Zahnersatz

hallo, wenn ich nicht mit der arbeit zufrieden bin (Zahnersatz)
und ich es mehrmalig gesagt habe- kann ich mir einen anderen ZA suchen
und würde dieser die arbeiten zuende-bringen dürfen ohne das es ärger mit den kassen gibt? gruß konstanze

Servus Konstanze,

so einfach ist es tatsächlich nicht. (Zahn)ärzte sind prinzipiell nicht dazu verpflichtet, Patienten ‚zufrieden‘ zu stellen. Das klingt arrogant, gibt aber die Rechtslage wieder. Verpflichtet sind sie aber, nach den anerkannten fachlichen Regeln vorzugehen. Dabei haben sie - in den Grenzen der Zumutbarkeit - ein Nachbesserungsrecht.

Für Dich heißt das:

  • klar machen, womit Du unzufrieden bist.
    Beispiel: eine neue Krone ist so hoch, daß die anderen Zähne nicht zusammen kommen. Eine zu hohe Krone ist ein Mangel, der abgestellt werden muß. Komplett!

oder

Der Farbton der neuen Zähne gefällt Dir nicht. Da stellt sich die Frage, ob Du bei der Farbbestimmung mitgewirkt hast, ob Zahnarzt und Du sich auf eine Farbe geeinigt haben, UND ob das dokumentiert wurde. Hier wird es im Konfliktfall ohne berufene Dritte nicht abgehen.

Wenn Du in diesem Beispiel mit einem Zahnersatz, dessen Farbe Dir nicht gefällt, einfach zu einem anderen Zahnarzt gehst, hast Du schlechte Papiere, weil Du dem ZA keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hast, weil Du die Beweislast für einen Mangel hast UND, weil Du als Kassenpatientin ja nur einen Teil der Kosten trägst. Deine Kasse hätte ja ein Recht darauf, im Falle eines Mangels ihren Kostenanteil zurückzufordern.

Ratschlag: sag Deinem ZA so genau wie möglich, womit Du nicht zufrieden bist und frage ihn, ob er das abstellen will/kann. Höre genau zu, was er dann sagt. Wenn Deinen Beschwerden nicht abgeholfen wird, wende Dich zuerst an Deine Kasse. Die entscheidet, wie sie mit dem ‚Mangel‘ umgeht. Zwischen Kassen und Vertragsärzten gibt es feste Wege, die da begangen werden. Man würde Dich zu einem Beratungszahnarzt schicken, auf den die Parteien sich geeinigt haben. Wenn Dein ZA dessen Feststellungen und Empfehlungen nicht folgen will, kann er sich auf einen Instanzenweg begeben, der in die Sazialgerichtsbarkeit mündet. Deine Kasse natürlich auch.

Ich schildere das so ausführlich, damit Du erkennst, daß Kommunikation und Kooperation zwischen ZA und Dir sicherer und rascher zur gewünschten Problemlösung führen, solange das Kind noch nicht im Brunnen ist, und man noch miteinander redet. Dazu gehört, daß Du genau weißt und sagst, womit Du nicht zufrieden bist.

Nachdem es ja w-w-w gibt, bist Du nicht allein. :smile:

Geh’ hin und verhandle - fortiter in re, suaviter in modo.

Kai

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