Zahnzusatzversicherung mit orthopädischen Leistung

Hallo!

Ich suche eine Zahnzusatzversicherung die Myoarthopathie mit entsprechender Schienentherapie einschließt (Stichwort Mago-Schiene, Kieferbruch). Blöderweise ist bei den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Versicherer nicht jede mögliche Diagnose einzeln aufgeführt. Oft steht da einfach zum Beispiel „Kieferorthopädie“ als Leistung. Auf was muss man denn achten, wenn man genau für den konkreten Fall eine passende Versicherung sucht?

Vielen Dank für die Hilfe!

Grüße
Hagen

Beispiel „Kieferorthopädie“ als Leistung. Auf was muss man
denn achten, wenn man genau für den konkreten Fall eine
passende Versicherung sucht?

Ich würde die Frage nach der Erstattungsfähigkeit schriftlich an die Leistungsabteilung der von Dir ausgesuchten Gesellschaft richten.

Allerdings ist deine Frage so konkret, dass ich den Eindruck habe, die Diagnose ist schon gestellt. In diesem Falle wird keine Versicherung in eine Behandlung eintreten.

Ui, das ging aber schnell. Danke für die Antwort!

Ich würde die Frage nach der Erstattungsfähigkeit schriftlich
an die Leistungsabteilung der von Dir ausgesuchten
Gesellschaft richten.

Diese Überlegung hatte ich auch schon. Bloss möchte ich keine schlafenden Hunde wecken.

Allerdings ist deine Frage so konkret, dass ich den Eindruck
habe, die Diagnose ist schon gestellt. In diesem Falle wird
keine Versicherung in eine Behandlung eintreten.

Dazu habe ich extra mit dem Zahnarzt gesprochen. Der meinte, dass noch nichts aktenkundig sei. Deswegen will ich ja rechtzeitig Nägel mit Köpfen machen.

Dazu habe ich extra mit dem Zahnarzt gesprochen. Der meinte,
dass noch nichts aktenkundig sei. Deswegen will ich ja
rechtzeitig Nägel mit Köpfen machen.

Um Klartext zu sprechen, Ihr beide plant da einen sauberen Versicherungsbetrug.

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Das war zuvor vielleicht FAQ 1129, aber für die klare Antwort ein Sternchen von mir

Von wegen. Wenn der Zahnarzt einen Verdacht (keine Diagnose, daher auch nicht aktenkundig) äußert bzw. eine Zukunftsprognose abgibt (was bei dem spezifischen Gebiss eines Patienten in Zukunft zu erwarten sein könnte) und der Patient deswegen prophylaktisch (VOR Diagnose) eine Versicherung abschließt, dann ist das völlig legitim. Betrug wäre, wenn ich den Zahnarzt anstiften würde, eine tatsächlich bereits bestehende Diagnose zu vertuschen. Dem ist nicht so!

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Das war zuvor vielleicht FAQ 1129, aber für die klare Antwort
ein Sternchen von mir

Die Eingangsfrage (woher man unabhängig Informationen über den konkreten Leistungskatalog einer Versicherung beziehen kann) ist jedenfalls eine allgemeine Fragen und widerspricht den Bestimmungen aus FAQ 1129 nicht.

den Zahnarzt anstiften würde, eine tatsächlich bereits
bestehende Diagnose zu vertuschen. Dem ist nicht so!

OK, dann nehme ich alles zurück. Da die Behandlung in der Ausgangsfrage so spezifisch angegeben war, hörte sich das für mich so an, als ob nur noch ein „Finanzier“ gesucht wurde.

Nee, ist wirklich nicht so. Ich frag jetzt einfach mal bei den in Frage kommenden Versicherungen nach was bei Kieferorthopädie konkret für Leistungen drin sind.

Mir ging es wirklich nicht um einen Financier für ein bestehendes Problem, sondern um die Absicherung eines möglichen Problems in der Zukunft (weil meine Gattin laut Zahnarzt ziemliche Abnutzungserscheinungen des Kieferknochens hat, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass sie eines Tages die entsprechende Behandlung braucht).

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Hallo,
ich meinte auch nicht die Ausgangsfrage, sondern Nordlich´t´s Antwort,
aber wie´s ja oben steht: alles unbegründet.
Andreas