Zahnzusatzversicherung

Hallo
ich hab mal ne Frage an alle Versicherungsexperten unter euch =)
ich hab seit dem 01.09.2007= Versicherungsbeginn eine Zahnzusatzversicherung. In den Versicherungsbedingungen steht drin dass die Wartefrist 8 Monate beträgt. Jetzt hab ich ne Wurzelzahnbehandlung bekommen und mein ZA hat gesagt dass er jetzt ne Krone machen muss weil der Zahn sonst zerfällt…Diese kostet aber 500 Euro. Ist es nicht so dass wenn Sie mir erst im Mai diesen Kostenplan erstellt, dass ich dann die Versicherung in Anspruch nehmen kann?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung…

Danke schon mal =)

Hallo,
für Behandlungen nach Ablauf der Wartezeiten besteht grundsätzlich Anspruch auf Leistungen. Heil-Kostenplan gleichwohl bereits vor Ablauf der Wartezeiten einreichen.
Gruß Joerg Koenig