Zahnbehandlung - Kostenübernahme

Hallo

Vielleicht kann mir ein Experte auf diesem Gebiet helfen.
Es geht um eine Zahnarztzusatzversicherung, die jedoch erst voll umfanglich (bis auf 25 %) im Mai greift. Ich ging fälschlicherweise von einem Jahr vorher aus.
Jetzt habe ich im Dezember einen Kostenvoranschlag für ca. 5000 Euro eingereicht und der Versicherer möchte lediglich 20 % übernehmen (Restlicher Freibetrag). Jetzt wäre der medizinische Eingriff nicht sofort notwendig, ich könnte noch ein Jahr warten. Kann ich den Kostenvoranschlag bei meiner Versicherung zurückziehen und einen neuen in einem Jahr einreichen?
Schon jetzt lieben Dank für Eure Unterstützung.

Hallo,

sofern sich der Versicherer nicht außergewöhnlich blöd anstellt ist das kein Problem, denn es zählt immer der Zeitpunkt der Behandlung und nicht der, der Erstellung des Heil- und Kostenplans. Schließlich muss auch der Patient erst einmal wissen, was es kostet und je nachdem, was abzgl. GKV und Zusatz-KV übrig bleibt, ist von der 5.000 € ja auch noch ein erheblicher Teil selbst zu zahlen. Der ein oder andere muss darauf dann ggf. sparen.

Daher einfach zu einem „besseren Zeitpunkt“ die Behandlung durchführen lassen und anschließend die Rechnung einreichen!

Gruß

A. Haid

Meines Wissens nach kommt es auf die Feststellung an und nicht wann du die Kostenerstattung begleichen lassen möchtest. Sonst könnte man die Versicherungen schließlich austricksen.

Sprich, du weisst dass du was gemacht bekommen musst. Schließt eine Versicherung ab und wartest eben ab und lässt es dann machen. Das geht nicht. Wie bei einer Berufsunfähigkeit auch!

Dies sollte allerdings auch so in den Bedingungen stehen, lies hier doch einfach mal nach. Wenn du es nicht findest, ruf die Versicherung mal an ohne deine Daten zu geben, tu so als wärest du an einem Abschluss eines Vertrages interessiert und stellst deine Frage genau in diese Richtung, dann weisst du es geanu wie es bei dieser Versicherung gehandhabt wird.

Aber wie gesagt, ich glaube nicht das du in einem Jahr mehr bekommst, da die Versicherung den Vorfall kennt und das wie oben beschrieben als altes leiden und somit auch nur die 20% übernimmt.

Ruf bei deiner PKV an und stell dich auf doof und frag nach:smile:

Sag einfach,dass du kein Geld im Moment hast und der Vorgang erledigt werden kann.

Hallo,

da du der Versicherung schon gemeldet hast, dass die Zahnbehandlung notwendig ist werden lediglich die 20% erstattet. Ein Zurückziehen ist nicht möglich. Sorry, dass ich dir keine positivere Antwort geben kann.