Zahnzusatzversicherung -Kündigungsfrage-

Guten Tag.

Ich würde Sie bitten, mir einen Tip zu geben.

Ich habe eine Krankenzusatzversicherung
(Heilmittel,Heilpraktiker,Sehilfen und Zahnzusatz)
seit 5 Jahren laufen.
Bin gesetzl. versichert. 41 Jahre alt.

Zahnzusatz habe ich noch nie in Anspruch genommen.
Jedoch Heilpraktiker regelmäßig.

Meine Frage:
Kann mir mein Versicherer einfach die gesamte Versicherung kündigen (weil ich regelmäßig Erstattungen
im Bereich Heilmittel und Heilpraktiker habe)???

Oder kann dieser wenn überhaupt nur Teilbereiche (also Heilpraktiker) dieser Versicherung kündigen?

Ich habe Angst, dass mir die Versicherung kündigt, und ich dann auch keine Zahnzusatzversicherung (wo ich ja die Wartezeit längst erfüllt habe und auch nie etwas in Anspruch genommen habe) mehr habe!
Bei einer neuen Versicherung muß ich ja wieder die Wartezeit einhalten. Und Beiträge sind höher.

Können Sie mir sagen, wie das so geregelt wird, wenn der Versicherer kündigen möchte?

PS: Ich zahle monatlich.

Danke
tom

hallo tom,

der versicherer kann ihnen die versicherung nicht kündigen. es sei denn, sie haben bei antragstellung gesundheitsfragen nicht richtig beantwortet haben. also nur wenn sie die versicherung arglistig getäuscht haben.

ansonsten kann ihnen der versicherer nicht kündigen. ich würde jedoch prüfen lassen, ob der versicherungsschutz für die zahnzusatzversicherung nach heutigen bedingungen noch ausreichend ist. sie können die einzelnen bausteine ersetzen, wobei ich nur empfehle die zahnzusatzversicherung unter umständen zu wechseln. viele alte zahnzusatztarife erfüllen die heutigen anforderungen nicht mehr und würden dann im leistungsfall erhebliche einbusen bedeuten.

lassen sie sich von unabhängigen experten in diesem fall helfen. sie können hier einen vergleich rechnen und sehen selbst schon welche versicherer zu welchen prämien in frage kommen.
http://www.zahnversicherungen-vergleich.de

lieben gruß
pman

Hallo Tom,

danke für deine Anfrage. Also generell verzichten Krankenversicherungen auf das ordentliche Kündigungsrecht, ich kenne derzeit keine Versicherung, die sich noch das Recht herausnimmt, bei Schäden Kündigen zu dürfen. Auch da der Vertrag schon seit 5 Jahren besteht, brauchen Sie sich hier keine Gedanken zu machen.

Welchen Tarif und bei welcher Versicherung sind Sie denn abgesichert. Gerne überprüfe ich dann die entsprechenden Bedingungen und gebe Ihnen eine Rückmeldung diesbezüglich.

Viele Grüße
Konrad Dießl

Antwort
Hallo Tom!

In den Bedingungen für die Krankenzusatzversicherung steht genau drin, ob die Versicherung kündigen kann oder nicht. Im Normalfall wird das aber nicht passieren. Alle großen Versicherer kündigen nur bei Zahlungsverzug des Kunden oder wenn der Kunde arglistig eine Krankheit bei der Antragsaufnahme verschwiegen hat. Da der Vertrag aber schon seit fünf Jahren läuft, wird das wohl nicht passieren, da hätte die Versicherung bereits im ersten oder zweiten Jahr gekündigt.

Viele Grüße
Claus