Leider habe ich hier keine Beiträge zu diesem Thema gefunden.
Hat hier jemand Erfahrungen mit Zahn-Implantaten, ich wäre für jeden Bericht dankbar.
Mein Zahnarzt ist DER Fachmann hier und hat mir zu einigen Implantaten geraten (er stellte natürlich vorher die Alternativen dar!), Gleichzeitig sagte er mir jedoch auch, das die Krankenkassen sich oft erst einmal querstellen. Ich bin Privat versichert, spielt jedoch keine große Rolle, die Privaten sind mittlerweile schlimmer als die Gesetzlichen, so mein Zahnarzt.
Leider habe ich hier keine Beiträge zu diesem Thema gefunden.
Hat hier jemand Erfahrungen mit Zahn-Implantaten, ich wäre für
jeden Bericht dankbar.
Nur ein paar mal aufgeschnappte Hinweise die der Autor dieser Zeilen mal irgendwo aufgeschnappt hat (ohne Anspruch auf 100%-ige Korrektheit, da auch schon älter):
Implantate setzen eine gute Mundflora voraus
sind teurer als gewöhnlicher Zahnersatz
und werden gerade deswegen nicht von einer Krankenkasse bezahlt
im Gegenzug summieren sich die Kosten bei Behandlungen die sich im Katalog der jeweiligen KK befinden. Am Ende waren die Implantate doch die billigere Lösung…
also, zum Thema ob das die KK zahlt, kann ich nichts sagen. Ich kann nur berichten, dass ich seit… ich glaube 10 Jahren zwei Implantate habe. Damit habe ich Null Probleme.
Vorher hatte ich immer Kronen, aber die haben nie gehalten. Seit ich die Implantate habe ist Ruhe!
Mein Fazit: Ich würde es jederzeit wieder machen lassen.
nachfolgend eine gute Informationsseite zum Thema - Zitat:
„…Neu in den Festzuschuss-Katalog aufgenommen wurde Zahnersatz im Zusammenhang mit Implantaten: Implantate selbst bleiben weiterhin Privatleistung und werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. Aber das, was auf die künstliche Zahnwurzel gesetzt wird bzw. die Zahnersatz-Leistung, die durch Implantate ausgelöst wird - Fachkreise bezeichnen dies als „Suprakonstruktion“ - wird jetzt als bezuschussbar angesehen; früher gab es auch dafür von der Kasse keinen Cent. Implantate gelten im Normalfall immer (s. Ausnahmefälle weiter unten) als „andersartiger Zahnersatz“…“