Zahnzusatz - verständnisfragen

hallo
habe zwei generelle verständnisfragen zum thema zahnzusatzversicherungen die ich bis ende des jahres gerne für mich geklärt hätte.

dürfen grundsätzlich zwei versicherungen nebeneinander laufen ?
man könnte ja seit jahren eine versicherung haben die mit 100euro jahresgebühr finanziell akzeptabel ist aber natürlich auch recht wenig ersetzt.
wenn man jetzt eine neue (teurere und bessere) versicherung abschliessen will könnte es ja von vorteil sein die „alte“ noch eine weile zu behandeln.
wegen: A der dauer bis die neue voll ersetzt
wegen: B neuerdings fehlendem zahn, der ja dann in der alten noch mitversichert ist.

geht das ? zwei versicherungen paralell zu haben ?

einige vericherungen bieten ja das mitversichern von fehlenden zähnen an (bei einer individuellen zusatzzahlung).
was aber genau ist dann dadurch „versichert“.
lässt sich quasi ein fehlender zahn mit summe X im monat dazuversichern und in zb einem jahr ein implantat über diese versicherung mitfinanzieren ?
wovon hängt das ab, wo liest man das genau.
finde diese angaben trotz leichtem studium der infoseite von hans weizmann nicht so recht.

daher lässt es sich für mich schwer abschätzen ob sich lieber ein „zu“-versichern lohnt oder ein monatiges beiseitelegen.
und wie würde sich das bei 4 fehlenden zähnen verhalten.

vielen dank für antworten,hinweise und tipps.

gut zahn
grüße

Hallo,

hallo
habe zwei generelle verständnisfragen zum thema
zahnzusatzversicherungen die ich bis ende des jahres gerne für
mich geklärt hätte.

dürfen grundsätzlich zwei versicherungen nebeneinander laufen
?

dies entscheidet der jeweilige Versicherer nach Antragstellung.
Bitte beachten im Antrag steht meistens die Frage:

Wird neben dem gewünschten Versicherungsschutz eine bestehende Versicherung beibehalten (Zusatzversicherung - Zahn - ambulant - stationär)

einige vericherungen bieten ja das mitversichern von fehlenden
zähnen an (bei einer individuellen zusatzzahlung).
was aber genau ist dann dadurch „versichert“.
lässt sich quasi ein fehlender zahn mit summe X im monat
dazuversichern und in zb einem jahr ein implantat über diese
versicherung mitfinanzieren ?
wovon hängt das ab, wo liest man das genau.

Dies findet man immer in den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Gruß Merger

Hallo,

das kann überall anders geregelt sein. Auf jede Fall ist die bestehende Versicherung anzugeben und dann machen es viele nicht mit.

Mit 4 fehlenden und nicht ersetzten Zähnen wird das nicht einfach sein.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Auf jede Fall ist die bestehende Versicherung anzugeben…

Nur wenn danach gefragt wird.

Gruß
Falke

hallo merger

Bitte beachten im Antrag steht meistens die Frage:
Wird neben dem gewünschten Versicherungsschutz eine bestehende
Versicherung beibehalten (Zusatzversicherung - Zahn - ambulant

  • stationär)

um noch mal nachzufragen: wo ist die logik (oder der sinn) nach dem eine versicherung das entscheidet oder nicht ?

Dies findet man immer in den jeweiligen Vertragsbedingungen.

hmm
schade, hatte gehofft dass es da eine grobe ähnlichkeit zwischen den versicherungen gibt die benennbar wäre . .

vielen dank

grüße

hallo

das kann überall anders geregelt sein. Auf jede Fall ist die
bestehende Versicherung anzugeben und dann machen es viele
nicht mit.

danke; aber warum machen das viele nicht mit ?
ich verstehe gerade schlicht nicht den sinn (oder unsinn).
also was ist die logik nach der es für eine versicherung ein nachteil bedeutet wenn der versicherungsnehmer noch eine andere versicherung besitzt und beibehält ?

Mit 4 fehlenden und nicht ersetzten Zähnen wird das nicht
einfach sein.

das habe ich schon gemerkt.
daher fehlt mir ein bisschen die beste strategie.
lieber für die 4 immens mehr zahlen oder lieber gar nicht.

dank und gruß

hallo

das kann überall anders geregelt sein. Auf jede Fall ist die
bestehende Versicherung anzugeben und dann machen es viele
nicht mit.

danke; aber warum machen das viele nicht mit ?
ich verstehe gerade schlicht nicht den sinn (oder unsinn).
also was ist die logik nach der es für eine versicherung ein
nachteil bedeutet wenn der versicherungsnehmer noch eine
andere versicherung besitzt und beibehält ?

Weil dadurch ein Versicherungsschutz von über 100 % möglich ist
und der VN mit der eigenen Gesundheit ein Geschäft machen kann.

