl. Kosten für Verankerungselement 14,23 €
Parapulpärer Stift Titan 4x 67,20 €“

Die sogenannte parapulpäre Stiftverankerung ist definitiv eine reine Kassenleistung, die nicht abgedungen werden darf. Ganz davon abgesehen liegt ein Preis von € 67,20 pro Stiftverankerung bei mehr als dem 10fachen Satz der Gebührenordnung!

Ich habe keine Problem für Zusatzleistungen zu bezahlen, wenn diese angebracht sind aber hier hatte ich irgendwie ein komisches Gefühl.

Dieses Gefühl hätte ich an Deiner Stelle genauso.

Das Gespräch mit Deinem „alten“ Zahnarzt kannst Du natürlich suchen, einen Erfolg damit kann ich mir allerdings kaum vorstellen.

Wenn Du die Rechnung schon bezahlt hast bleiben Dir nur die beiden Möglichkeiten:

  1. das Ganze als schlechte Erfahrung abzubuchen oder
  2. zivilrechtlich den Zahnarzt zu verklagen. Das wird allerdings sehr zeitaufwändig und teuer.

Wenn Du die Rechnung noch nicht bezahlt hast, würde ich auch nicht bezahlen. Dein Zahnarzt hat keine Möglichkeit, seinen Zahlungsanspruch durchzusetzen.

Gruß
Gero

Servus Gero, servus dbuergi,

eine Alternative zur privatrechtlichen Auseinandersetzung gibt es schon. Die zuständigen ‚Kassenzahnärtzlichen Vereinigungen‘, die es in jedem Bundesland gibt, sind unter anderem dafür zuständig, dass ihre Vertragszahnärzte sich an die Regeln halten. Entgegen landläufigen Vorurteilen (‚eine Krähe hackt . . .‘) sind diese KZVen auch durchaus pingelig und scharf, wenn sie von so eindeutigen Verstößen gegen die Regelwerke erfahren. Die Adressen stehen hier:

http://www.kzbv.de/wir/kzvkurz.pdf

Ein eigenes privatrechtliches Kostenrisiko besteht nicht, die KZV’en sind im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages verpflichtet, sich ihrer irrenden :wink: Schafe anzunehmen.

Gruß

Kai Müller

Hallo Kai,

eine Alternative zur privatrechtlichen Auseinandersetzung gibt
es schon. Die zuständigen ‚Kassenzahnärtzlichen
Vereinigungen‘, die es in jedem Bundesland gibt, sind unter
anderem dafür zuständig, dass ihre Vertragszahnärzte sich an
die Regeln halten. Entgegen landläufigen Vorurteilen (‚eine
Krähe hackt . . .‘) sind diese KZVen auch durchaus pingelig
und scharf, wenn sie von so eindeutigen Verstößen gegen die
Regelwerke erfahren. Die Adressen stehen hier:

http://www.kzbv.de/wir/kzvkurz.pdf

Da hast Du natürlich Recht, diese Möglichkeit besteht zusätzlich.

Aus meiner eigenen Erfahrung (ich war mehr als 10 Jahre in unterschiedlichen Ausschüssen meiner KZV tätig) würde ich mir allerdings nicht allzu viel davon versprechen. Mein Geld bekomme ich als Patient dadurch leider wahrscheinlich auch nicht wieder.

Ein eigenes privatrechtliches Kostenrisiko besteht nicht, die
KZV’en sind im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages
verpflichtet, sich ihrer irrenden :wink: Schafe anzunehmen.

Dieses sich annehmen bedeutet aber nur sehr selten irgendeine Konsequenz für das irrende Schaf.

Es mag dabei allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen geben.

Gruß
Gero