Zahnzusatzversicherungen - was bedeutet der Zusatz

„Zahnersatz (einschl. Implantate), Zahnkronen und Inlays, unter Anrechnung der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer ggf. bestehenden weiteren privaten Zahnersatzzusatzversicherung – bei Nicht-Inanspruchnahme der GKV-Leistung beträgt der Erstattungssatz 50 % anstelle von 90 % (summenmäßige Begrenzung der Versicherungsleistungen in den ersten sechs Jahren nach Versicherungsbeginn)“

was bedeutet unter anrechnung der vorleistung der GKV? normal zahlt ja eine GKV keine implantate. beudetet das, dass wenn die GKV nichts für implantate zahlt, dass der erstattungssatz wie in diesem text genannt 50%?

seh da nich durch was das bedeutet.

danke!

"Zahnersatz (einschl. Implantate)

Das ist der "künstliche Zahn, der ins Kiefer implantiert wird.

, Zahnkronen und Inlays,

Das ist die hochwertige Plombe (wie früher Amalgam)

unter Anrechnung der Vorleistung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV)

Erst zahlt die Kasse ihren Anteil was übrigbleibt zahlt zum vereinbarten Prozentsatz die private Versicherung

und einer ggf. bestehenden weiteren
privaten Zahnzusatzversicherung

Kommt selten vor, dass man 2 Zahnzusatzversicherungen hat.,

– bei
Nicht-Inanspruchnahme der GKV-Leistung beträgt der
Erstattungssatz 50 % anstelle von 90 %

Wenn die Kasse keinen Anteil zahlt (weil eine spezielle Behandlung nicht im Leistungspektrum der Kasse liegt), dann zahlt die Private max, 50 % der Rechnung.

(summenmäßige
Begrenzung der Versicherungsleistungen in den ersten sechs
Jahren nach Versicherungsbeginn)"

die meisten Zusatzversicherungen haben in den ersten Jahren eine Maximal Erstattungssumme. z.B. max. 500 € im ersten Jahr, 800 € in zweiten Jahr…

was bedeutet unter Anrechnung der Vorleistung der GKV? normal
zahlt ja eine GKV keine Implantate. bedeutet das, dass wenn
die GKV nichts für Implantate zahlt, dass der Erstattungsatz
wie in diesem Text genannt 50%?

richtig!

seh da nicht durch was das bedeutet.

danke!

Hoffe aber jetzt, oder?
Causa

vielen vielen dank für die mühe!!!jetzt hab ichs verstanden!!!tausend dank!

"Zahnersatz (einschl. Implantate)

Das ist der "künstliche Zahn, der ins Kiefer implantiert wird.

aber auch Brücken und Prothesen. Bei den Implantaten ist nicht nur der Zahn selber dabei, sondern auch event. Knochenentnahme usw.

, Zahnkronen und Inlays,

Das ist die hochwertige Plombe (wie früher Amalgam)

Zahnkronen fallen in der GKV auch unter Zahnersatzleistungen, Inlays jedoch nicht, da wird tatsächlich nur der Preis einer normalen Füllung erstattet. Wenig aber immerhin, denn sonst bekämst Du ja nur 50%.

Nicht-Inanspruchnahme der GKV-Leistung beträgt der
Erstattungssatz 50 % anstelle von 90 %

Wenn die Kasse keinen Anteil zahlt (weil eine spezielle
Behandlung nicht im Leistungspektrum der Kasse liegt), dann
zahlt die Private max, 50 % der Rechnung.

Im Gegensatz zu früher zahlt die GKV jetzt bei Zahnersatz einen befundbezogenen Zuschuss. Ob Du also einen Zahn mit einem Implantat, einer Brücke oder was auch immer ersetzen willst ist der GKV egal, Du bekommst immer das gleiche. Hauptsache, es liegt ein behandlungsbedürftiger Befund vor. Dass die GKV gar nichts leistet, kommt heute im Gegensatz zu früher (z.B. bei Implantaten oder Inlays) also fast gar nicht mehr vor. Ausnahmen sind z.B. bei rein kosmetischen Sachen wie Brillis in den Zahn einsetzen oder Veneers davorkleben. Da bekommst Du aber aus dem Zusatztarif auch nix. Das ganze ist eher ein Relikt aus früheren Tagen als eine tatsächliche Leistungseinschränkung.
Allerdings: Der Gesetzgeber kann das ja auch wieder mal ändern, also z.B. festlegen, ab 60 gibt’s keinen Zahnersatz mehr. Aber das ist Spekulation.

was bedeutet unter Anrechnung der Vorleistung der GKV? normal
zahlt ja eine GKV keine Implantate. bedeutet das, dass wenn
die GKV nichts für Implantate zahlt, dass der Erstattungsatz
wie in diesem Text genannt 50%?

richtig!

wie oben beschrieben zahlt die GKV auch auf Implantate einen Zuschuss, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Es gibt hier also auch eine Leistung von 90%.

nun hoffentlich nicht noch mal wieder verwirrt.