Beispiel: 2 Zahnzusatzversicherungen werden abgeschlossen.
Wartezeit 8 Monate. Man zahlt 1 Jahr lang die Beiträge.
Danach werden die Zähne saniert -
Kosten ca. 4.000 € - GKV zahlt 2.000 €

  1. Zusatz-Zahnversicherung max 90 % incl. GKV = 1.600 €
  2. Zusatz-Zahnversicherung max 80 % incl. GKV = 1.200 €

Also wurde ein Gewinn von 800 € erzielt abzüglich der Beiträge für 1 Jahr = verbleibt noch ein Gewinn von ca. 400 €.
Und danach werden beide Verträge gekündigt.

Gruß Merger

1 Like

Hallo Vertigo,

hallo merger

Bitte beachten im Antrag steht meistens die Frage:
Wird neben dem gewünschten Versicherungsschutz eine bestehende
Versicherung beibehalten (Zusatzversicherung - Zahn - ambulant

  • stationär)

um noch mal nachzufragen: wo ist die logik (oder der sinn)
nach dem eine versicherung das entscheidet oder nicht ?

siehe meine neue Antwort weiter oben.

Dies findet man immer in den jeweiligen Vertragsbedingungen.

hmm
schade, hatte gehofft dass es da eine grobe ähnlichkeit
zwischen den versicherungen gibt die benennbar wäre . .

Nein leider nicht.
Hier gibt es viele Unterschiede:
Versicherer 1 zahlt 30 % vom Rechnungsbetrag;
Versicherer 2 zahlt 70 % vom Rechnungsbetrag abzüglich Leistung der GKV;
Versicherer 3 zahlt 50 % der GKV-Leistung;
Versicherer 4 zahlt 100 % vom Rechnungsbetrag aber max. 500 € im Kalenderjahr;
in einzelnen Verträgen sind Implantate mitversichert, in anderen nicht.
manchmal ist auch die Zahnreinigung mitversichert.
möglich wäre auch die Mitversicherung von Paradontosebehandlung,
Wurzel- und Zahnfüllung.
usw usw.

Gruß Merger

hallo

Weil dadurch ein Versicherungsschutz von über 100 % möglich
ist
und der VN mit der eigenen Gesundheit ein Geschäft machen
kann.

ah
verstehe
klar
*schlag auf die stirn*

WENN eine versicherung das also mitmacht dann müsste man alle „bewegungen“ mit der anderen versicherung offenlegen bzw sich je nach schadensfall entscheiden bei welcher man ansprüche erhebt . . und diese „kontrolle“ wird vielen wohl vielen versicherungen zu doof sein.

vielen dank

gesunde grüße

hallo

schade, hatte gehofft dass es da eine grobe ähnlichkeit
zwischen den versicherungen gibt die benennbar wäre . .

Nein leider nicht.
Hier gibt es viele Unterschiede:
. . .

ja, aber unabhängig dieser unterschiede in den leistungen die du hier beschreibst - und die ja quasi „für alle“ zähne, also für den gesamten versicherungsschutz gelten, die also grundsätzliche überlegungen welche kasse für welchen individuellen fall die beste ist:

können fehlende zähne durch zusatzzahlungen so mitversichert werden dass zb ein implantat (oder brücke oder eben ein zahnersatz) übernommen wird ?
gibt es so etwas ?
und wenn nicht: welcher „versicherungsfall“ könnte für fehlende zähne (selbst bei zuzahlung) dann überhaupt noch zutreffend sein wenn nicht ein ersatz ?

dank und gruss

Hallo,

hallo

schade, hatte gehofft dass es da eine grobe ähnlichkeit
zwischen den versicherungen gibt die benennbar wäre . .

Nein leider nicht.
Hier gibt es viele Unterschiede:
. . .

ja, aber unabhängig dieser unterschiede in den leistungen die
du hier beschreibst - und die ja quasi „für alle“ zähne, also
für den gesamten versicherungsschutz gelten, die also
grundsätzliche überlegungen welche kasse für welchen
individuellen fall die beste ist:

können fehlende zähne durch zusatzzahlungen so mitversichert
werden dass zb ein implantat (oder brücke oder eben ein
zahnersatz) übernommen wird ?
gibt es so etwas ?

bei uns nicht - hier sind fehlende und beschädigte Zähne ausgeschlossen.
Wenn durch eine Zahnbrücke fehlende Zähne überbrückt werden,
dann werden diese nicht als fehlend betrachtet.

Ob es im weiten Versicherungs-Dschungel einen Tarif gibt der fehlende Zähne einschließt, weiß ich nicht.
Wenn ja, dürfte dies dann allerdings mit einem erheblichen Beitragszuschlag erfolgen.

Gruß Merger