Zahnzusatzvers. ja od nein?

Hallo zusammen,

bei mir geht es um einen sehr komplexen Fall, wo ich gern einmal eure Meinung zu lesen würde.
Da ich schon seit Jahren unter starker Dentalphobie leide, bin ich seit sehr langer Zeit nicht mehr zum Zahnarzt gegangen. Über das Forum www.zahnarzt-angst-hilfe.de hatte ich Kontakt mit einem speziell ausgebildeten Zahnarzt aufgenommen, der mir dann den kompletten Oberkiefer verkront hat, und für den Unterkiefer ein Provisorium angefertigt hat. Dies ist zum kleinen Teil über die KK gelaufen, den Rest habe ich selber bezahlt (ca 8000€) uff…

Durch veränderte Lebensumstände, bin ich mittlerweile umgezogen, das Leben geht weiter, doch das Provisorium bleibt. Der Kostenvoranschlag von dem anderen Zahnarzt für den Unterkiefer ist nun schon alt (erstellt 2005). Nun meine Fragen:

* Gilt die Behandlung schon als begonnen? Auch wenn jetzt über 3 Jahre nichts gemacht wurde?

* Ist es möglich jetzt eine Zusatzversicherung abzuschließen, und dann nach einer gewissen Zeit die Sanierung meines Unterkiefers anzugehen? Oder geht das nicht, weil die Behandlung schon begonnen wurde? s.o.

Ich möchte hier in keinster Weise eine Anleitung zum Versicherungsbetrug haben, sondern mich über meine legalen Möglichkeiten im Hinblick auf die Kosten informieren.

Über hilfreiche Antworten würde ich ich sehr freuen :smile:

Viele Grüße
Belini

Hallo Belini,

Deine Frage gehört eigentlich ins Versicherungs-Brett.

Ich bin aber ziemlich sicher, dass eine jetzt abgeschlossene Zahnzusatz-Versicherung die definitive Versorgung Deines Unterkiefers nicht bezahlen würde. Denn die Versicherung wird nicht nur geltend machen, dass die Behandlung bereits begonnen wurde, sondern auch, dass bereits offenkundige Zahnschäden vorliegen, die vor Abschluss der Versicherung entstanden sind und bekannt waren.

So wirds wohl nix.

Alternativvorschlag: Die Zähen jetzt für eigenes Geld sanieren lassen (ein Provisorium, das drei jahre alt ist, hat wirklich seinen dienst erfüllt!) und statt Zahnzusatzversicherung künftig etwas Geld in regelmäßige prof. Zahnreinigungen beim Zahnarzt investieren.

Lieben Gruß
Dantis

Hallo Dantis,

vielen Dank für Deine Antwort. Du hast bestimmt Recht. An die Vorschädigungen hab ich garnicht gedacht.

Man schiebt es einfach immer weiter vor sich her… tut ja nix weh… und ausserdem ist ja sowieso alles Andere wichtiger… Werde mir dann hier in der Nähe mal einen „Angsthasen-Zahnarzt“ suchen, und die Sache (auf eigene Rechnung) in Angriff nehmen…

Dann werde ich für meine Tochter aber solch eine Versicherung abschließen. Worauf muss ich bei der Auswahl achten?

Viele Grüße
Belini

Dann werde ich für meine Tochter aber solch eine Versicherung
abschließen. Worauf muss ich bei der Auswahl achten?

Viele Grüße
Belini

Hallo Belini,

für Versicherungs-Leistungen und -Tarife bin ich leider kein Experte, frag doch mal im Versicherungsbrett.
Allerdings gilt auch für junge Leute (und vielleicht für die erst recht), die noch gesunde Zähne haben: Wenn man für seine Mundhygiene etwas Aufwand betreibt, braucht man später keinen Zahnersatz. Und die eigenen Zähne sind immer noch die besten, trotz aller Fortschritte der Zahnmedizin und Zahntechnik.

Lieben Gruß
Dantis

Hallo.