Ciao, Bernhard.

"Zahnersatz (einschl. Implantate)

Das ist der "künstliche Zahn, der ins Kiefer implantiert wird.

aber auch Brücken und Prothesen. Bei den Implantaten ist nicht
nur der Zahn selber dabei, sondern auch event. Knochenentnahme
usw.

hier ging´s um Implantate (dazu zählt nun mal evtl. Knochenaufbau dazu). Was Brücken sind weiß wohl jeder! :smile:

, Zahnkronen und Inlays,

Das ist die hochwertige Plombe (wie früher Amalgam)

Zahnkronen fallen in der GKV auch unter Zahnersatzleistungen,
Inlays jedoch nicht, da wird tatsächlich nur der Preis einer
normalen Füllung erstattet. Wenig aber immerhin, denn sonst
bekämst Du ja nur 50%.

Auch hier: es ging um das sehr oft unbekannte Inlay.

Nicht-Inanspruchnahme der GKV-Leistung beträgt der
Erstattungssatz 50 % anstelle von 90 %

Wenn die Kasse keinen Anteil zahlt (weil eine spezielle
Behandlung nicht im Leistungspektrum der Kasse liegt), dann
zahlt die Private max, 50 % der Rechnung.

Im Gegensatz zu früher zahlt die GKV jetzt bei Zahnersatz
einen befundbezogenen Zuschuss. Ob Du also einen Zahn mit
einem Implantat, einer Brücke oder was auch immer ersetzen
willst ist der GKV egal, Du bekommst immer das gleiche.
Hauptsache, es liegt ein behandlungsbedürftiger Befund vor.
Dass die GKV gar nichts leistet, kommt heute im Gegensatz zu
früher (z.B. bei Implantaten oder Inlays) also fast gar nicht
mehr vor. Ausnahmen sind z.B. bei rein kosmetischen Sachen wie
Brillis in den Zahn einsetzen oder Veneers davorkleben. Da
bekommst Du aber aus dem Zusatztarif auch nix. Das ganze ist
eher ein Relikt aus früheren Tagen als eine tatsächliche
Leistungseinschränkung.
Allerdings: Der Gesetzgeber kann das ja auch wieder mal
ändern, also z.B. festlegen, ab 60 gibt’s keinen Zahnersatz
mehr. Aber das ist Spekulation.

So spekulativ auch wieder nicht. Die Leistungen der GKV können von einem Tag auf den anderen geändert werden… im Gegensatz zur Privaten. Wir hatte vor vielen Jahren bei der GKV schon mal 100 % Zahnersatz. Das muss so um die 1980 gewesen sein. Damals kam der ganze Orient zu uns und ließ sich die Zähne richten. Denn wir haben bei Gastarbeitern das Gesetz, dass die gesamte Familie im Familienschutz ist. Also nicht nur Eltern Kinder, sondern auch die Eltern der Eltern (und Geschwister???) Ob auch Mustafas 8 Frauen mitzählten weiß ich nicht.
Diese Leistung wurde dann sehr schnell abgeschafft. :smile:

was bedeutet unter Anrechnung der Vorleistung der GKV? normal
zahlt ja eine GKV keine Implantate. bedeutet das, dass wenn
die GKV nichts für Implantate zahlt, dass der Erstattungsatz
wie in diesem Text genannt 50%?

richtig!

wie oben beschrieben zahlt die GKV auch auf Implantate einen
Zuschuss, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Es gibt hier also
auch eine Leistung von 90%.

Das ist richtig. Doch sollte man genau auf den Wortlaut achten.
Heißt es: 80 % vom Rechnungsbetrag nach Vorleistung der GKV wird der Rechnungsbetrag bis zu 80 % bezahlt.
Heißt es aber 80 % des übrigbleibenden Rechnungsbetrages so bedeutet das, dass von der Rechnung sagen wir mal 40 % von der Kasse getragen wird und von den übrigbleibenden 60 % dann 80 % bezahlt werden. Also um einiges weniger als bei der anderen Variante.

nun hoffentlich nicht noch mal wieder verwirrt.

