Ihr Fall
zwangsversteigerung
sehr geehrte damen und herren,
meine eigentumswohnung ist in die versteigerung gegangen und versteigert worden. Der zuschlag war am 27.11.2012 und am 1.12.2012 bin ich darüber in kentniss gesetzt worden. Wir haben für den 1.05.2012 einen mietvertrag unterschrieben für eine stark renovierungsbedürftige wohnung. Die schlüsselübergabe fand dann aber erst ende mai statt,weil die mieter vorher nicht ausgezogen sind. Die renovierung nimmt mehr zeit in anspruch wie erwartet und frühestens ende januar ist ein einzug möglich. Meine frage wäre , besteht eine möglichkeit das meine 12 jahre alte tochter und ich solange noch in der versteigerten wohnung bleiben können. Kann ich bei gericht einen antrag stellen in der 14 tägigen frist beginnend ab 1.12.2012 auf zugfrist oder räumungsaufschub ? Haben wir überhaupt noch eine chance weihnachten nicht auf der strasse zustehen ?
ES EILT !
BITTE ANTWORTEN SIE MIR SCHNELL !
MIT FREUNDLICHEN GRÜSSEN