Hallo
Vielleicht kann mir ein Experte auf diesem Gebiet helfen.
Es geht um eine Zahnarztzusatzversicherung, die jedoch erst voll umfanglich (bis auf 25 %) im Mai greift. Ich ging fälschlicherweise von einem Jahr vorher aus.
Jetzt habe ich im Dezember einen Kostenvoranschlag für ca. 5000 Euro eingereicht und der Versicherer möchte lediglich 20 % übernehmen (Restlicher Freibetrag). Jetzt wäre der medizinische Eingriff nicht sofort notwendig, ich könnte noch ein Jahr warten. Kann ich den Kostenvoranschlag bei meiner Versicherung zurückziehen und einen neuen in einem Jahr einreichen?
Schon jetzt lieben Dank für Eure Unterstützung.