Ciao, Bernhard.

Grüße
Causa

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Hallo,

"Zahnersatz (einschl. Implantate)

Das ist der "künstliche Zahn, der ins Kiefer implantiert wird.

aber auch Brücken und Prothesen. Bei den Implantaten ist nicht
nur der Zahn selber dabei, sondern auch event. Knochenentnahme
usw.

hier ging´s um Implantate (dazu zählt nun mal evtl.
Knochenaufbau dazu). Was Brücken sind weiß wohl jeder! :smile:

Hier ging es um Zahnersatz allgemein, also fallen genauso Brücken, Kronen, Prothesen und Implantate mit deren Suprakonstruktion an. Genauso wie es der Vorposter geschrieben hatte.

, Zahnkronen und Inlays,

Das ist die hochwertige Plombe (wie früher Amalgam)

Zahnkronen fallen in der GKV auch unter Zahnersatzleistungen,
Inlays jedoch nicht, da wird tatsächlich nur der Preis einer
normalen Füllung erstattet. Wenig aber immerhin, denn sonst
bekämst Du ja nur 50%.

Auch hier: es ging um das sehr oft unbekannte Inlay.

Und um Zahnkronen, und ein Inlay ist was ganz anderes wie das von Ihenen als *hochwertige Amalgam* genannte Füllungsart.
Ein inlay wird im Labor angefertigt und in der Praxis eingesetzt, die GKV übernimmt dort nichts! Eine Amalgamfüllung wird 100% von der Krankenkasse übernommen also fallen da keinerlei Kosten an.

Nicht-Inanspruchnahme der GKV-Leistung beträgt der
Erstattungssatz 50 % anstelle von 90 %

Wenn die Kasse keinen Anteil zahlt (weil eine spezielle
Behandlung nicht im Leistungspektrum der Kasse liegt), dann
zahlt die Private max, 50 % der Rechnung.

Im Gegensatz zu früher zahlt die GKV jetzt bei Zahnersatz
einen befundbezogenen Zuschuss. Ob Du also einen Zahn mit
einem Implantat, einer Brücke oder was auch immer ersetzen
willst ist der GKV egal, Du bekommst immer das gleiche.
Hauptsache, es liegt ein behandlungsbedürftiger Befund vor.
Dass die GKV gar nichts leistet, kommt heute im Gegensatz zu
früher (z.B. bei Implantaten oder Inlays) also fast gar nicht
mehr vor. Ausnahmen sind z.B. bei rein kosmetischen Sachen wie
Brillis in den Zahn einsetzen oder Veneers davorkleben. Da
bekommst Du aber aus dem Zusatztarif auch nix. Das ganze ist
eher ein Relikt aus früheren Tagen als eine tatsächliche
Leistungseinschränkung.
Allerdings: Der Gesetzgeber kann das ja auch wieder mal
ändern, also z.B. festlegen, ab 60 gibt’s keinen Zahnersatz
mehr. Aber das ist Spekulation.

So spekulativ auch wieder nicht. Die Leistungen der GKV können
von einem Tag auf den anderen geändert werden… im Gegensatz
zur Privaten.

Ja auch das stimmt leider den wir arbeiten heutzutage immer noch mit der alten GOZ, überall steigen die Preise nur dort gibt es keine höhere Vergütung, heißt also wenn man beim Einfachen Satz bleiben würde würde ein Zahnarzt an einem Privaten weniger verdienen als an einem GKV Patienten.

Wir hatte vor vielen Jahren bei der GKV schon
mal 100 % Zahnersatz. Das muss so um die 1980 gewesen sein.
Damals kam der ganze Orient zu uns und ließ sich die Zähne
richten. Denn wir haben bei Gastarbeitern das Gesetz, dass die
gesamte Familie im Familienschutz ist. Also nicht nur Eltern
Kinder, sondern auch die Eltern der Eltern (und
Geschwister???) Ob auch Mustafas 8 Frauen mitzählten weiß ich
nicht.
Diese Leistung wurde dann sehr schnell abgeschafft. :smile:

was bedeutet unter Anrechnung der Vorleistung der GKV? normal
zahlt ja eine GKV keine Implantate. bedeutet das, dass wenn
die GKV nichts für Implantate zahlt, dass der Erstattungsatz
wie in diesem Text genannt 50%?

richtig!

wie oben beschrieben zahlt die GKV auch auf Implantate einen
Zuschuss, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Es gibt hier also
auch eine Leistung von 90%.

