Bei einem Spiel wurde der Vorderzahn unserem damals (08/2005) dreizehn Jahre alten Sohnes ausgeschlagen. Der Schädiger ein guter Bekannter meldete diesen Vorgang auch gleich seiner Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung bestätigte dem Schädiger (03/2006) schriftlich, dass er sämtliche Rechnungen an die Versicherung schicken solle. Die AOK meldete auch gleich Ihre Ansprüche an. Die behandelnte Zahnklinik sagte aus, dass eine entgültige Behandlung (Implantat / Stiftzahn) erst mit ca. 20 Jahre erfolgen kann. Und so verging die Zeit! Neulich kam ein Eigenanteil am Stiftzahn bzw. Implantat zur Sprache und so wurden wir hellhörig und teilten dies direkt der Versicherung mit . Diese stellt sich nun auf den Standpunkt, dass die Sache verjährt ist (Jahresende Schadensjahr + 3 Jahre = 31.12.2005).
Nun meine Frage? Da eigentlich nur ein Rechtverhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem besteht, müssten doch die anfallenden Kosten vom Geschädigtem dem Schädiger weitergeleitet werden können. Dieser wiederum könnte die Kosten dann seiner Versicherung melden (Haftpflichtversicherung bestand damals und heute noch) Wie sieht es da mit der Verjährung aus?
Gruß
Thilo