Hallo!
Als Erstes möchte ich Ihne schreiben, dass Sie sich für die Auswirkungen dieser Fehlpolitik nicht schämen müssen. Viele Millionen gibt es schon davon, die nichts dafür können. Es werden täglich immer mehr.
Doch nun:
Normaler Weise sollen diese Kosten im Regelsatz enthalten sein.
Wenn es aber nicht ausreichen sollte, dann kann man dafür ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II als „Vorschuss“ beantragen.
Als Hartz 4 Empfänger haben Sie eine jährliche Zuzahlung von 82 Euro. Dazu gehören die Praxisgebühr, Rezepte usw.
Gehen Sie zu Deiner Krankenkasse, nehmen alle Arztquittungen von diesem Jahr mit und beantragen die Zuzahlungsbefreiung in Höhe von 2%.
Wenn Sie bereits über die 82 Euro bekommen, erhalten Sie gleich das Geld, ansonsten können Sie die Differenz einzahlen. Dann sind Sie für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit.
Das gilt auch für den Zahnersatz. Allerdings lassen Sie sich vom Zahnarzt einen Kostenvoranschlag erarbeiten, bringen diesen zur K.-Kasse, die dann entscheiden.
Wenn es sich nicht um sehr teure „Reparaturen“ handelt, sondern um „Standard“, zahlt die Kasse den ganzen Wert.
Sollte alles nicht helfen muss die Härtefallreglung ran.
Tschüß