Zahnersatz Sofort versicherung der Ergo Direkt

Hallo Falke,

das ist ganz normal bei Zusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen, sonste bräuchte man diese ja nicht.die 5-10% sind eine Vermutung…das können auch mal gerne 25% sein.

Gruß
Gaby

Hallo,
in absehbarer kurzer Zeit muss einiges an Zahnersatz gemacht
werden (Kronen Forntzähne, eine Brücke etc.)
Nichts „besonderes“ wie Implantate oder so - also etwas was
die GK im Regelfalle bezuschusst.
Trotzdem sind die Kosten bzw der Eigenanteil ja nicht zu
verachten.

Jetzt bin ich durch die massive Werbung auf die Zahnersatz
Sofort Versicherung der Ergo Direkt gestossen.
Wenn das alles so stimmt, ist die Versicherung doch ein
„Zuschuss Geschäft“ für das Unternehmen - oder wo ist der
Haken?
Ich lese, das die sofort zahlen - auch begonnenes - und den
Zuschuss der Krankenkasse quasi verdoppeln.

hier liegt der erste Haken… nur der Zuschuss der GKV wird verdoppelt.

Für mich hiesse das ja, den Monatsbeitrag (29,90) x 24 zu
nehmen (717,60). Bei dem Umfang der Behandlung dürfte sich das
also für mich auf jeden Fall rechnen - für die Versicherung
aber nicht.
Und das ist das, was mich stutzig macht :smile:)

Ich würde mal sagen, aus diesem Grund ist der Tarif auch erst mal limitiert.Da Ergo direkt u.a. massiv Telefonmarketing betreibt werden diese Verträge auch schnell verkauft sein.
Mal eine kleine Rechnung: Du lässt Dir im Unterkiefer 2 Kronen machen, vier Zähne werden ersetzt. Du hast kein Bonusheft
Gesamtkosten: 1700 Euro Festzuschuss der GKV 560 Euro. Ergo zahlt hier 560 Euro /580 Euro zahlst Du selbst. Willst du die Kronen ab dem 5.Zahn nicht in Metall sondern schön weiß…kommen nochmal ca.120 Euro für dich dazu, die weder die GKV noch Ergo zahlt. Bei einzelnen Kronen wäre der Tarif durchaus rentabel… bei größeren Baustellen…eher nicht.

Gruß
Gaby

Hallo!

Direktvertrieb zuständig ist, aber aufgrund der immensen
Werbungs-und Portokosten braucht man nicht auf günstigere
Tarife zu hoffen.

Die nicht höher sind als die immensen Provisionen für Außen- und Innendienstmitarbeiter. Und final kommen immer noch günstigere Tarife raus als bei den meisten „stationären“ Versicherern.

Dass Sie im Schnitt pro Jahr zwei neue Zahntarife einführen,
spricht ja auch für sich.

Hier werden jedoch keine Tarife geschlossen aufgrund unwirtschatlichkeit, sondern Upgrades oder gänzlich neue Tarife entwickelt, welche sich inhaltlich nicht überschneiden. M

Die „richtige“ Krankenversicherung in ERGO ist die DKV,

Die richtige private Voll-Versicherung halt.

jetzt endlich auch die Victoria Kranken schlucken durfte. Da
aber der neue Vorstandsvorsitzer der DKV von Ergo Direkt
kommt, darf man auf die weitere Politik gespannt sein.

Welcher nur mal kurz Direktmarketing-Luft geschnuppert hat, aber sonst mit dem Laden nichts zu tun hatte.

Man sieht, du kennst dich wirklich gut aus!

Gruß
Falke

Hallo,

das ist ganz normal bei Zusatzversicherungen ohne Altersrückstellungen,

Für was eine Altersrückstellungen, wenn Kranken-Zusatzversicherungen eine durchs. Laufzeit von 10 - 12 Jahren haben.

