Zahnspange

Liebe/-r Experte/-in,
ich überlege mir gerade, mir nochmal eine Zahnspange machen zu lassen.
Ich hatte bereits als Jugendliche eine feste Zahnspange, die dann „erfolgreich“ abgeschlossen wurde.
Leider wurde dann festgestellt, dass sich im Unterkiefer wieder alle Zähne verschoben haben, da die Weißheitszähne quer gewachsen sind.
Nun sind die Weißheitszähne seit 1 1/2 Jahren entfernt, von selbst stellt sich jedoch keine Besserung ein.
Ist es nun möglich, mir nochmal eine machen zu lassen?
Ich bin privat versichert, die Hälfte meiner normalen Krankheitskosten übernimmt die Versicherung, die andere Hälfte die Beihilfe. Ich habe auch eine Zahnzusatzversicherung.
Mich würde nun interessieren, ob es sich „lohnt“ und ob in diesem Fall die Kasse und Beihilfe zahlen…???
Vielen Dank bereits für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Bianca

Bin zwar Zahntechniker,habe allerdings nichts mit KFO zu tun.Tut mir leid.Frage doch einfach mal bei deiner Krankenkasse an.
Gruß
Uljo

Hallo Bianca,

das ist klar, der Zahnraum verändert sich ständig, leider nur nicht so wie man es gern hätte. Wenn der Frontzahnraum, also der Sichtbereich davon betroffen ist zahlt das in aller Regel die Kasse. Alles andere dient der kosmetischen Verschönerung und fällt in den Privatbereich. Hierbei ist aber zu beachten, das man zwischen hinnehmbarem und nicht hinnehmbarem Zustand unterscheiden muss. Hinnehmbar sind zum Beispiel Zähne die nur leicht verschoben dastehen, nicht hinnehmbar sind Zähne die, die Gesundheit beeinträchtigen. Das tritt dann ein, wenn durch eine Fehlstellung der Zähne zum Beispiel andauernde Kopfschmerzen, Schmerzen im Nacken oder sonstig geartete Komplikationen auftreten können. Bei deiner Zahnzusatzversicherung spielt es auch eine Rolle wie lange Du dort schon einzahlst. Was bedeutet das? Wenn Du zum Beispiel erst 1 Jahr in diese Versicherung eingezahlt hast, bekommst Du auch nur Anteilig den Rechnungsbetrag erstattet. Mit jedem weiteren Jahr erwirbst Du mehr Anspruch auf deine Zahnzusatzversicherung. Am besten wird sein, wenn Du zu deinem Zahnarzt gehst und dort dein Anliegen vorträgst. Bevor überhaupt etwas geschieht wird erstmal ein HKP (Heilkostenplan) erstellt, das ist nichts anderes als ein Kostenvoranschlag welcher bei der Kasse eingereicht werden muss. Wenn dieser erstellt und das OK von der Kasse kommt und Du tätig wirst, erst dann entstehen die Kosten. Sprich wenn Du alle Papiere vorliegen hast aus denen Du ersehen kannst, was es dich kostet, erst dann kannst Du dich entscheiden ob Du den Schritt gehen möchtest oder nicht. Was ich mir durchaus vorstellen kann, das Du in jedem Fall einen Anteil dazu zahlen musst, wie hoch der ist kann ich Dir allerdings nicht sagen. Das ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen was bei Dir im genauen gemacht werden muss und deinem Versicherungsstatus. Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Nick