Zahnersatz-Zuzahlung von KV für Existenzgründer

Liebe Wissenden,

folgender Diskussion durfte ich am letzten Wochenende beiwohnen:

Angenommenen, Herr L, alleinerziehender Vater eines Sohnes, erhielte seit Juli letzten Jahres einen Gründungszuschuss (GZ). Sein Bruttoeinkommen beträgt monatlich rund 1 200 Euro inklusive des GZ.

Könnte er im Falle einer anstehenden Zahnersatzleistung seine gesetzliche KV davon „überzeugen“, ihm als Härtefall den doppelten Festzuschuss zu leisten?

Falls es möglich wäre: Wie müsste er vorgehen? Antrag stellen? Wie den Einkommensnachweis erbringen?

Herzlichen Dank für Eure fachlich-informativen Antworten und Hinweise.

LG
karotier

Als „Nichtwissender“ kann ich nur vermuten:
Die Krankenkasse weiß ganz genau wie es geht und wird bestimmt kein Geheimnis draus machen, wenn er sie fragt. Dann weiß er auch genau, wie sie den Nachweis geführt haben will und muss nicht raten.
Vermutlich gibts auch Unterschiede von Kasse zu Kasse, wenn nicht sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter.
Wenn das aus irgendwelchen Gründen schiefgeht, dann würde ich hier nochmal posten.

Hallo,
wenn die Eigenanteilsrechnung vom Zahnarzt vorliegt mit den Einkommensnachweisen zur Kasse gehen und dort nach der Härtefallregelung fragen. Die Kassen machen da wirklich kein Geheimnis draus. Im Erfolgsfall kann sich der Zuschuss der Kasse verdoppeln(mehr geht nicht).
Gruß
Czauderna