Im Sommer 2007 ließen wir bei unserem Renault den Zahnriemen erneuern. Als Auskunft bekamen wir damals, daß Renault empfiehlt den Zahnriemen nach 120.000 gefahrenen Kilometern oder nach 5 Jahren (was früher fällig ist) erneut zu wechseln.
Nun sind wir mittlerweile 50.000 km gefahren und der Zahnriemen ist heute gerissen, der Motor hat vermutlich Totalschaden. Können wir jetzt die Werkstatt bzw. Renault für den Schaden haftbar machen, da ja der Zahnriemen vor der von Renault empfohlenen Zeit gerissen ist - oder ist das einfach nur Pech und man ist (auch wenn Renault von 5 Jahren spricht) selbst verantwortlich, wann man den Zahnriemen wechselt?
Renault empfiehlt den Zahnriemen nach 120 000
gefahrenen Kilometern oder spätestens nach 5 Jahren
zu wechseln.
Nach einem ersten Wechsel sind wir weitere 50 000 km
gefahren und der Zahnriemen ist gerissen. Der Motor
hat vermutlich Totalschaden. Können wir die
Werkstatt/Renault für den Schaden haftbar machen?
Für fundierten Rat fehlt noch eine wichtige Information:
Wie lange ist der neue Zahnriemen schon im Einsatz ?
Hallo,
wenn nur die allgemeine Empfehlung von Renault vorhanden ist, nach 5 Jahren bzw. 120 Tkm den Zahnriemen zu wechseln, sehe ich keine Möglichkeit für einen Anspruch gegen Renault oder die Werkstatt. Es ist eben Pech.
Gruß
Tronicrot
Hallo,
der Händler hat auf seine Arbeitsleistung die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist zu leisten. Auf Materialschäden (Riemen,Spanner, etc.) haftet der Hersteller. Wenn Renault 5 Jahre oder 120.000 km garantiert, könnte Renault haften. Aber eine Empfehlung ist keine Garantie. Ich würde meinen, Pech gehabt.
VG Sunana
Eine Haftung durch die Werkstatt kann es bei Materialfehler nicht geben. Der Hersteller ist im Grunde für die gesetzliche Gewährleistungspflicht, in Deutschland 2 Jahre, verpflichtet. Bei Neufahrzeugen gibt es jetzt schon Hersteller, welche 5 Jahre Gewährleistung zu sagen. Also in diesen Fall eher Pech gehabt, wenn Renault im Einzelfall nicht eine Kulanzregelung anbietet!
Meiner Ansicht nacht hat man keinen Anspruch gegenüber Renault - außer es würde ausdrücklich etwas vereinbart (bspw. erweiterte „Garantie“).
Allein das Wort „empfiehlt“ deutet bereits darauf hin, dass das nicht der Fall ist.
Angenommen die Ärzteschaft der praktizierenden Zahnärzte empfiehlt es, jeden Tag zweimal die Zähne zu putzen und nach drei Jahren ist doch ein Loch im Zahn… Da ist nix zu hohlen.