Zahnspange wird von KK nicht übernommen

Hallo,

die Kosten für die Zahnspange meiner Tochter (11) werden von unserer Krankenkasse (BKK) nicht übernommen, weil die „Schiefheit“ der Zähne nicht so ausgeprägt ist. Wir möchten die Zahnstellung aber trotzdem begradigen lassen, die Kosten dafür (ca. 4000 Euro) können wir aber nicht tragen. Gibt es eine Zusatzversicherung, die zumindest einen Teil übernehmen würde? Gibt es bestimmte Voraussetzungen dafür (z. B. erst muss eine Zeit lang eingezahlt werden)?

Danke
Gruß

da der versicherungsfall schon eingetreten ist wird sich kein privater versicherer mehr finden. dürfte ja schon aktenkundig sein und ist beim antrag anzugeben.

grüße

andreas sokol

Hallo,
aus meiner beruflichen Praxis, aber auch aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich nur raten, es nochmals zu versuchen bei der
Krankenkasse. Bei meiner Tochter (11) hatte auch eine Kieferorthopädin
erklärt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt wären um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erhalten.
Eine zweite Meinung war da sehr hilfreich - der Kieferorthopäde,
den wir einige Monate später aufsuchten sah die Notwendigkeit
sofort und dann klappte es auch mit der Kostenübernahme.
Gruss
Czauderna

Hallo,
ich kann mich da Günther nur anschließen: lass ein Gegengutachten einholen.
Einige Kieferorthopäden deklarieren auch offensichtlich behandlungswürdige Fehlstellung als nicht notwendig, weil die oftmals trotzdem durchgeführte Behandlung dann privat bezahlt werden muss und nicht aufs (gedeckelte) Budget angerechnet wird.
Aber aufpassen: bei einem Gegengutachten muss man normalerweise angeben, dass bereits eine Diagnose vorliegt. Das hat den Vorteil, dass z.B. keine weiteren Röntgenbilder angefertigt werden müssen (was sonst bis hin zum Vorwurf der Körperverletzung führen könnte), aber natürlich den Nachteil mit den Krähen etc.
Gruß
loderunner