Zahnersatz gewährleisung garantie

Liebe/-r Experte/-in,

vor ein paar Tagen war meine Krone endlich fertig. Die erste vom Labor angefertigte Krone hatte nicht gepasst. Beim Versuch sie passend zu machen, stieß meine Zahnärztin bald auf Metall und schickte die Krone mit der Bitte um Überprüfung des Metallgehaltes wieder zurück. Die überarbeitete Krone passte jedoch - was vermutlich schon zuvor absehbar gewesen wäre - ebenfalls nicht und ließ sich auch nicht passend machen. Also fertigte meine Zahnärztin noch einmal einen Abdruck, setzte mir mein Provisorium wieder ein und ließ eine neue Krone anfertigen. Auch diese passte nicht so richtig; ließ sich aber - indem meine Zahärztin einfach noch etwas von dem darunter liegenden gesunden Zahn wegfeilte - passend machen.

Diese Behandlung wurde mir mit 402,22 Euro in Rechnung gestellt. Laut Kostenvoranschlag wären es voraussichtlich 303,56 Euro gewesen. Immerhin auch schon deutlich mehr als mein Eigenanteil im Falle einer Regelversorgung (245,80 Euro) betragen hätte. Als ich mich bei der Schwester, die mir die Rechnung überreichte, nach dem Zustandekommen des Rechungsbetrages erkundigte, erklärte sie diesen mit dem zusätzlichen Aufwand, der durch das Nichtpassen der zuerst gefertigten Krone entstanden war. Ich fragte noch mal kleinlaut nach, ob ich das denn bezahlen müsse, was sie - auch etwas kleinlaut -bejahte.

Mein Krankenkasse riet mir, mit meiner Ärztin und dem Labor zu sprechen, wollte mir aber keine Auskünfte zu rechtlichen Fragen geben.

Bevor ich noch einmal mit meiner Zahärztin spreche, wüsste ich aber gern, wie hier die rechtliche Situation aussieht. Entweder hat die Ärztin einen Fehler gemacht als sie den ersten Abdruck gemacht hat oder das Labor hat einen Fehler gemacht. Müssten da nicht Ärztin und Labor untereinander klären, wer die zusätzlich entstanden Kosten des anderen zu tragen hat? Oder ist es gerechtfertigt mir diese Kosten in Rechnung zu stellen?

Vielleicht sollte ich noch etwas genauere Angaben zu den mir in Rechnung gestellten Leistungen machen:

ZA-Honorar GOZ
(prov. Krone mit Stiftverankerung, gegossener Stiftaufbau, Versorgung e. Zahnes d. e. Vollkrone) 168,15 Euro

ZA-Honorar BEMA 81,36 Euro

Mat. und Lab.-kosten gewerblich 296,71 Euro

Diese Kosten sind in etwa identisch mit den vorveranschlagten.

Hinzu kommen Mat. und Labor.-kosten der Praxis in Höhe von 76,94 Euro und ZA-Honorar für zusätzliche Leistungen (Abnahme und Wiederbefestigung prov. Krone, prov. Krone)in Höhe von 24,86 Euro.

Für Euren Rat wäre ich Euch dankbar.

Hallo!
Also Zusatzkosten dafür dass die neuangefertigte Krone nicht gepasst hat sind in keinem Fall zulässig. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Zahnärztin!
Der Patient kann davon ausgehen, dass er eine gutsitzende, einwandfreie Krone eingesetzt bekommt. Ihn auch noch dafür zahlen zu lassen, dass er öfter auf den Zahnarztstuhl mußte… das geht nicht.
Es kommt schon mal vor (Gottseidank sehr sehr selten) dass einfach der Wurm drin ist, aber dann bitte OHNE zusätzliche Kosten.

Hoffe, ich konnte helfen.
Liebe Grüße

Hi.
Jetzt muss ich erst mal nochmal kurz nachfragen:

Zitat:
ZA-Honorar GOZ
(prov. Krone mit Stiftverankerung, gegossener Stiftaufbau, Versorgung e. Zahnes d. e. Vollkrone) 168,15 Euro

Ging es jetzt darum das der Stiftaufbau nicht gepasst hat oder die Krone die darauf befestigt werden sollte?

Wenn der Stiftaufbau nicht gepasst hatte, hätte die Zahnärztin daran ohne Probleme die störenden Flächen entfernen können.

