Patient x bekommt von der Versicherung gar nichts wenn dies vom Arzt schon angeraten worden ist. Der Versicherungsfall ist nämlich schon eingetreten. Außerdem hast du eine wartezeit von 8 Monaten, in dieser Zeit wird gar nicht geleistet. Inlays sind keine Füllungen sondern werden in den Bedingungen auch als Inlay gehandelt. Wende dich an einen Makler, der kann gucken welche Tarife Inlays und Keramik beinhalten.
Mfg
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also, wir wissen ja nicht ob der Vertrag abgeschlossen werden soll oder ob der Vertrag abgeschlossen ist.
Im ersten Fall ist das, was der Kollege gesagt hat richtig - Anzeigepflicht - ggf. Leistungsausschluss - und Wartezeiten!
Im zweiten Fall ist Gold eine metallische Ausführung, wobei man darüber vortrefflich streiten kann. Keramik und Kunstoff sind keine metallische Ausführung, was aber eine Kostenbeteiligung nicht ausschließt.
Einlagefüllungen sind Inlays!
Inlays sind nicht zwangsläufig als Zahnbehandlung versichert! Es kommt auf den genauen Vertragstext an!
Inlays sind auch nicht zwangsläufig in einer Zahnzusatzversicherung versichert!
Und natürlich gibt es Angebote, die hier mehr leisten! Alles eine Frage der beratung, der Wünsche, des konkreten Angebots und natürlich des Preises.
Das, was angesprochen war, ist Tarif AM7 der DKV???