Zahnersatz durch KK

Hallo,

angenommen man steigt aus der Badewanne, rutscht vor dieser aus und legt sich unsanft dabei hin, dadurch brechen beide Schneidezähne ab.

NUn besteht keine Unfallversicherung, diese hätte ja die anfallenden Kosten und weitere Folgekosten übernehmen können.

Die beiden Zähne wurden nun vom Zahnarzt neu angepasst, dieser teilte aber auch gleich mit, dass früher oder später die Zähne durch Kronen zu ersetzen sind.
WElche Kosten kommen in diesem Fall auf einen zu?Wird ein Unterschied zwischen UNfall oder normalen Gründen bei den Kosten gemacht?

Wie kann man dieses denn verstehen? noch ergänzend sollte erwähnt werden, dass es sich bei dem Opfer um einen Studenten handelt!

"Um unzumutbare Belastungen zu vermeiden, gibt es eine Härtefallregelung für Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen 40 % der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten. Die monatliche Bezugsgröße in der Sozialversicherung (Stand 2005) beträgt für die Alten Bundesländer 2.415 EUR (40 % sind 966 EUR) und für die Neuen Bundesländer 2.030 (40 % sind 812 EUR). Die Einkommensgrenze erhöht sich für Ehegatten bzw. Lebenspartner um 15 % und für jedes Kind um 10 %, sofern diese Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Ab 01.01.2006 beträgt die monatliche Bezugsgröße in der Sozialversicherung für die Alten Bundesländer 2.450 EUR (40 % sind 980 EUR) und für die Neuen Bundesländer 2.063 EUR / (40 % sind 825,20 EUR ).

Versicherte, die aufgrund ihres Einkommens unter die Härtefallregelung fallen, haben Anspruch auf den doppelten Festzuschuss bei ausschließlicher Inanspruchnahme von Leistungen der Regelversorgung. Für Kosten, die ggf. darüber hinaus entstehen, ist eine Einzelfallprüfung notwendig. "

Ich bedanke mich schonmal bei allen.

Gruß Benull

Hallo,
Es werden hier keine Unterschiede in der Bewillligung gemacht.
Die Härtefall_Regelung gilt. Diese am Besten direkt bei der
Bewilligung beantragen oder später wenn die Eigenanteilsrechnung
vorliegt.
Gruß
Czauderna

HAllo,

erstmal Danke für die erste Info.

Nehmen wir also mal an, dass bei jedem Zahn, ich kenne die Preise nicht genau, Kosten in Höhe von 1000€ anfallen.

Was würde durch die Härtefallregelung denn noch für Restkosten übrig bleiben?

Danke
Benull

Hallo,
bei der Härtefallregelung zahlt die Kasse maximal den doppelten Zuschuss - es kann deshalb trotzdem bei einem Eigenanteil verbleiben.
Näheres ginge nur wenn der HKP bekannt wäre.

Gruß

Czauderna