Zahnzusatzversicherung: Doppelte Erstattung?

Wie ist das eigentlich, wenn man eine (freiwillige) Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat und lässt dann eine Behandlung machen, wo man im Normalfall einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse stellt und diese etwas dazu zahlt und dann selber noch was dazu zahlen muß. Zum Beispiel eine Krone oder so.
Bleibt der Vorgang und den Teil, den ich zahlen müsste zahlt dann die Zusatzversicherung, oder zahlt die Zusatzversicherung alles UND die Krankenkasse „ihren“ Anteil nochmal (also quasi mit Gewinn aus der Sache gehen) oder ist es dann Sache des Patienten von wem er sich das Geld holt?
Im Falle einer 100% Erstattung der Zusatzversicherung.

Vielleicht kann mir das jemand verraten?

Danke

Die Kasse zahlt den Festanteil und die Zusatzversicherung den Rest. Also eigentlich deinen Anteil. Das ist doch der Sinn der „Zusatz“-Versicherung.
100 % meint nicht, die VS zahlt alles. Insgesamt wird alles bezahlt,aber anteilig von Kasse und VS. Du zahlst eben nichts dazu.

MfG
duck313

2 Like

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.