Guten Tag,
Ist es möglich eine Zahnzusatzversicherung in Deutschland abzuschließen, wenn nur noch eine „passive“(Anwartsschaftsversicherung) Mitgliedschaft bei einer deutschen privaten Krankenversicherung besteht. Der erste Wohnsitz befindet sich in der Schweiz.
Für Anregungen und Hilfestellung bin ich sehr dankbar!
Hallo,
möglich wäre es theoretisch, ABER:
a) gilt für Auslandsaufenthalte nur Versicherungsschutz für einen gewissen Zeitraum, in der Regel 3 oder 6 Monate
b) Es werden i.d.R. nur Kosten in der in Deutschland üblichen Höhe / gültigen Gebührenordnungen fürZahnärzte (GOZ) erstattet. (Wenn man sich also die Zähne in der Schweiz machen lässt, und es kostet dort mehr bleibst du auf einem Teil der Kosten sitzen)
c) ob folgende Aussage auch für Krankenzusatzversicherungen trifft weiß ich nicht, in der Lebensversicherung ist dies so. Für Versicherungsverträge mit ausländischen (sprich nicht schweizerischen) Versicherern bedarf es der Zustimmung des Schweizer Staates. Aus diesem Grund schließen die meisten Dt. Versicherer keine Verträge mit Schweizer Bürgern - wegen dem zu Hohen Aufwand´.
Wie gesagt, ob c) auch auf die KV zutrifft weiß ich nicht…
Viele Grüße
HiO
Ist es möglich eine Zahnzusatzversicherung in Deutschland
abzuschließen, wenn nur noch eine
„passive“(Anwartsschaftsversicherung) Mitgliedschaft bei einer
deutschen privaten Krankenversicherung besteht.
Dann mußt Du bei den Tarifen genau hinsehen. Alle Zahnzusatztarife, die ich kenne, setzen die Mitgliedschaft in einer deutschen GKV voraus.