Und wenn die darüber kommende Krone nicht gepasst haben soll, hätte sie vom Stiftaufbau und nicht von der gesunden, eigenen Zahnsubstanz entfernen müssen.

Vielleicht hab es ja auch an der Rändern der Krone bzw. des Aufbaus gelegen.
Das kann folgende Gründe haben:

-schlechte Abformung der Zahnsituation
-schlechte Arbeit des Labors.
Ist die Abformung schlecht, wird es der Zahnersatz auch schlecht.

Ich würde auf jeden Fall nochaml mit Ihrhr Ärztin reden.
Es ist ja in keinem Falle Ihre Schuld das der Zahnersatz nicht von Anfnag an gepasst hat, so, wie er hätte sollen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.

Wenn noch Fraen sind…einfach melden

Lg

Hallo,
über rechtliche Fragen kann ich leider keine Auskunft geben.
Aber ich glaube ich persönlich würde auf jeden Fall die zusätzlich entstandenen Kosten nicht einfach so hinnehmen und nochmals mit der Zahnärtin reden.
Aber wenn deine Zahnärtzin die Krone eingeschliffen hat, kann es sein, dass der Biss nicht gestimmt hat, oder vor dem ersten Abdruck zu wenig Originalzahn entfernt wurde um genügend Platz für die Keramik und das Metallgerüst zu haben? Es gibt viele Möglichkeiten wo der Fehler liegen könnte, aber leider kann ich keine Ferndiagnose in diesem Falle stellen. Tut mir leid.
Trotz allem wünsche ich viel Erfolg, den Betrag nicht zahlen zu müssen.
Mfg

Hallo.
Ganz ehrlich,wie es rechtlich aussieht,kann ich ihnen nicht sagen.
Ich bin seit 1992 Zahntechniker und schreibe seit ca.10 Jahren
Rechnungen und habe noch NIE Kulanzleistung in Rechnung gestellt.Da würde ich dran bleiben.
Ich habe auch schon arbeiten gemacht,die auch beim 2.mal nicht gepasst haben,doch in den Fällen,gab es entweder einen kleinen Blumenstrauss oder ein paar prozente rabatt.
Wenn sie ihren Wagen in die Werkstatt geben und der Monteur bei der reparatur etwas falsch macht,kommen sie ja für seinen fehler auch nicht auf.
Ich hoffe,dass ich helfen konnte.

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und Hilfe.

Vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort.
Liebe Grüße

Vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort.
LG

Vielen Dank für Ihre schnelle und hilfreiche Antwort.
LG.

Hallöchen,

sorry das ich erst jetzt antworte.
Das was die Zahnärztin hier mit Ihnen abgezogen hat(anders kann man es nicht nennen) geht gar nicht.
Sie versucht ihre Unfähigkeit auf das Labor abzuwälzen und nimmt Ihnen dafür noch Geld ab.
Erklärung:
Beim ersten Mal hat sie geschlampt und einen ungenauen Abrduck genommen, das Labor kann nur so gut arbeiten wie die Arbeitsunterlage(Abdruck) gut ist. Anders hätte das Labor nicht arbeiten können, immer wieder kommen mir solche Dinge unter, das Zahnärzte versuchen bei dem Labor die Fehler zu suchen, wenden sie sich bitte an die Zahnärztin und sagen sie ihr das es nicht sein kann, das sie dafür aufkommen müssen.
Das wäre so, wenn Sie sich in einem Blumenladen einen Strauß binden lassen und die Blumenverkäuferin sich verschnitten hat (z.B.die Stängel viel zu kurz geworden sind ), Sie jetzt aber die verschnittenen Blumen und die Blumen für den neuen richtigen Strauß zahlen müssen. Die Verkäuferin Ihnen das Geld abnimmt und Ihnen sagt, das Sie sich das Geld bei dem holländischen Blumenlieferanten wiederholen sollen ???

Bodenlose Unverschämtheit von der Zahnärztin !!!

Ich würde keinen Cent zahlen sondern eher sogar noch Geld zurückfordern für die entstanden Extrakosten durch den zusätzlichen Termin !!!
Selbst vor Gericht würde die Ärztin damit nicht durchkommen !
Bitte geben Sie mir mal Rücksprache über die Lage, bin selber Zahntechnikermeister und habe sehr viel mit Laboren und Zahnärzten zu tun.