Hallo zusammen,
nehmen wir mal an Mister X besitzt eine Zahnzusatzversicherung, sagen wir mal ARAG / Z100. Für dieses Jahr (zweite Versicherungsjahr) sind seine Leistungen auf 1.000,- € begrenzt. Der Zahnarzt möchte Mister X ein Implantat für ca. 2.500,- € einsetzen. Mit dem Zahnarzt ist „abgesprochen“, dass er während des aktuellen Versicherungsjahres in Höhe von max. 1.000,- € behandelt. Nun hat Mister X drei Kostenvoranschläge bekommen für insgesamt 2.500,- €.
Wenn Mister X diese Kostenvoranschläge einreicht, wird das alles für Leistzungen aus dem zweiten Jahr betrachtet und nur max. 1.000,- € erstattet, oder deht die Versicherung danach wann welche der Behandlungen ausgefürt wurden sind?
Grüße Alex
Es wird keine Splittung durch die Versicherung erfolgen. Erstattet würden hier sicherlich nur 1.000 Euro. Die Einreichung der Kostenvoranschläge wird als notwendige Behandlung in einem Stück gesehen. Keine Chance
Hallo,
1.000,- € begrenzt. Der Zahnarzt möchte Mister X ein Implantat
für ca. 2.500,- € einsetzen.
was heißt denn „möchte“? Lt. der Tarifbeschreibung werden Implantate übernommen, wenn Sie medizinisch notwendig sind und wenn vor Behandlungsbeginn ein Kostenvoranschlag und ein Röntgenbild eingereicht wird, um genau die medizinische Notwendigkeit überprüfen zu können. Medizinisch notwendig ist definiert als „Eine Behandlungsmaßnahme ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen
Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen.“
Mit dem Zahnarzt ist
„abgesprochen“, dass er während des aktuellen
Versicherungsjahres in Höhe von max. 1.000,- € behandelt. Nun
hat Mister X drei Kostenvoranschläge bekommen für insgesamt
2.500,- €.
für ein Implantat? Der Zahnarzt ist schon lustig.
Wenn Mister X diese Kostenvoranschläge einreicht, wird das
alles für Leistzungen aus dem zweiten Jahr betrachtet und nur
max. 1.000,- € erstattet, oder deht die Versicherung danach
wann welche der Behandlungen ausgefürt wurden sind?
s. oben: Kostenvoranschläge sind vorher einzureichen. Was denkst Du, wie die Beurteilung der ARAG aussieht, wenn für ein Implantat 3 Kostenvoranschläge vorliegen? Das Dingens kann ja nur einmal gemacht werden.
Gruß
Andreas
Quelle habe ich auch noch: http://www.arag-zahnversicherung.de/Z100Z70Tarifbesc…
Hi Edgar,
wie kommst Du denn zu der Auffassung?
Natürlich wird in der PKV eine Behandlung aufgesplittet, denn versichert sind die Aufwendungen für die Behandlung.
Aufwendungen gelten dabei zu dem Zeitpunkt als entstanden, in dem die sie verursachenden Umstände eingetreten sind, also z.B. Zeitpunkt der Behandlung, des Kaufes der Arzneimittel oder Hilfsmittel oder des Krankenhausaufenthaltes.
Entscheidend ist also immer das Behandlungsdatum.
Grüße, Bernhard
Leider muss ich dir da widersprechen…
gerade in der Zahnzusatzversicherung bzw. bei Zahnbehandlungen allgemein gilt das Datum des Heil- und Kostenplans als Eintritt des Versicherungsfalls, da die Behandlungsnotwendigkeit spätestens bei Erstellung dieses Dokuments fest steht.
Grüße
Lars
Hi Lars,
der Zeitpunkt des Eintritt des Versicherungsfalls und dessen Dauer ist etwas anderes als der Zeitpunkt der Entstehung der Aufwendungen.
Insofern kann sich ein Versicherungsfall (bei Implantaten ziemlich häufig) über mehrere jahre erstrecken. Für die Zuordnung der Aufwendungen zum jeweiligen Versicherungsjahr sind jedoch die einzelnen Behandlungsdaten entscheiden.
Viele VUs haben das zur Verdeutlichung auch noch mal in ihre AVB aufgenommen (die ARAG soweit ich gesehen hab aber nicht). Was anderes wär viel zu kompliziert und für den VN auch nicht transparent.
Das mit dem Kostenvoranschlag spielt v.a. dann eine Rolle, wenn er schon vor Beginn der Vertrages erstellt wurde, da dann der Versicherungsfall ebenfalls vor Beginn der Versicherung eingetreten ist und damit die gesamte Behandlung nicht erstattet werden muss.
Schöne Grüße,
Bernhard.