Ja aber nur für die Suprakonstuktion, nicht für das Implantat an sich.

Das ist richtig. Doch sollte man genau auf den Wortlaut
achten.
Heißt es: 80 % vom Rechnungsbetrag nach Vorleistung der GKV
wird der Rechnungsbetrag bis zu 80 % bezahlt.
Heißt es aber 80 % des übrigbleibenden Rechnungsbetrages so
bedeutet das, dass von der Rechnung sagen wir mal 40 % von der
Kasse getragen wird und von den übrigbleibenden 60 % dann 80 %
bezahlt werden. Also um einiges weniger als bei der anderen
Variante.

Rein Theoretisch schon, aber da oben steht das 50% erbracht werden wenn davor die GKV nicht in Anspruch genommen wird.
Das heißt also es wird für das Implantat 50% gezahlt (GKV zahlt da nichts) und im Anschluss nochmals 90% (oder dein Beispiel) gezahlt, also bekommt man da im Prinzip doch mehr raus.

nun hoffentlich nicht noch mal wieder verwirrt.

Ciao, Bernhard.

Grüße
Causa

Grüsse

Hallo Lucia,

Ein inlay wird im Labor angefertigt und in der Praxis
eingesetzt, die GKV übernimmt dort nichts!

Das ist falsch, die GKV übernimmt dafür die Kosten, wie sie für eine Amalgamfüllung anfallen würden. Das sind ungefähr 30 €.

So spekulativ auch wieder nicht. Die Leistungen der GKV können
von einem Tag auf den anderen geändert werden… im Gegensatz
zur Privaten.

Wenn sich die Gesetzeslage drastisch ändert, können auch die privaten die Leistungen anpassen (§18 AVB):

„Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung
der Verhältnisse des Gesundheitswesens können die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen den
veränderten Verhältnissen angepasst werden, wenn die Änderungen
zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen“

wie oben beschrieben zahlt die GKV auch auf Implantate einen
Zuschuss, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Es gibt hier also
auch eine Leistung von 90%.

Ja aber nur für die Suprakonstuktion, nicht für das Implantat
an sich.

Der Zuschuss bezieht sich auf den Befund, nicht die Versorgung. Also erhält der VN den Zuschuss auf die Suprakonstruktion und das Implantat. Daher bekommt er in diesem Fall von der PKV auf die gesamte Implantat-Versorgung 90% abzgl. dem GKV-Zuschuss.

Doch sollte man genau auf den Wortlaut achten.
Heißt es (a): 80 % vom Rechnungsbetrag nach Vorleistung der GKV
wird der Rechnungsbetrag bis zu 80 % bezahlt.
Heißt es aber (b) 80 % des übrigbleibenden Rechnungsbetrages so
bedeutet das, dass von der Rechnung sagen wir mal 40 % von der
Kasse getragen wird und von den übrigbleibenden 60 % dann 80 %
bezahlt werden. Also um einiges weniger als bei der anderen
Variante.

Da kann ich nur zustimmen. Es gibt nämlich auch noch eine dritte Variante, nämlich ©: „80% der GKV-Leistung“. Allerdings war Deine Rechung falsch, Variante b bietet hier die höchste Leistung. Bei unserem Beispiel käme als Leistung der PKV folgendes raus: a.) 40%, b.) 48% und c.) 32%.

Schöne Grüße, Bernhard

Hallo

, Zahnkronen und Inlays,

Das ist die hochwertige Plombe (wie früher Amalgam)

Zahnkronen fallen in der GKV auch unter Zahnersatzleistungen,
Inlays jedoch nicht, da wird tatsächlich nur der Preis einer
normalen Füllung erstattet. Wenig aber immerhin, denn sonst
bekämst Du ja nur 50%.

Auch hier: es ging um das sehr oft unbekannte Inlay.

Und um Zahnkronen, und ein Inlay ist was ganz anderes wie das
von Ihnen als *hochwertige Amalgam* genannte Füllungsart.

Wo siehst Du die Bezeichnung: hochwertiges Amalgam? Bitte genau lesen.
Amalgam ist zwar von der Haltbarkeit hervorragend… doch von der Quecksilberbelastung des Körpers sehr negativ.

Ein Inlay wird im Labor angefertigt und in der Praxis
eingesetzt, die GKV übernimmt dort nichts! Eine Amalgamfüllung
wird 100% von der Krankenkasse übernommen also fallen da
keinerlei Kosten an.

