Zahnschaden und Verjährungsfrist

Bei einem Spiel wurde der Vorderzahn unserem damals (08/2005) dreizehn Jahre alten Sohnes ausgeschlagen. Der Schädiger ein guter Bekannter meldete diesen Vorgang auch gleich seiner Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung bestätigte dem Schädiger (03/2006) schriftlich, dass er sämtliche Rechnungen an die Versicherung schicken solle. Die AOK meldete auch gleich Ihre Ansprüche an. Die behandelnte Zahnklinik sagte aus, dass eine entgültige Behandlung (Implantat / Stiftzahn) erst mit ca. 20 Jahre erfolgen kann. Und so verging die Zeit! Neulich kam ein Eigenanteil am Stiftzahn bzw. Implantat zur Sprache und so wurden wir hellhörig und teilten dies direkt der Versicherung mit . Diese stellt sich nun auf den Standpunkt, dass die Sache verjährt ist (Jahresende Schadensjahr + 3 Jahre = 31.12.2005).

Nun meine Frage? Da eigentlich nur ein Rechtverhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem besteht, müssten doch die anfallenden Kosten vom Geschädigtem dem Schädiger weitergeleitet werden können. Dieser wiederum könnte die Kosten dann seiner Versicherung melden (Haftpflichtversicherung bestand damals und heute noch) Wie sieht es da mit der Verjährung aus?

Gruß

Thilo

Der Fehlerteufel hat zugeschlagen
Schadensdatum 08/2002, Schreiben der Versicherung 03/2003

Der Fehlerteufel hat zugeschlagen
Schadensdatum 08/2002, Schreiben der Versicherung 03/2003

Hallo Thilo,

ihr hättet um den Verzicht der Einrede der Verjährung bitten müssen. So wie ich es sehe, verjähren die Ansprüche in dem Fall Ende 2005. Also war dies bereits. (Verjährung nach BGB)

Gruß
Marco

Danke Marco,

tja, so wie es aussieht ist die Sache mit der Versicherung verjährt!

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schädiger auch?

Falls jemand eine Antwort darauf hat wäre ich dankbar.

Ich sehe die Sache so:

Geschädigter meldet Ansprüche an den Schädiger.

Dieser wiederum meldet die Ansprüche an die Versicherung.

Unklar ist ob die Versicherung diese Ansprüche akzeptieren muss, da die Verjährungsfrist Ende 2005 eingetreten ist. Habe ja kein Rechtsverhältnis mit der Versicherung! Sondern der Schädiger!

Gruß

Thilo

Hallo Thilo,

tja, so wie es aussieht ist die Sache mit der Versicherung
verjährt!

Stop:

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schädiger auch?

Die Versicherung leistet aufgrund gesetzlicher privatrechtlicher Bestimmungen. In dem Fall BGB, so sie hierfür Deckung gewährt.
Da die Verjährung eine gesetzliche Bestimmung ist, muss der Schädiger somit auch nicht weiter leisten.

Falls jemand eine Antwort darauf hat wäre ich dankbar.

Ich sehe die Sache so:

Geschädigter meldet Ansprüche an den Schädiger.

Dieser wiederum meldet die Ansprüche an die Versicherung.

Unklar ist ob die Versicherung diese Ansprüche akzeptieren
muss, da die Verjährungsfrist Ende 2005 eingetreten ist. Habe
ja kein Rechtsverhältnis mit der Versicherung! Sondern der
Schädiger!

Ändert aber leider an der Tatsache der Verjährung nix.

Gruß
Marco