Hallo, Leidgeprüfte,
der ZA hat mir eine Kostenaufstellung gezimmert,
und die habe ich der KK eingereicht.
Die KK würde etwa die Hälfte der Kosten übernehmen.
Nun sagt der ZA, daß er ‚das schon (mit der KK) regeln‘ würde.
D.h. doch
- entweder die KK hat nicht richtig gerechnet,
- oder der ZA hat überzogen,
- oder das Material wird minderwertig.
Wie geht dieser ‚Trick‘ denn nun auf?
Für Aufklärung dankt - digi
Hallo digi,
ich vermute jetzt mal, dass dein Zahnarzt die Abrechnung mit der Krankenkasse meinte. Du hast den Heil-und Kostenplan bei der Kasse eingereicht und diese hat ihn genehmigt. Da sie ungefähr die Hälfte der Kosten übernimmt, tippe ich jetzt mal, das es sich bei deiner Behandlung um eine Regelversorgung handelt (also keine privaten Mehrkosten z.Bsp. für Vollverblendungen o.ä.).
Wenn die Arbeit dann eingesetzt wird, erfolgt die Abrechnung des Honorars und der Laborkosten. Von dieser Summe zieht er dann den Zuschuss der KK ab, den er selbst mit der Kasse abrechnet. Den Rest (Eigenanteil) zahlst du.
Was er sonst mit der Kasse „regeln“ könnte, weiß ich nicht - die Zuschüsse sind nämlich festgelegt… *grübel*… es sei denn er bezahlt das vielleicht aus eigener Tasche 
Schöne Grüße
Kathi
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