Zahnersatzkosten

Guten Tag,

mir ist leider ein Schneidezahn abgebrochen und ich scheue mich wegen der Kosten, da ich Hartz 4 Empfänger bin zum Zahnartzt zu gehen.

Nun meine Frage:Übernimmt das Job Center zumindest einen Teil oder die ganzen Kosten und muß ich einen Antrag stellen?

Danke für Ihre Antworten.

Mit freundlichem Gruß

Hallo!
Als Erstes möchte ich Ihne schreiben, dass Sie sich für die Auswirkungen dieser Fehlpolitik nicht schämen müssen. Viele Millionen gibt es schon davon, die nichts dafür können. Es werden täglich immer mehr.
Doch nun:
Normaler Weise sollen diese Kosten im Regelsatz enthalten sein.
Wenn es aber nicht ausreichen sollte, dann kann man dafür ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II als „Vorschuss“ beantragen.
Als Hartz 4 Empfänger haben Sie eine jährliche Zuzahlung von 82 Euro. Dazu gehören die Praxisgebühr, Rezepte usw.
Gehen Sie zu Deiner Krankenkasse, nehmen alle Arztquittungen von diesem Jahr mit und beantragen die Zuzahlungsbefreiung in Höhe von 2%.
Wenn Sie bereits über die 82 Euro bekommen, erhalten Sie gleich das Geld, ansonsten können Sie die Differenz einzahlen. Dann sind Sie für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit.
Das gilt auch für den Zahnersatz. Allerdings lassen Sie sich vom Zahnarzt einen Kostenvoranschlag erarbeiten, bringen diesen zur K.-Kasse, die dann entscheiden.
Wenn es sich nicht um sehr teure „Reparaturen“ handelt, sondern um „Standard“, zahlt die Kasse den ganzen Wert.
Sollte alles nicht helfen muss die Härtefallreglung ran.
Tschüß

In Ausnahmefällen kann das möglich sein, Besonders wenn eine Arbeitsaufnahme ansteht

Antrag stellen!!!

Hallo,
also erst mal einen sog. Heilkostenplan beim Zahnarzt erstellen lassen und dann Antrag auf Übernahme der Kosten beim Jobcenter stellen.Eventuell begründen warum die Wiederherstellung des Zahnes sehr wichtig ist.Z.B.zur Wiederaufnahme einer Arbeit wenn man Kundenkontakt hat oder Nachweis vom Zahnarzt das es nicht nur ein Schönheitsfehler ist,sondern zum Erhalt der Zähne dient.
Gruß Megara

Hallo Eschri,

als Hartz 4 Empfänger greift bei dir die sog. Härtefallregelung. Die Krankenkasse ist dazu verpflichtet, bei Personen mit niedrigem Einkommen den doppelten Festzuschuss (also alles) zu übernehmen. Schau einfach mal hier vorbei

http://www.flair-dent.de/zahnersatz/zahnersatz-zum-n…

da findest du weitere Infos oder ruf direkt bei deiner Krankenkasse an und sag du möchtest einen Härtefallantrag stellen.
Gruß,Jogi