Im Sommer habe ich einen gebrauchten golf 4 von Privat gekauft.
nun ist mir auf dem Weg zur arbeit der ZAhnriemen übergesprungen… und ich bin liegengeblieben.
Resultat Motorschaden.
Reparaturkosten ca 2700€
Dieser wurde aber im jahr 2011 gewechselt.
Gut dachte ich und nahm die Rechnung die ich beim Kauf mitbekommen habe und rief diese Werkstadt an, wegen GArantie usw.
Jetzt kommt der Hammer am Telefon wurde mir gesagt das er seit diesem Monat Insolvenz angemeldet hat…!!
Wer haftet jetzt??
Kauf von privat = vorbesitzer scheidet aus
Garantie/Ersatzanspruch durch Werkstadt= Insolvenz.
Garantie vom Hersteller des Zahnriemens? = ???
Damit ihr es euch bildlich vorstellen könnt der Zahnriemen hat Teilweise keine Zähne mehr.
Lt meiner VW Werkstadt ein Billigteil
Lt. Rechnung war es eine Freie Werkstadt wo der VORBESITZER die Arbeiten hat machen lassen.
Auf dem Briefkopf erscheinen aber noch ein SEAT und Skoda LOGO…
Im Serviceheft ist ein Stepel der Werkstadt mit einer Skoda Händlernummer…Wo diese Arbeiten auch Dokumentiert worden sind.
Zahnriemenwechsel usw. usw.
Gibt es irgendeine Möglichkeit wie ich den schaden ersetzt bekomme??
Ein Anspruch besteht wohl nur gegen den ausführenden Werkstattbetrieb. Dieser ist insovent, also Pech gehabt.
EInen Versuch wäre es wert, den Hersteller des Zahnriemens zu kontaktieren und auf eine kulante Lösung zu hoffen.
2 Jahre nach 2011 ist allerdings kein rechtlicher Anspruch mehr anzunehmen. Ausser man kann klar und eindeutig eine minderwertige Materialqualität nachweisen UND den Hersteller des Zahnriemens in Deutschland belangen. Dies halte ich jedoch für sehr teuer und unwahrscheinlich.
Damit ihr es euch bildlich vorstellen könnt der Zahnriemen hat
Teilweise keine Zähne mehr.
Lt meiner VW Werkstadt ein Billigteil
Eventuell auch in Betracht ziehen, daß bei „abgescherbelten“ Zähnen die Rollen aus Geiz (Halter ? Werkstattbetrug ?) nicht gewechselt wurden und der steigende Kraftaufwand den Riemen zerstört hat.
Daß die Werkstatt Insolvent ging wird ja schon seinen Grund gehabt haben…
geben der Hersteller des ZR oder die ausführende Werkstatt wirklich eine Garantie von mehr als einem Jahr?
Aber auch für eventuelle Gewährleistungsansprüche wird es vermutlich zu spät sein. Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass der ZR mangelhaft war und den Defekt verursacht hat.