Zahnzusatzversicherung für 48 jährigen ?

Hallo zusammen

ein VN hatte seit über 15 Jahre eine Krankenzusatzversicherung .
diese Versicherung wurde von einer anderen Versicherung aufgekauft und der VN bekommt ein Schreiben des neuen - alten Versicherungsgebers , das er zum Zeitpunkt der übernahme durch die neue Versicherung das 40 Lebensjahr überschritten war und somit diese Versicherung nicht übernommen werden kann .

man hat den Kunden also Knallhart vor die Tür gesetzt .

bekommt der VN mit 48 Jahre noch bei einer anderen Versicherung diese Zusatzversicherung , was passiert jetzt mit den jahrelang bezahlten Beiträge , die eigentlich kaum , oder gar nicht in anspruch genommen wurden.
( 2 x Zahnsteinprophilaxe , sonst nichts )
Halbjahreskontrolle und diverse andere normale behandlungen bezahlt ja die Gesetzliche

gruss

Toni

Bei einer deutschen PKV mit Alterungsrückstellung ist das unmöglich. Wenn es eine ohne Alterungsrückstellung war (gab es vor 15 Jahren meines Wissens gar nicht), gibt es keine Rückstellungen, denen man nachtrauern müßte.

Und bei einer Unternehmensfusion/übernahme muss das neue in die Verpflichtungen des alten Unternehmens einsteigen. Ein Blick in die Bedingungen sollte helfen: Ist da eine Kündigung möglich oder ausgeschlossen ?

Davon abgesehen: Ein Neuabschluss einer Zahnzusatzversicheung ist auch mit 48 kein Problem.

bekommt der VN mit 48 Jahre noch bei einer anderen Versicherung diese Zusatzversicherung ,

Warum nicht, wenn die Zähne so in Ordnung sind ?

was passiert jetzt mit den jahrelang bezahlten Beiträge , die eigentlich kaum , oder gar nicht in anspruch genommen wurden.

Sagt Dir das Prinzip Versicherung etwas ? Wenn jeder, der Beiträge zahlt auch Leistungen bekommen würde, würden die Versicherten die Beiträge nicht mehr zahlen wollen, so hoch wären sie, oder die Versicherungen wären pleite.

Und bei einer Unternehmensfusion/übernahme muss das neue in
die Verpflichtungen des alten Unternehmens einsteigen. Ein
Blick in die Bedingungen sollte helfen: Ist da eine Kündigung
möglich oder ausgeschlossen ?

Hi

der Beitrag ist im direkten Zusammenhang mit dem ein klein wenig älteren Posting über Kfz Versicherung zu sehen , es handelt sich hierbei um ein und die selbe Versicherung aus Köln.

Sinngemässes Zitat auf dem Schreiben.

Wir bedauern ihnen mitteilen zu müssen , das wir Ihre Krankenzusatzversicherung nicht übernehmen können , da sie zum Zeitpunkt des Neuvertrags das 40 Lebensjahres überschritten haben.

man hat also bei der Übernahme der Versicherung D zur Versicherung A , alles intern neue Verträge geschrieben und dann die eigenen Statuten angewendet .

Toni

noch einer der Gründe warum dieser VN , alle Versicherungen dort weg haben will und die Schnauze von denen voll hat.

Hallo,

man hat den Kunden also Knallhart vor die Tür gesetzt .

es gibt auch Gesellschaften, die auf das Kündigungsrecht - bedingungsgemäß - verzichten.

Selbstverständlich bekommst Du eine neue Zusatzversicherung. Es sei denn, für die Kündigung gibt es noch einen anderen Grund, den wir nicht kennen.

Gruß, Detlev

bekommt der VN mit 48 Jahre noch bei einer anderen
Versicherung diese Zusatzversicherung , was passiert jetzt mit
den jahrelang bezahlten Beiträge , die eigentlich kaum , oder
gar nicht in anspruch genommen wurden.

( 2 x Zahnsteinprophilaxe , sonst nichts )

Halbjahreskontrolle und diverse andere normale behandlungen
bezahlt ja die Gesetzliche

gruss

Toni

Ich bleibe dabei: das gibt es nicht.

Wäre es nur eine Unternehmensübernahme, könnten die nicht von Neuvertrag reden.

Ich nehme an, es geht wieder um DBV und AXA !?

Vielleicht hilft da nur der Ombudsmann.

Hi

Das ist völlig richtig .
und soeben machte der VN einen neuen Brief von denen auf , und jetzt geht es um die Privathaftpflicht.

man will die Versicherung in der alten Vertragsform nicht übernehmen .
man soll ankreuzen welchen Tätigkeiten man in der Freizeit nachgeht , welche Sportarten man betreibt und danach würde sich dann der Mitgliedsbeitrag berechnen.

bei den angekreuzten aktivitäten käme der VN jetzt bei der Vesicherung A , auf den 4 fachen Beitrag wie zuvor bei der Versicherund D

jetzt schlägts aber wirklich 13 !!!

Toni

Das ist Sachversicherung und

1.) davon verstehe ich wenig

und

2.) da dürfen die regulär kündigen und auch mit dem Zweck, mehr Geld zu wollen.

Aber nicht in Kranken.

Hi

gekündigt haben die hier ausnahmsweise nicht , die haben eine neue erhebung , ein Fragebogen beigefügt in dem man ankreuzen soll , wie sich der Alltag gestaltet , welche Freizeitaktivitäten man betreibt usw , danach würde sich der neue Jahresbeitrag berechnen.

gebe ich alle Freizeitaktivitäten an , Sportarten die ich 3 bis 5 mal aus Spass an der Freude betreibe , zusätzlich dem einen Vereinssport . das wären z.b. Radfahren , Tischtennis , Badmintom , Rollerblades , Bogenschiessen , Bummerang werfen , Billard spielen und im Verein eine Kampfkunst , komme ich auf einen Jahresbeitrag von 565,- Euro und bin nicht versichert wenn ich im Urlaub 'nen Rappel habe , mir ein Ruderboot ausleihe und den Paddel abbreche .

die haben echt eine an der Klatsche !!!

Hallo,

hier stimmt doch etwas nicht!

1.) Autoversicherung wird verdoppelt
2.) Krankenzusatzversicherung wird gekündigt
3.) Privathaftpflicht wird vervierfacht

Mit der Übernahme von D durch A hat das alles nichts zu tun.
A vertreibt keine PHV für 565 Euro!?

Bist du selbständig?
Hattest du Beamten-Tarife, obwohl du keiner bist?
Was sagt dein Vermittler?

Gruß
tycoon