Liebe/-r Experte/-in,
vor ein paar Tagen war meine Krone endlich fertig. Die erste vom Labor angefertigte Krone hatte nicht gepasst. Beim Versuch sie passend zu machen, stieß meine Zahnärztin bald auf Metall und schickte die Krone mit der Bitte um Überprüfung des Metallgehaltes wieder zurück. Die überarbeitete Krone passte jedoch - was vermutlich schon zuvor absehbar gewesen wäre - ebenfalls nicht und ließ sich auch nicht passend machen. Also fertigte meine Zahnärztin noch einmal einen Abdruck, setzte mir mein Provisorium wieder ein und ließ eine neue Krone anfertigen. Auch diese passte nicht so richtig; ließ sich aber - indem meine Zahärztin einfach noch etwas von dem darunter liegenden gesunden Zahn wegfeilte - passend machen.
Diese Behandlung wurde mir mit 402,22 Euro in Rechnung gestellt. Laut Kostenvoranschlag wären es voraussichtlich 303,56 Euro gewesen. Immerhin auch schon deutlich mehr als mein Eigenanteil im Falle einer Regelversorgung (245,80 Euro) betragen hätte. Als ich mich bei der Schwester, die mir die Rechnung überreichte, nach dem Zustandekommen des Rechungsbetrages erkundigte, erklärte sie diesen mit dem zusätzlichen Aufwand, der durch das Nichtpassen der zuerst gefertigten Krone entstanden war. Ich fragte noch mal kleinlaut nach, ob ich das denn bezahlen müsse, was sie - auch etwas kleinlaut -bejahte.
Mein Krankenkasse riet mir, mit meiner Ärztin und dem Labor zu sprechen, wollte mir aber keine Auskünfte zu rechtlichen Fragen geben.
Bevor ich noch einmal mit meiner Zahärztin spreche, wüsste ich aber gern, wie hier die rechtliche Situation aussieht. Entweder hat die Ärztin einen Fehler gemacht als sie den ersten Abdruck gemacht hat oder das Labor hat einen Fehler gemacht. Müssten da nicht Ärztin und Labor untereinander klären, wer die zusätzlich entstanden Kosten des anderen zu tragen hat? Oder ist es gerechtfertigt mir diese Kosten in Rechnung zu stellen?
Vielleicht sollte ich noch etwas genauere Angaben zu den mir in Rechnung gestellten Leistungen machen:
ZA-Honorar GOZ
(prov. Krone mit Stiftverankerung, gegossener Stiftaufbau, Versorgung e. Zahnes d. e. Vollkrone) 168,15 Euro
ZA-Honorar BEMA 81,36 Euro
Mat. und Lab.-kosten gewerblich 296,71 Euro
Diese Kosten sind in etwa identisch mit den vorveranschlagten.
Hinzu kommen Mat. und Labor.-kosten der Praxis in Höhe von 76,94 Euro und ZA-Honorar für zusätzliche Leistungen (Abnahme und Wiederbefestigung prov. Krone, prov. Krone)in Höhe von 24,86 Euro.
Für Euren Rat wäre ich Euch dankbar.