Zahnersatz: Garantie ?

am 12. April 2010 habe ich eine neue Prothese oben erhalten, € 2.292.05 . Jetzt geht ein Riss in der Gaumenplatte von etwa der Mitte bis in die Zahnreihe nach vorne. Ich rechne damit, dass das Teil demnächst vollends auseinander bricht.

Meine Frage: habe ich auf diese Prothese Garantie ? Wenn ja, in welchem Umfang ?

Danke für jede Antwort

Häberle

Tag,

ja Garantie ist gegeben, man sollte aber nicht warten bis es vollends druch gebrochen ist.

Gruß

ja Garantie ist gegeben

Servus Lucia,

sicher?

Immer??

Beim Kassenpatienteen schon - dank Seehofer :wink:

Ansonsten kann mit einer Prothese so allerlei Unvorhergesehenes und Ungarantierbares passieren - I could tell stories you wouldn’t believe. (Stichwort: Hund frisst Prothese z.B.)

Zur Illustration auch dies:

http://foolishgadgets.com/files/2011/01/denture-bott…

Gruß

Kai Müller

ja Garantie ist gegeben

Servus Lucia,

sicher?

Immer??

In diesem genannten Fall schon …

Beim Kassenpatienteen schon - dank Seehofer :wink:

Auch beim privaten, allerdings dann vom Labor her, in der Regel sind es da auch 2 Jahre bei einigen mehr.

Ansonsten kann mit einer Prothese so allerlei
Unvorhergesehenes und Ungarantierbares passieren - I could
tell stories you wouldn’t believe. (Stichwort: Hund frisst
Prothese z.B.)

Aber sicher doch, kenne auch einige Geschichten, Patient schmeißt Prothese weg weil in Tempo eingepackt, Patient reinigt Prothese beim Wandern im Fluss, flutsch weg ist sie, Prothese wird die Toilette runter gespült…
Aber alle diese Fälle sind eigenes Verschulden. Bei einer normal getragenen Prothese dürfte es nach einem Jahr nicht der Fall sein, wie beschrieben.

Zur Illustration auch dies:

http://foolishgadgets.com/files/2011/01/denture-bott….
jpg

Ob mans glaubt oder nicht, auch das kam wirklich vor… der Patient war ein etwas jüngerer der aufgrund einer anderen Vorgeschichte seine Zähne verloren hatte. Seine Antwort mit meinen eigenen ging es ja auch…

Gruß

Gruß

Kai Müller

1 Like

Auch beim privaten, allerdings dann vom Labor her, in der
Regel sind es da auch 2 Jahre bei einigen mehr.

Servus Lucia,

nochmal ich. Länger als 2 Jahre läuft keine Gewährleistungspflicht. Garantien kann jeder geben, wie er will, aber stets freiwillig. Die Regeln dafür können nach Gutdünken festgelegt werden.

Neu - auch für mich - ist eine Änderung des BGB, das im Werkvertragsrecht (das zwischen Zahnarzt und Labor gilt) eine Gewährleistung von zwei Jahren vorsieht. Siehe hier:

http://www.abrechnung-zahntechnik.de/dynamic/alle-po…

Ob ein Sprung in einer Prothese nach einem Jahr eine Gewährleistungpflicht auslöst, würde ich als strittig ansehen. Da würde ich mir den Einzelfall genauer ansehen.

Gruß

Kai Müller

Hallo Lucia, Hallo Kai Müller,

gesprungene Prothese erfolgreich repariert ! Garantie !

Gruss Häberle

Meine Rede :wink:

Gruß