Des Weiteren kann man nicht von normal reden, wenn Tarife sauber kalkuliert sind. Werden entsprechende Staffeln (welche ja als sooo böse betitelt wurden) oder Wartezeiten einkalkuliert, hat man die üblichen Tarifschmarotzer nicht drinnen und bekommt eine stabile Beitragskalkulation. Bei meinem Tarif musste ich sogar eine Beitragsreduzierung erleben. Voller Mist!!!

5-10% sind eine Vermutung…das können auch mal gerne 25%
sein.

Oder eben 0 %.

Gruß
Falke

Oder eben 0 %.

Gruß
Falke

In wieviel Jahren? erst einmal ist ja eine Mindestvertragslaufzeit vorgesehen, in der die Beiträge auch nicht erhöht werden, sonst hätte man ja ein Sonderkündigungsrecht.

Gruß
Gaby

Hallo!

erst einmal ist ja eine
Mindestvertragslaufzeit vorgesehen, in der die Beiträge auch
nicht erhöht werden, sonst hätte man ja ein
Sonderkündigungsrecht.

Ist ja auch logisch ist, weil Ergo Direkt ja in Vorleistung tritt und dieser „Kredit“ ja zurückbezahlt werden muss. Sonst könnte man sich ja seine Zähne sanieren lassen und einen Tag später kündigen.

Alle anderen Zahntarife haben ein einmonatiges Kündigungsrecht, was es so bei anderen Unternehmen nicht unbedingt gibt.

Gruß
Falke

Das Kompliment gebe ich gerne zurück.

Hallo zusammen…

ich lese unter 1.1:
„Wir erbringen Leistungen…bei bestehendem Versicherugnsschutz… erstmalig angeraten und durchgeführt…“

Übersetzt: Alles was bereits angeraten ist und sich vor Abschluss des Tarifs bereits in Behandlung befindet ist ausgeschlossen.

Es gibt keine Prospekthaftung, also gilt vor Gericht nur das, was in den Tarifbedingungen steht.
Sucht euch vernünftigen Versicherungsschutz, unabhängig vom angeblichen Preis/Leistungsverhältnis nach Stiftung Warentest.

Beste Grüße
DP

PS: Bei Fragen stehe ich zur Verfügung

Hallo

ich lese unter 1.1:
„Wir erbringen Leistungen…bei bestehendem
Versicherugnsschutz… erstmalig angeraten und
durchgeführt…“
PS: Bei Fragen stehe ich zur Verfügung

OK - dann Frage ich: Wo steht dies genau und in welchem genauen Wortlaut???

Ich lese hier z.B.

Zitat 1.1:
Zudem enthält der Tarif einen erweiterten Versicherungs-Schutz. Dieser beginnt sechs Monate vor dem im Versicherungs-Schein bezeichneten Versicherungs-Beginn (Rückwärts-Versicherung).Wir erbringen die Leistungen daher auch, wenn bei einer versicherten Person medizinisch notwendige Zahnersatz-Maßnahmen innerhalb dieses Zeitraumes von sechs Monaten vor dem Versicherungs-Beginn begonnen und nach dem Versicherungs-Beginn beendet wurden. Die Zahnersatz-Maßnahme kann auch vor Beginn des erweiterten Versicherungs-Schutzes angeraten, darf aber noch nicht begonnen worden sein.

Gruß
Falke

Hallo,

„medizinisch Notwendig“ ist bei Zahnersatz schon ein großes Ausschlußkriterium.Medizinisch Notwendig ist z.B. keine Krone und auch kein Implantat. Med. Notwendig kann eine Paradontosebehandlung oder Wurzelbehandlung sein, damit der Zahn erhalten werden kann. Wird der Zahn dann mit einer Füllung versehen, ist eine Krone nicht med.Notwendig, auch wenn es besser aussieht und länger hält.
Das sind meine Erfahrungen als ehemalige Zahnarzthelferin.

Gruß
Gaby

Hallo,

ist korrekt und m.E. auch sinnvoll, weil „wenn es besser aussieht“ keine Versicherungsleistung sein kann.

Dennoch sind die in den Raum gestellten Behauptungen von „Dominique Plich“ damit nicht geklärt!

Gruß
Falke