Zahnprophylaxe

Liebe/-r Experte/-in,
zum zweitenmal war ich gestern zur freiwilligen (privatärztlichen- vergütungspflichtigen) Zahnprophylaxe bei einem neuen Zahnarzt. Leider fiel die Rechnung diesmal noch höher aus, als die vor 1/2 Jahr. Was kann mann denn als Zahnarzt eigentlich berechnen für eine solche Prophylaxe? Meine Verwunderung ist eigentlich noch höher, da mein Mann ebenfalls in der gleichen Praxis war, nur bei einer anderen Helferin (gleichzietig- nur in benachtbarten Räumen). Auf der Rechnung stellt sich heraus das bei meinem Mann der Faktor 1,8 und bei mir der Faktor 2,3 angesetzt wurde. Desweiteren hat er 2 Zähne mehr als ich gereinigt bekommen:smile:. Kann mir bitte jemand sagen wovon der Faktor abhängig ist? Kann ich diese Rechnung denn auch mit Aussicht auf Erfolg bei der Krankenkasse einreichen?
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

Hallo , da es sich hier un zahnmedizinische nicht um zahnte chnische Abrechnung handdelt, bin ich nicht zuständig.
Gruß

Hallo,
Zahnprophylaxe ist eine gute Sache, hab ich auch bei mir machen lassen.

  1. Die Zahnprophylaxe ist eine Privatleistung, der Zahnarzt kann in seinem gesetzlichen Rahmen verlangen was er will; deshalb vorher fragen was es kostet.
  2. Der Faktor soll einen erhöhten Arbeitsaufwand wiederspiegeln; der liegt im Auge des Betrachters.
  3. Wenn sie Kassenpatient sind, bekommen sie von der Kasse kein Geld zurück. Bei Privatpatienten entscheidet der Vertrag wieviel für Prophylaxe pauschal bezahlt wird. Der Rest muss selbst bezahlt werden.

Ich bin kein Experte in Zahnarztabrechnungen; aber die Antworten spiegelen meinen Wissensstand wieder.

Ich hoffe es hilft weiter.
Der Zahnklempner

Hallo Claudia,

leider kann ich dir zu den Abrechnungsmodalitäten der Zahnärzte keine Auskunft geben. Ich bin Zahntechniker und die Abrechnungspositionen der Zahnärzte sind eine Wissenschaft für sich! Allerdings ist es schon merkwürdig, wenn zwei unterschiedliche Faktoren angesetzt werden. Von der gesetzlichen Krankenkasse wirst du vermutlich keinen Zuschuss bekommen.

Viele Grüße Helmut

Der Faktor wird nach dem Schwierigkeitsgrad ermittelt, in diesem Fall wäre zu vermuten (Muss aber nicht sein) mehr Zahnstein, unregelmäßige Zahnstellung mit schwierig zu erreichenden Nischen, Entzündungen in den Zahnfleischtaschen etc, das kann objektiv sein :smile: muss es aber nicht und dann wird´s schwierig

Liebe/-r Experte/-in,
zum zweitenmal war ich gestern zur freiwilligen
(privatärztlichen- vergütungspflichtigen) Zahnprophylaxe

Liebe Claudia,
wie Sie schon am Anfang Ihrer Anfrage erwähnen(privatärztlich,vergütungspflichtig),wird es sich bei der Zahnreinigung um eine Privatleistung handeln,die Sie nicht von der GKV erstattet bekommen.Die GKV bezahlt 2mal im Jahr eine Zahnreinigung,die sich allerdings in Dauer,Aufwand und Gründlichkeit deutlich von der,von vielen Praxen angebotenen,professionellen Zahnreinigung(PZR)unterscheidet.Den Preis dafür legt jeder Praxisinhaber nach eigenen Berechnungen fest.
Bei einer Kassenleistung hängt der berechnete´Faktor´ immer mit dem Aufwand der erbrachten Leistung zusammen(bei ungepflegten Zähnen ist die Reinigung aufwändiger als bei gepflegten solchen).
Wechen Faktor er ansetzt entscheidet der Behandler und streitet sich im Ernstfall mit der GKV darüber,ob das gerechtfertigt ist,oder nicht.
Ich hoffe meine Antwort schafft Ihnen etwas Klarheit(sonst weiterfragen).
Wünsche schöne Pfingsten, Ihr ztug

Hallo Claudia,

leider ist Deine Frage eher abrechnungstechnischer und weniger fachlicher Natur, sodass ich dazu eigentlich nicht viel sagen kann. Außerdem ist seit dem Verkauf meiner Praxis vor 4 Jahren eine neue GOZ (=Gebührenordnung f. Zahnärzte) in Kraft getreten, mit der ich mich selbstredend noch nicht beschäftigt habe, da es mich ja nicht mehr betrifft.
Ich habe es in meiner Praxis damals so gehandhabt, dass meine Fachkraft, die die professionelle Zahnreinigung durchgeführt hat, den genauen Zeitaufwand in die Karteikarte eintragen musste, und dementsprechend wurde dann die Liquidation erstellt.
Die Preise pro Zeiteinheit können von Zahnarzt zu Zahnarzt erheblich variieren. Auch die Qualität einer solchen Maßnahme kann sehr unterschiedlich sein. Letztlich ist es eine Vertrauenssache.
Qualitätskriterien bei einer Zahnreinigung sind für mich

  • Zeitdauer und Gründlichkeit der Reinigung
  • wurde mit Lupenbrille gearbeitet?
  • wurden spezielle Geräte (außer Ultraschall) eingesetzt,
    z.B. Airflow o.ä.?
  • wurden die Zähne anschließend poliert?
  • wurden Maßnahmen ergrifen um die Behandlung wo wenig
    unangenehm wie möglich zu machen (Polsterung des
    Kopfes/Nacken; Eincremen der Mundwinkel, ggf.
    Kopfhörer u. entspannende Musik, Videobrille?)
  • wurden die Zähne anschließend fluoridiert…und womit?
    (Flüssigkeit oder Lack)
  • hat die Fachhelferin kritische Stellen entdeckt, die
    sie ggf. ihrem Chef gezeigt hat?

Ansonsten empfehle ich Dir, künftig vor einer solchen Maßnahme nach der Preisgestaltung zu fragen.

Die gesetztlichen Krankenkassen dürfen nichts zu einer professionellen Zahnreinigung dazuzahlen. Hier gibt es nur eine Gebühr für das „Entfernen von Zahnstein“ (1 x pro Jahr oder Halbjahr, wenn ich mich richtig erinnere).

Ich hoffe, ich konnte Dir mit diesen Ausführungen wenigstens ein klein bisschen weiterhelfen.

lg

Easy