Hallo Rüdiger,
nach ca. 6 Jahren musste ich aus „orthopädischen“ Gründen mein Kleinunternehmen „Mobilmarkt“ aufgeben. Ich bin nun 59 und kann DIESEN Job nicht mehr ausüben.
Zum 01.07.2012 meldete ich mich arbeitslos und stellte, so wurde mir empfohlen, Antrag auf ALG II und bin seitdem bei der gesetzlichen KV meiner Frau
familienversichert. - Leider erhielt ich von der ARGE
auch nach 4 Wochen noch keinen Besprechungstermin bez.
anderer beruflicher Möglichkeiten. Alternativen gäbe es trotz der „5“ vor dem Alterstacho, und der Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid zu ALG II werden noch etliche Zeit in Anspruch nehmen …
Meine F r a g e ist folgende bitte:
Zwei Zahnbrücken brachen mehr oder weniger zeitnah
auseinander. Sieht der Gesetzgeber vor, dass die KV
mir als Familienversicherten -und halt leider ohne Einkommen- die anteiligen Kosten für 2 neue Brücken übernimmt?
Diese Frage konnte der Zahnarzt nicht beantworten, und
so hoffe ich, auf diesem Weg Rat zu finden. Es ist absolut nicht „super“, nur noch relativ weiche Speisen zu sich zu nehmen.
Vielen Dank im Voraus für einen Rat!
Thomas