Zahnersatz kaputt nach Sturz

Hallo, ich war vor Jahre schon mal hier angemeldet, finde aber meine Zugangs Daten nicht mehr, deswegen eine neue Registrierung.
Nun zu meinem eigentlichem Problem, bez. des vom Nachbarn (70 ) der mit Internet nichts am Hut hat. Er ist gestern Abend so gegen 19 Uhr noch einmal kurz mit dem Hund Gassi gegangen auf einem Feldweg, da es aber den ganzen Tag geregnet hatte, war dieser auch etwas schlammig, er ist dabei über einen Schlammhaufen gefallen oder ausgerutscht und voll auf die 12 gefallen, dabei ist seine Prothese aus dem Mund gefallen auf den Gehweg und in 3 Teile gebrochen, man könnte darüber lachen wenn man es so hört. Ihm ist das alles etwas peinlich, er wollte auch nicht seine Versicherung vorab damit kontaktieren. Nun zu meiner eigentlichen Frag, weiß jemand ob dafür eine Versicherung zuständig ist, er sagt das er eine private Unfallversicherung und eine Privathaftpflicht hätte, zufällig sind beide bei der selben Versicherung, und durch seine frühen Arbeit hätte er immer noch eine Mitgliedschaft bei der IG Metall mit einer separaten Freizeitunfallversicherung. Hatte ich vergessen dazuzuschreiben, er war beim Zahnarzt mit der Prothese, ist leider nichts mehr zu machen mit kleben usw. und für eine neue Prothese fehlt ihm zurzeit das Geld. Danke für jede hilfreiche Antwort
der Taunussteiner

Hallo!
Rate ihm, er solle die Versicherungsunterlagen raussuchen und dir geben, dann schaut gemeinsam nach ob und was versichert ist.
Sicherlich ist das eine Unfallversicherung, die Körperschäden/direkte Unfallfolgen versichert, keine „Dinge“ die mit kaputtgehen.

Zuständig ist die Krankenkasse und ggf., das Sozialamt.
Und ob man den Zahnersatz nicht doch reparieren kann sollte man noch mal bei einem 2. Zahnarzt erfragen.

MfG
duck313

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Ich biete ein Dentallabor als Alternative. Das sind diejenigen, die die Arbeit dann machen würden.

Aber vermutlich geht da ohne den Abguss gar nichts. und den hat in aller Regel der erste Zahnarzt.

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Moin,

auch beim alten Menschen kann sich der Kiefer noch verformen, deshalb ist keineswegs sicher, ob nicht doch ein neuer Abguss angefertigt werden muss.

Gruß
Ralf

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vielen Dank für die Antworten, werde am Dienstag früh mal mit ihm die Unterlagen durchsehen, zur Sicherheit sollte er auch noch einmal einen 2. Zahnarzt aufsuchen, melde mich dann noch einmal wie wir verblieben sind
Gruß aus dem verschneitem Taunusstein

Die Reihenfolge stimmt.
Krankenkasse ist zuerst dran. Die wird aber nach anderen potentiell infrage kommenden Versicherungen fragen. Die sollten dann angegeben werden, am Besten mit Kopie der Versicherungsbedingungen der Unfallversicherungen.
Sämtliche Sozialversicherungen sind auch zur Beratung verpflichtet. Hören die nur manchmal auf dem falschen Ohr. Die Krankenkasse soll also mitteilen, welche STeller ggf. für eine Übernahme der Kosten zuständig ist. Und den Antrag gleich weiterleiten.
M.W. ich bin mir da aber unsicher, gibt es in bestimmten Bereichen auch eine Pflicht zum Weiterreichen an die zuständige Stelle.
Gut, dass Du Dich kümmerst.
LG
Amokoma1.

Hallo,
ja, aber nicht so ganz. Die Krankenkasse bekommt den Heil- und Kosten-Plan für den notwendigen Zahnersatz und setzt ihren Zuschuss fest, der auch sinnigerweise „Festzuschuss“ heißt.
Da der Zahnersatz aufgrund eines Unfallgeschehens notwendig wurde, wird die Krankenkasse ihren Versicherten befragen, wie der Unfall passiert ist und wo genau das war, z.B. auf einem fremden Grundstück oder einer defekten Straße und/oder ob eine andere Person am Unfall beteiligt war. Wäre das der Fall, dann wird die Kasse aufgrund der Angaben klären, ob es da auch eine Haftpflichtversicherung gibt, von der sich die Kasse im Rahmen des Teilungsabkommens für solche Fälle (Schuldfrage spielt dabei keinerlei Rolle, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) einen Teil der Kosten, also des Festzuschusses, wiederholen kann. In diesem Falle könnte sich der Versicherte auch an diese Haftpflichtversicherung wenden.
Gibt es diese Möglichkeit nicht, dann war es das für die Kasse.
Die Kasse ist nicht verpflichtet dem Versicherten eine Beratung hinsichtlich seiner privaten Möglichkeiten zu geben, zumal da auch nur seine scheinbar vorhandene Unfallversicherung infrage käme. Sicher, in der Praxis kommt das späten dann zur Sprache, wenn der Versicherte die Kasse fragt, warum er denn nicht alles bezahlt bekommt.
Gruss
Czauderna

Trotzdem prima, Deine Antwort. Wir kommen dem Problem auf die Spur.
Merci vielmals.
LG
Amokoma1

spät, aber die Info kommt zu dem Thema, er hat die Prothese vom Zahnarzt erst einmal provisorisch gemacht bekommen, der Zahnarzt hat ihm aber ein Schreiben für die Krankenkasse mitgegeben, ein sogenannter Dringlichkeitsantrag auf eine neue Prothese, außerdem hat er den Vorfall noch seiner Privathaftpflichtversicherung mitgeteilt, es hat sich aber bis heute weder die Krankenkasse, noch die Versicherung bei ihm gemeldet.

Wozu? Er hat niemandem anders einen Schaden verursacht, der Schaden ist ihm selbst entstanden. Dafür ist die Privathaftpflichtversicherung nicht vorgesehen.

Gruß
Christa

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OK, ich kann nur das wiedergeben was er mir so erzählt, vielleicht meinte er auch eine andere Versicherung, oder ich habe es falsch verstanden, er hat ja auch noch einen Enkel der ihm gelegentlich hilft.