bei mir hat sich vor Weihnachten die Brücke gelöst. So bin ich zum Zahnarzt, der sie mir wieder festkittete.
Nun bekam ich von der Krankenkasse ein Schreiben, dass ich höchstens 65% von dieser Behandlung ersetzt bekomme, den Rest muß ich selber zahlen.
Bei meiner telef. Nachfrage bei der Krankenkasse bekam ich die Auskunft, dass alle Behandlungen rund um Zahnersatz nur teilweise erstattet werden. Es spielt keine Rolle, ob die Brücke schon vorhanden war oder nicht.
Für mich ist das nicht logisch: wenn ich ein Loch habe, bekomme ich eine Füllung von der Kasse bezahlt. Wenn das Zahnloch durch eine vorhandene Brücke geschlossen wird, der Arzt leistet also nur Kitt und Arbeit, dann habe ich eine Teilschuld zu zahlen.
Ist das jetzt bei allen Krankenkassen so, oder nur bei meiner?
Danke vorab für Antworten
mit vielen Grüßen
Claudia
hallo Claudia,
da bin ich echt gespannt, was Günter von der DAK dazu sagt. Meines Wissens müssen sie das zahlen. Weil es kein Zahnersatz ist. Es ist nach meinem Verständnis (und so entscheiden die Privaten) eine Behandlung. Oder ist die Tätigkeit kleben jetzt in Material übegegangen?
Energie = Materie?
Grüße
Raimund
Leistungen im Zusammenhang mit Zahnersatz gelten als zahntechnische Leistungen und diese sind eben nur mit max. 65% der medizinisch notwendigen Aufwendungen erstattbar.
Hallo Raimund,
mit **** weichst Du vom Wege der Sachlichkeit ab !!
Marco hat vollkommen recht !!
Im übrigen hat der Gesetzgeber das so bestimmt und nicht
die Krankenkasse.
Auch Du, bzw die Versicherungen die Du verkaufst, haben sich
an Recht und Gesetz und Vertrag zu halten, dass weisst Du genau.
Bitte tu also nicht so, als ob hier die Krankenkassen willkürlich
etwas ablehnen oder nicht ganz bezahlen.
hallo Günter,
entschuldige, wenn ich Dir „auf den Schlips getreten“ bin. War nicht meine Absicht.
Klar können die Kassen nichts dafür! Das ist der Gesetzgeber. War zugegebenermaßen nicht ganz fair geschrieben.
Bei den Privaten ist es halt so, dass das Behandlung ist.
Grüße
Raimund