Zahnzusatzvericherung

Halli

1)ich habe seit ca.20 J. eine Zahnzusatzvers, welche 50% der Ksoten übernimmt.

2)Seit 1o J habe ich mich ambulant als Privatpatient zusatzversichert, welche auch Zahn beinnhaltet. Ich habe mit meiner Zahnrep nun 10 Jahre gewartet, bis bei dieser Vers. mein nach oben unbegrenzter Betrag der Regulierung bez . wird

Nun habe ich den Heilkostenplan eingereicht bei 2)
Sie genehmigt mir den Betrag von ca 15 000 €, aber im Zusatz steht: wenn noch eine andere Zusatzversicherung besteht , müßte ich das angeben.

Ich hatte aber vor , die 1) zu kündigen, wenn die
ander Versicherung mit angespart ist.

Frage: kann ich nun die 1) kündigen?Oder muss ich diese mit in Anspruch nhemen?

Wäre froh, wenn ich eine schnelle Antwort bekäme.

Gruss gaby

Hi Gabriele,

Grundsätzlich liegt derzeit eine Doppelversicherung vor (§78 VVG). Das heißt, selbst wenn Du das bei beiden Versicherungen einreichst bekommst Du höchstens den Schaden, der Dir tatsächlich entstanden ist. Aus diesem Grund fragt die Versicherung nach, ob da noch eine existiert.

Kündigen kannst Du diese Versicherungen unabhängig vom Schadensereignis (allerdings gibts da natürlich Kündigungsfristen).

Zwingen kann Dich natürlich niemand, die Leistungen bei beiden einzureichen. Normalerweise bleibt bei Zahnersatzbehandlungen aber immer ein Eigenanteil übrig, den Du dann ja mit der 2. Versicherung abdecken kannst.

Wichtig ist dann aber immer mitzuteilen, dass es noch einen anderen Versicherer gibt. Du willst Dich ja nicht strafbar machen.

Es wundert mich nur, dass das überhaupt funktioniert hat. Hast Du damals bei Abschluss der 2. Versicherung angeben müssen, dass schon eine Zusatzversicherung besteht?

Grüße, Bernhard.