Daher „glaube“ ich mal, das diese Krone nicht mehr in meinem
Magen ist ^^!
Dann ist es wohl so. Hier eine brauchbare Zusammenfassung zum Thema. Im deutschen Sprachraum habe ich nichts gefunden, was so aufschlussreich wäre.
http://knol.google.com/k/what-to-do-when-a-patient-s…
Zu Deiner Frage! Eine Krone ist kein Provisorium!
Was Du nicht sagst
Trotzdem kommt es nicht allzu selten vor, dass Kronen mit provisorischem Zement, zwecks ‚Probelauf‘ eingesetzt werden. Wenn keine kosmetischen- oder Passform-Korrekturen mehr nötig sind, erfolgt die definitive Zementierung.
. . . . schnipp . . .
Ich hatte vergessen zu schreiben, dass ich ein
„Zähneknirscher“ bin! und auch eine Schiene besitze, diese
aber nur gelegentlich einsetze, da ich diese immer während ich
schlafe „ausspucke“!
Hier könnte evtl. die Gewährleistungspflicht (SGB V; § 137, Abs.4) Deines ZA wegfallen. Siehe hier:
http://www.scoop-aerzteberatung.de/bericht/1300_0_3430
Deine Erfolgsaussichten stehen und fallen dann möglicherweise mit Umfang und Art der zahnärztlichen Dokumentation.
Jetzt würde ich halt erst mal zum ZA gehen und ihn um einen kostenlosen Ersatz bitten. Wenn das nicht klappt, ist die Krankenkasse der nächste Ansprechpartner (sie hat ja mit bezahlt). Solltest Du Privatpatient sein, gibt es keine Gewährleistungspflicht.
Viel Glück!
Kai Müller