ein Patient hat seit 4 Wochen einen Zahnersatz (Interims-Vollprothese) diese sitzt nicht. Ohne Haftmittel geht gar nichts. Es wurde mittlerweile 1 mal unterfüttert und 8 mal eingeschliffen. Über die Schmerzen, die laut Zahnarzt immer noch Wundschmerzen sind reden wir mal gar nicht. Wie viele Nachbesserungen muss ein Patient in Kauf nehmen. Wann hat er kostenlosen Anspruch auf die Anfertigung einer neuen, sitzenden Prothese?
ja aber sicher doch gleich zum Anwalt rennen weil der sich da auch soo supi auskennt…
wenn überhaupt wie wäer es zuesrt mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung…
@ Threadherstellerin:
Wie viele Zähne wurden Estrahiert? Wie viele sind noch vorhanden? Oberkiefer/Unterkiefer?
Wie lange soll die Interims getragen werden, was ist danach geplant?
Fragen die zwar nicht wirklich in das Bret reingehöhren aber dennoch eine Rolle spielen.
Es wurden 9 Zähne entfernt. Wie der Name Vollprothese bereits sagt, sind keine Zähne mehr vorhanden. Das Ganze ist im Unterkiefer. Getragen wurde die Interimsprothes nun 4 Wochen. Geplant sind Implantate, also 3 Monate Warte- und mind. 3 Monate Einheilzeit.
Was soll der Patient machen? jedes Kauenvon festerer Nahrung als Pudding bereitet Schmerzen und ohne Haftmittel fällt die Prothese beim essen im Mund herum. Der Patient ist mit den neben am ende und hat auf Grund einer vorerkrankung, bereits Selbstmordgedanken.
aber alleine schon das Implatate geplant sind, sagt mir das eine Totale Prothese am Unterkieferkamm einfach nicht hält.
Das liegt zum einem das nach acht wochen sich noch nicht wirklich Knochen regeneriert hat, somti auch leider diese Schmerzen auftretten können und dies auch tun bei ihnen.
Es ist ein riesen Eingrif gewesen und ein andere wird noch Folgen mit den Implantaten. Da ich nich in Ihren Mund sehen kann und auch keine Röntgenbilder vorliegen habe, rate ich Ihnen evlt. doch einen erneuten Unterfütterungsversuch zu starten, wobei da auch zu beachten ist das der Halt nur so gut ist wie Kieferkammknochen vorhanden ist.
Es ist eine Tortur kann ich mir gut vorstellen, aber leider vorrübergehend nur so zu regelen bis die Entgütlige Versorgung gemacht werden kann.
ja aber sicher doch gleich zum Anwalt rennen weil der sich da
auch soo supi auskennt…
schon klar. Anwälte kennen sich mit Recht und Gesetz ja gar nicht aus.
wenn überhaupt wie wäer es zuesrt mit der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung…
Natürlich. Wenn ich ein Problem mit jemandem habe, bin ich bei der Interessenvertetung des selben ganz sicher am besten aufgehoben. Da könnte man auch gleich den Zahnarzt selbst fragen, ob alles seine Richtigkeit hat.
ja aber sicher doch gleich zum Anwalt rennen weil der sich da
auch soo supi auskennt…
schon klar. Anwälte kennen sich mit Recht und Gesetz ja gar
nicht aus.
Jah vor allem hat ein Anwalt Medizin studiert und kann beurteielen ob das alles seine Richtigkeit hat nicht wahr das ist meine Aussage gewesen, anscheinend Falsch formuliert.
wenn überhaupt wie wäer es zuesrt mit der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung…
Natürlich. Wenn ich ein Problem mit jemandem habe, bin ich bei
der Interessenvertetung des selben ganz sicher am besten
aufgehoben. Da könnte man auch gleich den Zahnarzt selbst
fragen, ob alles seine Richtigkeit hat.
Schon mal was von Gutachtern gehört? Was bringt es dem Patienten zu nem Anwalt zu gehen wenn dieser sich nicht mit der Materie Totalprotehsen auskennt? Bei einem negativen Gutachten hat der Patient schon was in der Hand dan kann er gerne den Anwalt einschalten.
Ach weißt du , wie wäre es wenn du einfach alles zitierst was ich schreibe… nicht nur den Teil der dir gerade rein passt nur um deinen verbalen Frust loswerden zu müssen ^^
Na ja, das Implantate geplant sind, bedeutet eigentlich nur, dass der Patient kreditwürdig oder wohlhabend ist. Der Wunsch nach Implantaten geht vom Patienten aus und war schon vor der Behandlung da.
Mir wäre es jetzt einfach wichtig zu wissen, ob der Patient nun bis das mit den Implantaten realisierbar ist, also noch ungefähr 5 Monate entweder mit Schlabberprothese und schmerzen rumlaufen bzw. noch 53 mal zum Zahnarzt rennen muss oder ob es bei Zahnersatz eben auch eine obere Schmerzgrenze bei der Nachbesserung gibt.
Na ja, das Implantate geplant sind, bedeutet eigentlich nur,
dass der Patient kreditwürdig oder wohlhabend ist. Der Wunsch
nach Implantaten geht vom Patienten aus und war schon vor der
Behandlung da.
Kreditwürdig ja, wohlhabend nein… heutzutage geht es auch per raten.
Implantate sind hier wohl eher indiziert das im unterkiefer überhaupt etwas fest sitzen kann…
Mir wäre es jetzt einfach wichtig zu wissen, ob der Patient
nun bis das mit den Implantaten realisierbar ist, also noch
ungefähr 5 Monate entweder mit Schlabberprothese und schmerzen
rumlaufen bzw. noch 53 mal zum Zahnarzt rennen muss oder ob es
bei Zahnersatz eben auch eine obere Schmerzgrenze bei der
Nachbesserung gibt.
Ich hatte geraten sich bei der KZV oder der Landeszahnärztekammer zu erkundigen.
Ach weißt du , wie wäre es wenn du einfach alles zitierst was
ich schreibe… nicht nur den Teil der dir gerade rein passt
nur um deinen verbalen Frust loswerden zu müssen ^^