Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie

Hallo!
Ich möchte für meinen Sohn (6) schon mal eine Zusatzversicherung abschliessen, die für Zahnspangen aufkommt. Was sollte ich beim Abschluß so einer Versicherung beachten? Zahlen solche Versicherungen auch, wenn eine Zahnspange aus medizinischen Gründen nicht nötig ist, sondern nur aus ästhätischen?

Hallo,

eine Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich als „Optional“ anzusehen. Preislich gibt es extreme Schwankungen. Ich kann Ihnen nur den Rat geben, sich genau die Vertragsbedingungen durchzulesen. Viele Gesellschaften die bevorzugt ab 5€ im Monat eine Zahnzusatzversicherung anbieten, haben viele Klauseln vereinbart. Z.B. Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse. Erhalten Sie keine Leistung aus der gesetzlichen Kasse, weil z.B. Kieferorthopädie in ein paar Jahren ganz aus dem Programm genommen wird, muss auch die Zusatzversicherung nichts zahlen. Eine weitere gern genommene Klausel besagt, Verdopplung des GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) Zuschusses. Auch hier ist die Zusatzversicherung fein raus. Erhalten Sie z.B 50€ Zuschuss, muss die Zusatzversicherung lediglich 50€ hinzuzahlen und sie bleiben auf den Kosten sitzen. Um für Ihren Sohn wirklich eine Absicherung zu treffen sollten Sie sich ausschließlich an privatärztliche Tarife halten. Die ARAG mit dem Z90 Bonus oder Z100 Tarif.Die Signal Iduna bietet ebenfalls für weniger Geld einen ebenfalls noch guten Kindertarif. Auch die Allianz Krankenversicherung hat für unter 10€ einen noch vergleichsweise guten Tarif.
Wichtig ist hierbei, dass der Tarif auch in Leistung treten sollte, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet! Für kosmetische Eingriffe übernimmt keine Versicherung die Rechnung! Allerdings wollen auch Zahnärzte Geld verdienen, wenn Sie verstehen was ich damit meine.

Hoffe ich konnte Ihnen helfen.

Gruß
Markus Schulz

PS: Die beste Absicherung, nach meiner Erfahrung ist die, 50€ im Monat für Gesundheitsausgaben auf ein extra Konto zurück zu legen und davon die Rechnungen zu bezahlen. Nach Behandlung (Zahnspange) bekommen Sie ja durch die Krankenkasse einige Beiträge rückvergütet!

Hallo,

also auch bei den Privaten wird meiner Meinung nach nach KIG unterscheiden, schau mal hier
www.concordia.de
ZE und ZB in Kombination.
…um Mal ein Beispiel zu nennen.

Hallo,

eine Zahnzusatzversicherung für Kinder (also mit Leistungen für die Kieferorthopädie) macht vor allem bei kosmetischen Behandlungen Sinn. Da diese Behandlungen (KIG I-II) von den Versicherern erstattet werden.

Zusätzlich erbringen diese auch Kosten für Leistungen, die z.B. aus einer Mehrkostenvereinbarung entspringen. Was ungefähr bedeutet: Behandlung kostet 800€, GKV zahlt 650€, Mehrkosten 150€ -> werden von der Zahnzusatzversicherung bezahlt.

Gute Übersicht über die Tarife gibt es hier:
http://www.versicherung-vergleiche.de/onlinerechner/…