Hallo,
Mal angenommen eine Mutter nimmt AB während der Schwangerschft und das Kind hat Verfärbungen und Schmelzdefekte. Kann man den Zahnarzt verklagen, auch wenn ja auf welcher Grundlage?
Der Schmelz ist verfärbt und eventuell muß wegen der Schmelzdefekte und des freiligenden Dentin sofort nach Zahndurchbruch mit Fluorpinselung und Zahnlack versiegelt werden.
Natürlich muss jede Ansteckung mit Karies vermieden werde, da sonst die Zähne durch Schmelzdefekte bereits währen des durchbruches kariös werden können. Das Kind kann also eventuell nicht Schnullernuckel, wenn es in eine KiTa geht,… pers. Einschränkungen sind also vorhanden.
Weitgehend schmerzlosWeitere aber unangenehm, kann bei verständigen Kindern leicht ohne Narkose durchgeführt werden, muß aber alles paar wochen wiederholt werden.
Weitere Schäden gibt es nicht und da es sich um die Milchzähen handelt ist es sogar warscheinlich, das die bleibenden Zähne bei richtiger Behandlung der Milchzähne die mit großer Sorgfalt diese als Paltzhalter erhalten werden können keinen irgendwie gearteten Schäden davontragen.
Wie sieht es aus, wenn die Eltern sich nicht mit ausreichender Sorgfalt kümmern und durch Sekundarkaries dann sogar die 2 Zähne bereits schwarz durchbrechen.
Haftet nur die Pahrmaindustrie, der Arzt, der die AB verschrieb oder der Zahnarzt oder gar die Eltern?
mfg