Das Problem bei allen Versicherungen ist, dass eine Versicherungsgesellschaft Geld verdienen will. Das tut sie aber nur, wenn sie so wenig wie möglich Versicherungsleistungen erstattet.
Soviel sagt einem erst mal der gesunde Menschenverstand.

Der zweite Punkt ist: Wer braucht eigentlich eine Zahnzusatzversicherung?

Doch eigentlich nur Menschen, bei denen eine Zahnbehandlung notwendig ist. Die Behandlungsnotwendigkeit wird vom Zahnarzt irgendwann festgestellt und dokumentiert. Wenn man also dann ( nachdem die Behandlungsnotwendigkeit festgestellt wurde) eine Zahnzusatzversicherung abschließt werden alle Leistungen ausgeschlossen, die vor Abschluss des Vertrages schon bekannt waren, oder geplant waren.

Ich hatten den Fall in der Praxis. Vor 2 Jahren hatte ich empfohlen an verschiedenen Zähnen Zahnkronen machen zu lassen. Die Patientin schloss eine Zahnzusatzversicherung ab. Nun hatte sie die Kronen machen lassen und die Rechnung bei Ihrer Versicherung eingereicht. Daraufhin hatte ich ein Schreiben von der Versicherung auf dem Tisch, indem ich aufgefordert wurde, alle Aufzeichnungen der letzten 3 Jahre in Kopie der Versicherung vorzulegen. Die Patientin hatte mich von der Scheigepflicht entbunden. Alle Einträge in der Patientenkartei gelten als Dokument und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Fazit: Die Versicherung verweigerte die Leistung, da die Notwendigkeit von Kronen schon vor dem Vertragsabschliss bekannt war.

Hätte sie vor Versicherungsabschluss gesunde Zähne gehabt, dann hätte die Versicherung erstattet. Nur – Dann hätte sie sehr wahrscheinlich auch keine Kronen gebraucht.

Was sagt uns das?

Wer gesunde Zähne hat sollte das Geld für eine Zahnzusatzversicherung sparen und die Gesunderhaltung der Zähne stecken. ( Zahnreinigung etc.)
Wer schon Zahnlücken hat wird eine Behandlung trotz einer Zahnzusatzversicherung selbst bezahlen müssen, da Versicherungen eben gerne sog. Altfälle auschließen. Steht meist im „Kleingedruckten“.

Nur zum Selbstschutz möchte ich dies anfügen:

Das ist meine Erfahrung und gibt auch nur meine persönliche Meinung wieder. Es mag sein, dass es Versicherungen gibt, die das anders handhaben. Mir ist allerdings keine bekannt. Dieser Artikel ersetzt auf keinen Fall eine professionelle Beratung durch erfahrene Versicherungsberater.

Liebe Grüße

Euer Ramius

Hallo Ramius,

heißt das im Umkehrschluss auch, dass sie es von der Zusatzversicherung bezahlt bekommen hätte, wenn sie kurz vor dem Zahnarztbesuch diese Versicherung abgeschlossen hätte? Sprich wenn sie die letzten 10 Jahre nicht beim Zahnarzt war - sie kurz bevor sie zu dir kommt die Versicherung abschließt (in der weisen Vorraussicht, dass einiges an den Zähnen gemacht werden muss) und du dann feststellst es muss tatsächlich so einiges gemacht werden.

Hoffe das ist jetzt nicht zu kompliziert formuliert.

Gruß

Samira

Hallo Samira.

Im Prinzip ist es genauso. Solange die Behandlungsbedürftigkeit erst nach Vertragsabschluss festgestellt wird.

Ist doch wie bei einer Lebensversicherung. Wenn einer todkrank ist wird er keine Versicherung finden die ihn versichert. Hat er aber eine Lebensversicherung und stirbt aufgrund einer tödlichen Krankheit die erst nach dem Versicherungsbeginn auftritt, wird die Versicherung zahlen müssen.

Liebe Grüße

RAMIUS

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]