Hallo,
es geht um den theoretischen Fall, dass die Kosten für die Kunststofffüllungen von Patient x die der standardisierten Amalgamfüllungen überschreiten. Patient X leidet unter säurebedingten Zahnverfall, der auf andere Krankheiten zurückgeht. Die Zahl der vorzunehmenden Füllungen würde 10 überschreiten und damit Kosten von über 400 Euro verursachen, doch Patient x ist nicht zahlungsfähig. Angenommen, dass durch die Krankheiten von Patient X die Standardfüllungen nur ein Jahr halten - die Kunststofffüllungen sehr viel länger-, woduch jedes Jahr mehr als 10 Füllungen neu gemacht werden würden, der Patient ferner unter Panikattacken leidet und aufgrund eines weitreichenden Allergiehintergrunds in der Gefahr steht, eine Amalgamallergie zu entwickeln. Desweiteren bereits viele Symptome aufweist die mit denen einer Quecksilbervergiftung identisch sind, so dass, wenn es zu einer kommt, eine solche nicht rechtzeitig festgestellt werden könnte, ist es möglich eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse aufgrund von gesundheitlicher Gefahr (Allergie, Quecksilber) und seelischer Grausamkeit (jedes Jahr mehr als 10 Füllungen oder mit ständigen Entzündungen und zerstörten Zähnen leben) zu erstreiten?
lg
Kate
Es wäre ganz sicher möglich wenn diese Allergie bereits bestehen würde und ein Allergiepass vorhanden wäre in dem die Bestandteile des Amalgams enthalten wären.
Des Weiteren wäre es möglich wenn eine Nierenerkrankung vorliegen würde.
Ob es möglich ist aufgrund von Spekulationen das bald eine Quecksilbervergiftung eintreten könnte ( die tritt ganz sicher nicht durch die Füllungen auf, die Abgabe an Quecksilber ist so gering, da hat man mehr beim Fischessen drin), bezweifle ich.
Ich würde vorschlagen das sie mit dem Kostenvoranschlag bei der Kasse vorstellig werden.
Hallo,
es gibt Kunststoff-Füllungen, die der Zahnarzt in Ausnahmefällen abrechnen kann (BEMA 13e-g).
Aber diese Ausnahmen gelten **nur für Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz oder Amalgamallergie. Die Allergie muß durch eine ärztliche Bescheinigung gemäß den Kriterien der Kontaktallergiegruppe der Deutschen Gesellschaft für Dermatologie nachgewiesen werden. Die Niereninsuffizienz muß ebenfalls durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werde.
Es reicht also nicht, eventuelle Symptome anzubringen. Im Übrigen sei auch erwähnt, dass auch bei Kunststoffen Allergien auftreten können.
Angenommen, dass durch die Krankheiten von Patient X die
Standardfüllungen nur ein Jahr halten - die Kunststofffüllungen sehr
viel länger-, woduch jedes Jahr mehr als 10 Füllungen neu gemacht
werden würden…
Woher willst du wissen, dass Kunststofffüllungen länger halten? Im Vergleich zu was? Wenn Füllungen ordentlich gelegt werden, sollten sie schon etwas länger halten - zumal ein Zahnarzt nur bei bestimmten Ausnahmen von seiner Gewährleistungspflicht befreit ist und die Füllung erneut berechnen darf.
LG Kathi**
Hi
In diesem Falle bestätigte der Zahnarzt, dass die Kunststofffüllungen länger halten, es gebe sogar eine Garantie darauf. Durch die krankheitsbedingten säuerlichen Verhältnisse des Patienten würden die gewöhnlichen Füllungen aber kaum länger als ein Jahr halten, maximal zwei.
Dies bestätigt sich auch darin, dass der Patient schon einfachere Füllungen hat, die vor drei Jahren gemacht wurden, aber schon bereits jetzt stark zerfressen und porös sind.
lg
Kate
Auch wenn ich das total bezweifle das er es macht, sollte man sich in diesem Fall etwas schriftliches von seinem Zahnarzt geben lassen.
Vielleicht hilft das ja.
Aber wie gesagt liegt keine Nierenerkrankung oder Nachgewiesene Allergie vor, werden diese Füllungen ( die rein Kosmetisch sind) nicht von der GKV übernommen.