Zahnersatz bei ALG II

Hallo…
eine Bekannter sagte mir, das er alle seine Zähne machen lassen hat.Er bezieht ALG II und sagte das die ARGE oder die Krankenkasse alle Kosten übernommen hat.Er wäre ein Härtefall und er müsste nichts zuzahlen.Mein Problem ist, das auch ich meine Zähne gemacht haben müsste, mir es aber nicht leisten kann da ich auch ALG II beziehe.Meine Vorstellungsgesprächen, die meist in der Lebensmittelbranche waren, sind bisher erfolglos geblieben…ich denke auch wegen meiner Zähne.Kann mir jemand dazu eine Antwort geben?Wäre echt dankbar, weil ich ja auch wieder arbeiten möchte und nicht mein Leben lang ALG II beziehen will.
Danke schon mal
L.G.
Andrea

Hallo Andrea,

Versicherte mit niedrigem Einkommen bzw. Härtefall-Versicherte haben Anspruch auf einen Zahnersatz entsprechend der Regelversorgung.

Wenn Dein monatliches (Familien-) Bruttoeinnahmen also unter einer bestimmten Grenze liegt, giltst Du als unzumutbar belastet (2007: Alleinstehende 980 Euro; mit einem Angehörigen 1.347,50 Euro; jeder weitere Angehörige zusätzliche 245 Euro) und kannst diese Regelung beanspruchen.

Du erhältst somit den doppelten Festzuschuss, der den durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung Deines Zahnzustandes entspricht. Reicht dieser Festzuschuss für die Regelversorgung in Ausnahmefällen nicht aus, so übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen auch den übersteigenden Betrag.

Wählst Du einen anderen Zahnersatz als die Regelversorgung, so musst Du die Mehrkosten selbst tragen. Du hast aber immer einen Anspruch auf den doppelten Festzuschuss der Regelversorgung.

Schöne Grüße, Bernhard

Hallo Bernhard

Hallo Andrea,

Versicherte mit niedrigem Einkommen bzw. Härtefall-Versicherte
haben Anspruch auf einen Zahnersatz entsprechend der
Regelversorgung.

Wenn Dein monatliches (Familien-) Bruttoeinnahmen also unter
einer bestimmten Grenze liegt, giltst Du als unzumutbar
belastet (2007: Alleinstehende 980 Euro; mit einem Angehörigen
1.347,50 Euro; jeder weitere Angehörige zusätzliche 245 Euro)
und kannst diese Regelung beanspruchen.

Liege leider weit unter dem Betrag

Du erhältst somit den doppelten Festzuschuss, der den
durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung Deines
Zahnzustandes entspricht. Reicht dieser Festzuschuss für die
Regelversorgung in Ausnahmefällen nicht aus, so übernehmen die
gesetzlichen Krankenversicherungen auch den übersteigenden
Betrag.

Das ist super…dann kann ich ja hoffen das ich wieder einen Job finde.

Wählst Du einen anderen Zahnersatz als die Regelversorgung, so
musst Du die Mehrkosten selbst tragen. Du hast aber immer
einen Anspruch auf den doppelten Festzuschuss der
Regelversorgung.

Schöne Grüße, Bernhard

Danke für diese für mich sehr wichtigen Infos

L.G.
Andrea

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