Hallo in die Runde!
Ich habe erfahren, dass die Wurzelbehandlungen beim Zahnarzt nicht mehr oder nicht mehr ganz übernommen werden. Wie teuer ist denn die Wurzelbehandlung eines einzigen Zahnes?
Welche Kosten muß man selbst tragen, was übernimmt die Krankenkasse?
Wäre froh, für ein hilfreiches, realistisches Preisbeispiel.
Vielen Dank im Voraus.
Maria
Servus Maria,
meine Antwort auf Deine Fragen wird wahrscheinlich an Deinen Interessen vorbeigehen, weil:
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. . man dazu mehr über den in Frage stehenden Zahn wissen müsste
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. . alle legalerweise privat in Rechnung gestellten Leistungen keine Festpreise haben, sondern zwischen dem ein- und dem 3,5fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden.
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. . unter Umständen bei privat abzurechnenden Leistungen auch noch Materialkosten anfallen können, die bei kassenzahnärztlichen Leistungen im Honorar enthalten sind.
Ich biete hier einmal einen Link an, der sich - eigentlich kompetent - mit dem Thema beschäftigt. Er richtet sich aber an Fachleute und ist auch für die keineswegs wirklich verständlich und nachvollziehbar. Das liegt nicht unbedingt an dem Artikel, sondern an der (gewollt?) nebulösen rechtlichen Situation.
http://www.zmk-aktuell.de/management/abrechnungs-tip…
Ich könnte jetzt einen seitenlangen Exkurs über die falschen Kompromisse in der jüngeren Geschichte des Kassenzahnarztwesens verfassen, weiß aber, dass das einen normalen Kassenpatienten weder interessieren, noch befriedigen wird. Nur soviel: solche Bestimmungen haben es mir leicht gemacht, ein Jahr früher in den Ruhestand zu gehen und die damit verbundenen Abschläge hinzunehmen.
Wenn nach der Lektüre des Artikels konkrete Fragen bleiben sollten, kannst Du es ja noch einmal versuchen, vielleicht kann Dir ja dann doch jemand helfen.
Gruß
Kai Müller
Hallo,
Hier einw Zusammenfasung der Sachlage, sozusagen von höchster Stelle:
http://www.kzbv.de/wurzelbehandlung-wann-bezahlt-die…
Insgesamt eine bescheuerte Regelung, aber so ist es nun mal.
Viele Grüße Christian