Hi Marcel,
- Eine definitive Kronenversorgung mit Kunststoff
was immer das für ein Zeug ist, es sieht aus wie Zahn, ich kann den Zahn nur zuverlässig mit einer Schwarzlichtlampe finden, er sieht dann ganz leicht bläulich aus
ist eher die absolute Ausnahme als die Regel, weil das Material den Kaubelastungen über die Jahre nicht so gut standhält
bis jetzt hält es bombig!
und es durch Temperaturschwankungen zu Dimensionsänderungen kommt, wodurch sich der Kronenrand aufbiegt. Dies schafft Platz für Bakterien, die unter der Krone munter arbeiten. Gold oder Keramik sind da einfach stabiler, Korrosion hin oder her.
vielleicht ist es ja Keramik, jedenfalls weniger als ein Zehntel des Goldpreises!
- Dein Zahnarzt hat Dich deshalb so lange beraten. Er wollte nicht seinen Umsatz mehren, sondern er ist VERPFLICHTET, Dich über die Vor- und Nachteile dieser Krone aufzuklären, weil er sonst fahrlässig handelt.
Also das ist ja der Hammer! Was heißt denn hier fahrlässig? Ich halte das für VORSÄTZLICHE KÖRPERVERLETZUNG; wenn er zu den Amalgamfüllungen ein zweites, und zwar ein edleres Metall in den Mund einbaut, welches dann 24 Stunden am Tag und dann Tag für Tag und Jahr für Jahr das Amalgam langsam aber sicher zerstört. Dabei ist nicht zu vermeiden, dass der größte Teil des abgebauten Materials vom Körper aufgenommen wird. Ich glaub nicht, dass Quecksilberverbindungen besonders lecker und gesund sind. Davor hat er jedenfalls nicht gewarnt.
Wenn Du eine außergewöhnliche Versorgung wünscht, musst Du darüber aufgeklärt werden, gerade wenn sie nicht der Schulmedizin entspricht. Und das ist bei einer Krone, die ja lange halten soll und muss, eben nicht in 5 Minuten erledigt.
- Er hat Dir sehr wahrscheinlich eine „Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung“ berechnet, die so genannte „Ä 3“ aus der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Nur am Rande sei erwähnt, dass ein Arzt nicht berechnen darf, was er will, er muss sich an eine GebührenORDNUNG halten, die einen engen Rahmen steckt und das auch nur bei Privatpatienten.
damals galt noch die GOÄ von 1982, er hat nur diese Beratung mit Faktor 3,5 abgerechnet
Diese Ä 3 liegt normalerweise bei 40 DM. Wenn diese Beratung besonders aufwendig war, wie es sich in Deinem Fall anhört, dann darf sie bis zu 60 DM kosten, was bei laufenden Praxiskosten in Höhe von 400 DM pro Stunde einem Zeitaufwand von 10 Minuten entspricht. Eine halbe Stunde ist da schon gut gemeint.
Und diese 20 DM Differenz haben Dich dermaßen verärgert, obwohl sich Dein Zahnarzt
es ging mir nicht um die Kohle, sondern um seine Arroganz! Ich hab die Rechnung ja nicht reklamiert.
a) die Zeit genommen hat, Dir in Ruhe zu erklären warum eine Goldkrone die bessere Wahl
nur für ihn die bessere Wahl, für mich Körperverletzung
sei. Und Dich letzten Endes trotzdem selbst entscheiden ließ, welches Material Dir am liebsten ist.
selbstverständlich entscheide ich, was in meinen Mund kommt!!! Ich hatte mich schon zu dem Amalgam von ihm breitschlagen lassen, denn auch hier hätte ich lieber „was weißes“ gehabt. „Patient“ heißt ja der Geduldige oder so ähnlich. Ich betrachte mich nicht als Geduldigen, sondern als Kunden.
b) die Mühe gegeben hat, eine Kunststoffkrone einzugliedern, die trotz der werkstoffkundlichen Nachteile perfekt sitzt, seit vielen Jahren.
ist das so selten, dass eine Krone perfekt sitzt?
Klingt m.E. nicht logisch und nicht zuendegedacht.
da stimm ich Dir voll zu, hat er wohl wirklich nicht!
Gruß
Marcel
Gruß
Pat