Habe ich was anderes geschrieben? Die Kasse zahlt den Teil, den eine Amalgamplombe kosten würde. Wenn der Versicherte ein Inlay will, muss er dazulegen.

Nicht-Inanspruchnahme der GKV-Leistung beträgt der
Erstattungssatz 50 % anstelle von 90 %

Wenn die Kasse keinen Anteil zahlt (weil eine spezielle
Behandlung nicht im Leistungspektrum der Kasse liegt), dann
zahlt die Private max, 50 % der Rechnung.

Im Gegensatz zu früher zahlt die GKV jetzt bei Zahnersatz
einen befundbezogenen Zuschuss. Ob Du also einen Zahn mit
einem Implantat, einer Brücke oder was auch immer ersetzen
willst ist der GKV egal, Du bekommst immer das gleiche.
Hauptsache, es liegt ein behandlungsbedürftiger Befund vor.
Dass die GKV gar nichts leistet, kommt heute im Gegensatz zu
früher (z.B. bei Implantaten oder Inlays) also fast gar nicht
mehr vor. Ausnahmen sind z.B. bei rein kosmetischen Sachen wie
Brillis in den Zahn einsetzen oder Veneers davorkleben. Da
bekommst Du aber aus dem Zusatztarif auch nix. Das ganze ist
eher ein Relikt aus früheren Tagen als eine tatsächliche
Leistungseinschränkung.
Allerdings: Der Gesetzgeber kann das ja auch wieder mal
ändern, also z.B. festlegen, ab 60 gibt’s keinen Zahnersatz
mehr. Aber das ist Spekulation.

So spekulativ auch wieder nicht. Die Leistungen der GKV können
von einem Tag auf den anderen geändert werden… im Gegensatz
zur Privaten.

Ja auch das stimmt leider den wir arbeiten heutzutage immer
noch mit der alten GOZ, überall steigen die Preise nur dort
gibt es keine höhere Vergütung, heißt also wenn man beim
Einfachen Satz bleiben würde würde ein Zahnarzt an einem
Privaten weniger verdienen als an einem GKV Patienten.

Da die Erstattung prozentual ist, ergibt sich dieses Problem bei den privaten gar nicht.

Wir hatte vor vielen Jahren bei der GKV schon
mal 100 % Zahnersatz. Das muss so um die 1980 gewesen sein.
Damals kam der ganze Orient zu uns und ließ sich die Zähne
richten. Denn wir haben bei Gastarbeitern das Gesetz, dass die
gesamte Familie im Familienschutz ist. Also nicht nur Eltern
Kinder, sondern auch die Eltern der Eltern (und
Geschwister???) Ob auch Mustafas 8 Frauen mitzählten weiß ich
nicht.
Diese Leistung wurde dann sehr schnell abgeschafft. :smile:

was bedeutet unter Anrechnung der Vorleistung der GKV? normal
zahlt ja eine GKV keine Implantate. bedeutet das, dass wenn
die GKV nichts für Implantate zahlt, dass der Erstattungsatz
wie in diesem Text genannt 50%?

richtig!

wie oben beschrieben zahlt die GKV auch auf Implantate einen
Zuschuss, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Es gibt hier also
auch eine Leistung von 90%.

Ja aber nur für die Suprakonstuktion, nicht für das Implantat
an sich.

Falsch!
Es kommt immer auf den abgeschlossenen Tarif an.

Das ist richtig. Doch sollte man genau auf den Wortlaut
achten.
Heißt es: 80 % vom Rechnungsbetrag nach Vorleistung der GKV
wird der Rechnungsbetrag bis zu 80 % bezahlt.
Heißt es aber 80 % des übrigbleibenden Rechnungsbetrages so
bedeutet das, dass von der Rechnung sagen wir mal 40 % von der
Kasse getragen wird und von den übrigbleibenden 60 % dann 80 %
bezahlt werden. Also um einiges weniger als bei der anderen
Variante.

Rein Theoretisch schon, aber da oben steht das 50% erbracht
werden wenn davor die GKV nicht in Anspruch genommen wird.
Das heißt also es wird für das Implantat 50% gezahlt (GKV
zahlt da nichts) und im Anschluss nochmals 90% (oder dein
Beispiel) gezahlt, also bekommt man da im Prinzip doch mehr
raus.

Überlegungsfehler: wenn die GKV nichts bezahlt, bekommt der VN nur 50 % des Rechnungsbetrages.
Nur bei Vorleistung der GKV stockt die private auf den höheren Satz auf. Im Prinzip hat die Private die gleichen Kosten ob mit GKV oder ohne.
Causa